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Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 entstanden aus Vorlage: OF 92/8 vom 01.01.2022 Betreff: Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 Im Januar 2022 schließt die Freie Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76. Das Gelände soll verkauft und einer komplett neuen Bebauung zugeführt werden. Damit verliert Heddernheim einen wichtigen und beliebten Gewerbebetrieb der Nahversorgung mit Automobildienstleistungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen kann der Betrieb der Tankstelle nicht fortgesetzt werden? 2. Wenn die zahlreichen Garagenplätze auf den Flurstücken 64/15 und 64/16 wegfallen: Welche Ersatzparkflächen stehen den Nutzerinnen und Nutzern der Garagen zukünftig zur Verfügung? 3. Gibt es umweltrechtliche Vorgaben für eine Neubebauung? 4. Welche umfeldorientierte Bebauung mit welcher Geschosshöhe und Nutzung ist in diesem allgemeinen Wohngebiet maximal zulässig? 5. Da es sich um ein großes Grundstück in zentraler Lage entlang der Straße "In der Römerstadt" handelt: In welcher Form wird der Ortsbeirat rechtzeitig an der Planung beteiligt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 448 Aktenzeichen: 63 0
Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 entstanden aus Vorlage: OF 84/8 vom 04.01.2022 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und zu berichten: 1. Sollten auf dem genannten Grundstück Schadstoffe ausgetreten sein, müsste der Boden zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden. Wie wird bei den Sanierungsarbeiten sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung gelangen? 2. Die Bebauung des riesigen Areals wird stadtteilprägend sein. Derzeit ist zu beobachten, dass zunehmend auch in Heddernheim Wohnbebauung genehmigt wird, die in ihrer Größe und Gleichförmigkeit überhaupt nicht den Charakter und die Struktur des Stadtteils aufnehmen. Inwieweit wird der Ortsbeirat hier in die Pläne und das Baugenehmigungsverfahren eingebundenen? Begründung: Die Tankstelle Zügel, in der Römerstadt in Heddernheim schließt am 16. Januar 2022. Nach unserer Kenntnis gibt es noch keine Baugenehmigung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sei aber in Verhandlungen mit dem niederländischen Investor, der das Grundstück gekauft hat. Nach unserer Information soll das Grundstück zunächst von Verunreinigungen (Benzol?) befreit und dann bebaut werden. An das riesige Grundstück grenzt auch der Kinderladen Hoppetosse mit Außengelände. Das Grundstück auf dem bisher Garagen stehen, reicht von der Straße In der Römerstadt bis zur Serverusstraße. Es ist also riesig und die Bebauung wird den Stadtteil Heddernheim sicher prägen. Die Nachbarn sind interessiert, auf die Art der Bebauung Einfluss zu nehmen z. B. wo kommt die Ausfahrt einer Tiefgarage hin etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 448 Aktenzeichen: 63 0
Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Betreff: Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 Zu 1.: Der Betrieb der Tankstelle wurde bereits im Januar 2022 aufgegeben. Die Gründe für die Aufgabe der Tankstelle sind dem Magistrat nicht bekannt. Zu 2.: Bei den Bestandsgaragen handelt es sich nicht um Parkflächen, die als notwendige Stellplätze einer baulichen Anlage zugeordnet sind. Die Schaffung von Ersatzparkflächen ist daher nicht notwendig. Zu 3.: Dem Magistrat liegen keine Informationen hinsichtlich einer sanierungsbedürftigen Bodenverunreinigung auf der Liegenschaft der ehemaligen Tankstelle in Heddernheim vor. Zudem sind keine aktuellen Bodenuntersuchungen bekannt, aus denen eine Belastung durch Benzol oder andere Schadstoffe hervorgehen würde. Hinsichtlich der Untergrundverhältnisse ist aus historischen Stadtkarten zu entnehmen, dass das Grundstück im Bereich einer ehemaligen Grube liegt, was innerhalb der Fläche Geländeauffüllungen vermuten lässt. Nach der Schließung der Tankstelle werden die Tank- und Abwasseranlagen fachgerecht gesichert und stillgelegt, um negative Auswirkungen auf Boden und Grundwasser ausschließen zu können. Die Stilllegung wird durch eine sachverständige Stelle geprüft und gegenüber der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde bestätigt. Sollten Erkundungsmaßnahmen im Zuge einer Neubebauung einen hinreichenden Verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenverunreinigung ergeben, werden weitergehende Maßnahmen ergriffen. Zu 4.: Die Liegenschaft In der Römerstadt 74 bis 76 ist laut Bebauungsplan NW 82c Nr. 3 - Römerstadt-Ost als Allgemeines Wohngebiet nach Baunutzungsverordnung 1968 mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 ausgewiesen. Laut Festsetzung des Bebauungsplanes ist eine Bebauung mit zwei Geschossen zulässig. Da der Bebauungsplan im direkt angrenzenden Wohngebiet drei Geschosse zulässt, wäre bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 des Baugesetzbuches für die Liegenschaft In der Römerstadt 74 bis 76 auch eine Befreiung von der Anzahl der Vollgeschosse vorstellbar. Zu 5.: Der Magistrat wird die Bauherrschaft bitten, eine Vorstellung im Ortsbeirat durchzuführen, sobald das Projekt einen entsprechenden Planungsstand erreicht hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 448
Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Zu 1.: Dem Magistrat liegen keine Informationen zum Vorliegen einer sanierungsbedürftigen Bodenverunreinigung auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim vor. Auch aktuelle Bodenuntersuchungen, aus denen eine Belastung durch Benzol oder andere Schadstoffe hervorgehen würde, sind nicht bekannt. Nach der Schließung der Tankstelle werden die Tank- und Abwasseranlagen fachgerecht gesichert und stillgelegt, um negative Auswirkungen auf Boden und Grundwasser ausschließen zu können. Die Stilllegung wird durch eine sachverständige Stelle geprüft und gegenüber der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde bestätigt. Sollten Erkundungsmaßnahmen im Zuge einer Neubebauung einen hinreichenden Verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenverunreinigung ergeben, werden weitergehende Maßnahmen ergriffen. Zu 2.: Der Magistrat wird die Bauherrschaft bitten, eine Vorstellung im Ortsbeirat durchzuführen, sobald das Projekt einen entsprechenden Planungsstand erreicht hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 448
Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74-76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 448 2022 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 448 entstanden aus Vorlage: OF 178/8 vom 22.06.2022 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74 - 76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 63 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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