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Reflexion

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Kreuzung Oberer Schaafhofweg/Letzter Hasenpfad

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1739/5 Betreff: Kreuzung Oberer Schaafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bitte den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg / Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg / Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6573 2020 Die Vorlage OF 1739/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4