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Reflexion

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Ein Konzept für eine gesicherte Nutzung des Gemeindesaals der Cyriakusgemeinde

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 52/7 vom 07.10.2011 Betreff: Ein Konzept für eine gesicherte Nutzung des Gemeindesaals der Cyriakusgemeinde Vorgang: B 334/11; OA 1224/10 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Cyriakusgemeinde ein Konzept zu erarbeiten, um den Gemeindesaal in der Alexanderstraße 37 als Gemeinschaftshaus für den Stadtteil nutzbar zu erhalten. Begründung: Auch andere Gemeindesäle im Ortsbezirk, wie z.B. in Westhausen, haben keine Zukunft. In Hausen soll das Gemeindehaus Kollwitzstraße 7 abgegeben und vermarktet werden und nun droht auch dem Gemeindesaal der Cyriakusgemeinde das Aus. Der Ortsbeirat hat sich schon frühzeitig mit der Bitte um Hilfe an den Magistrat gewandt. Für Rödelheim hat der Gemeindesaal eine lange Tradition, er ist den Bürgern in vielfältiger Weise im Bewusstsein verankert. Rödelheim braucht den Saal als Gemeinschaftshaus, zumal er behindertengerecht ausgebaut ist. Die Antwort im Bericht B 334 kann deshalb nicht das letzte Wort sein. Das Gemeinschaftsleben eines Stadtteils findet seinen Ausdruck in größeren Feiern und Veranstaltungen. Dazu braucht es Räume. Die Sicherung des Vorhandenen ist kostengünstiger als Neuplanung und Neubau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 137 Antrag vom 06.08.2017, OF 179/7 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 547 Aktenzeichen: 23 20

Öffentlich nutzbare Räume in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 7 - Ein Gesamtkonzept ist dringend erforderlich!

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.03.2012, ST 437 Betreff: Öffentlich nutzbare Räume in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 7 - Ein Gesamtkonzept ist dringend erforderlich! Die ABG FRANKFURT HOLDING und mit ihr die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH können keine öffentlich nutzbaren Räumlichkeiten im Bereich des Ortsbeirates 7 zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt war die mangelnde Auslastung des Bürgertreffs Westhausen ein Grund dafür, warum dieser geschlossen wurde. Darüber hinaus sieht sich der Magistrat, aus arbeitskapazitären Gründen nicht in der Lage, ein Konzept für alle öffentlichen Räumen zu erarbeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2011, OM 4919 Antrag vom 06.08.2017, OF 179/7 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 547

Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 179/7 Betreff: Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße Vorgang: OM 498/11 OBR 7; ST 137/12; ST 437/12 Die evangelische Cyriakus-Gemeinde wird ihr Gemeindezentrum in der Alexanderstraße in Kürze aufgeben. Das Gemeindezentrum wird von vielen kirchlichen und unabhängigen Gruppen intensiv genutzt und eine Alternative in ähnlicher Größe steht nicht zur Verfügung. Noch sind keine Pläne über die zukünftige Nutzung der Gebäude bzw. des Grundstücks bekannt. Letztmals in der OM 498 aus 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten ein Konzept für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten zu erstellen. Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 137/2012 deutlich gemacht, dass er keinen Bedarf für den Erhalt und den Unterhalt einer solchen Versammlungsstätte sieht. Zudem hat der Magistrat in der der ST 437 aus 2012 mitgeteilt, dass er sich aus arbeitskapazitären Gründen nicht in der Lage sieht, ein Konzept für öffentliche Räume im Ortbezirk zu erarbeiten. Der Ortsbeirat ist weiterhin der Ansicht, dass in Rödelheim eine Versammlungsstätte mit der entsprechenden Größe benötigt wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Hat sich die Meinung des Magistrats aus der ST 137/2012 mittlerweile geändert? 2. Liegen dem Magistrat Kenntnisse über die zukünftige Nutzung des Areals vor? 3. Liegt dem Magistrat ein Antrag zu Aufhebung des Status als Gemeinbedarfs-fläche für das Areal vor und beabsichtigt die Stadt einem solchen Antrag auf Nutzungsänderung zuzustimmen? 4. Sieht die Stadt eine Möglichkeit bei einer zukünftigen Nutzung für den Gemeinbedarf eine öffentliche Nutzung von Versammlungsflächen zu sichern? 5. Wäre der Magistrat bereit die Fläche selbst zu erwerbe um hier beispielsweise ein KITA zu errichten und könnten auf diesem Wege auch öffentlich nutzbare Versammlungsflächen zu erhalten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 498 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 137 Stellungnahme des Magistrats vom 19.03.2012, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 547 2017 Die Vorlage OF 179/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4