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Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 170/14 Betreff: Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei VGF / traffiq zu veranlassen, dass die wegen der S6- Bauarbeiten verlegte 25er-Haltestelle "Bahnhof Berkersheim" wieder in unmittelbarer Nähe ihres Ursprungsortes an den Gleisen zurückverlegt wird. Begründung: Während der mehr als 3jährigen Bauphase der S6 zwischen Bad Vilbel und Frankfurt West wurde an der Haltestelle Bahnhof Berkersheim die Haltestelle des 25er Busses verlegt. Dies wurde damit begründet, dass der Bereich der ursprünglichen Bushaltestelle und Warteschleife für ein Lager der RailPower Systems (DB) mit Parkplätzen, Material und Wohncontainern benötigt werde und eine Baustraße entlang der Schienen eingerichtet werden müsse. Mit Räumung des bisherigen Lagers der RailPower Systems (DB) steht zukünftig wieder eine Fläche zur Verfügung, die ausreichend Platz für eine Bushaltestelle mit Wendemöglichkeit bietet. Im Vergleich zum Status quo würde sich durch die Rückverlegung der Bushaltestelle die Wegezeit für die S-BahnReisenden erheblich verkürzen, da der Bus dann wieder an der Treppe / den Fahrstühlen halten würde. Zudem wird der Fußweg wieder verkehrssicher. Mit dem erfolgten Ausbau der Gleisanlage ist damit zu rechnen, dass die S-Bahnen aus Richtung Karben / Friedberg zukünftig pünktlicher fahren. Das ist erfreulich, macht aber kurze Wege umso wichtiger. Die Rückverlegung wäre zudem besonders für Mobilitäts-Eingeschränkte ein Gewinn, da die S-Bahngleise auf der Berkersheimer Seite liegen und die Wege für S-Bahn-Reisende von Harheimer Seite nun sowohl bei Hin- als auch Rückfahrt über die Brücke führen. Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise mehrjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten. Pfützen trocknen nur sehr langsam ab (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Blick auf den bestehenden Lagerbereich der RailPower Systems (DB) von der Brücke über die Bahngleise aus (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5101 2024 Die Vorlage OF 170/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise langjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre in Anbetracht der langen Planungs- und Realisierungszeit der Omegabrücke für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5101 entstanden aus Vorlage: OF 170/14 vom 04.02.2024 Betreff: Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6 Der Magistrat wird gebeten, bei VGF/traffiQ zu veranlassen, dass die wegen der S 6-Bauarbeiten verlegte Bushaltestelle "Bahnhof Berkersheim" der Linie 25 wieder in unmittelbare Nähe ihres Ursprungsortes an den Gleisen zurückverlegt wird. Begründung: Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise langjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre in Anbetracht der langen Planungs- und Realisierungszeit der Omegabrücke für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten. Pfützen trocknen nur sehr langsam ab (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Blick auf den bestehenden Lagerbereich der RailPower Systems (DB) von der Brücke über die Bahngleise aus (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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