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Reflexion

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Halteverbot-Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 172/5 Betreff: Halteverbot-Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu verfügen, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges; siehe auch rote Markierung in der Grafik) um ca. 7 Meter (zwei Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). ́ Quelle: Googlemaps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für größere Fahrzeuge wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr da. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des Anton-Burgers-Wegs eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften wegzufahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2016 Die Vorlage OF 172/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen 1 BFF (= Ablehnung)

Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 172/5 vom 20.09.2016 Betreff: Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern Der Magistrat wird gebeten, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges; siehe auch rote Markierung in der Grafik) um circa sieben Meter (zwei Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Quelle: Google Maps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr, dar. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des Anton-Burger-Weges eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften wegzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1687 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4