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Reflexion

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Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule)

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 179/6 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Str. (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde. 2. Die Vorfahrtsregelung (Vermeidung eines schnellen Fahrens entlang der Robert-Koch-Schule) im Kreuzungsbereich Melchiorstr./Luciusstr. zu "Vorfahrtgewähren" umzuwandeln. 3. Entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstr. kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Str. verbessern (Verkehrsspiegel/ Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrtgewähren-Regelung" am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Str. als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmer/innen mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schüler/innen vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstr./ Leverkuser Str.) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 179/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 862 2021 Die Vorlage OF 179/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Ablehnung (bei Stimmengleichheit) SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 862 entstanden aus Vorlage: OF 179/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Magistrat wird gebeten, 1. sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Straße (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde; 2 . entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstraße kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Straße verbessern (Verkehrsspiegel/Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrt gewähren"-Regelung am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Straße als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schülerinnen und Schülern vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4