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Reflexion

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Grundstückstausch: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Gemarkung Bockenheim, Schwälmer Straße 28, Flur 5, Flurstück 13/11 Gemarkung Hausen, Am Spritzenhaus 1-3, Flur 8, Flurstück 5/5

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Betreff: Grundstückstausch: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Gemarkung Bockenheim, Schwälmer Straße 28, Flur 5, Flurstück 13/11 Gemarkung Hausen, Am Spritzenhaus 1-3, Flur 8, Flurstück 5/5 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 864 (M 156) Dem Abschluss eines Grundstückstauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Eigentümer: Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) Tauschgrundstück: Fläche von 787 m2, Gemarkung Bockenheim (488), Flur 5, Flurstück 13/11, Schwälmer Straße 28, 60486 Frankfurt am Main Verkehrswert: 1.642.140,- Euro Tauschpartner: Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Tauschgrundstück: Fläche von 601 m2, Gemarkung Hausen (496), Flur 8, Flurstück 5/5 Am Spritzenhaus 1-3, 60488 Frankfurt am Main Verkehrswert: 265.000,- Euro Wertausgleich: Der Herauszahlungsbetrag zugunsten der Stadt beträgt 1.377.140 €. Besondere Bedingungen: Verrechnung: - Die Kosten des Vertrages werden geteilt. - Die Grundstücke werden so getauscht, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und / oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jedweder Art. - Das auf dem Grundstück der Gemarkung Bockenheim, Schwälmer Straße 28, von der Stadt Frankfurt am Main an die Frankfurter Aufbau AG (FAAG), einer Tochtergesellschaft der städtischen ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG), vergebene Erbbaurecht, wird von der BKRZ GmbH & Co. KG übernommen. - Das derzeit als Zwischennutzung bestehende Mietverhältnis der BKRZ GmbH & Co. KG mit dem Deutschen Roten Kreuz Bezirksverband Frankfurt am Main e. V. (DRK) über zwei Stellplätze in der noch bestehenden alten Fahrzeughalle auf dem ehemaligen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Hausen, Am Spritzenhaus 1-3, zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen des DRK wird bis zur endgültigen Grundstücksnutzung für die Grundschule seitens der Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, übernommen. Die Verrechnung der Kaufpreise erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass nach Abriss der Bestandsgebäude die Bebauung des vereinigten Grundstückes Schwälmer Straße 24-28 mit einer Feuer- und Rettungswache (FRW 2a) sowie 14 Wohneinheiten erfolgt. Zu diesem Zweck werden die beiden beteiligten Gesellschaften ABG und BKRZ GmbH & Co. KG einen ARGE-Vertrag schließen, der u.a. die Ablösung des abzureißenden Bestandsgebäudes aus der Beordnung des Erbbaurechtsvertrags und den Teilverkauf durch die BKRZ GmbH & Co. KG an die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) gemäß dem Miteigentumsanteil regeln wird. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die angesetzten Verkehrswerte sich jeweils durch Wertermittlung der Kommunalen Wertermittlungsstelle ergeben und sich für die Tauschgrundstücke an dem späteren Verwendungszweck (überwiegend Gemeinbedarf) orientieren. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt mit Übergabe des dynamisierten Erbbaurechts am Grundstück Schwälmer Str. 28 an die BKRZ GmbH & Co. KG auf einen Erbbauzins von z.Zt. 26.798, 95 € p.a. bzw. auf einen Barwert bis 31.12.2084 von rund 1,6 Mio. € verzichtet. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Tausch zu vollziehen. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Einleitung: Die BKRZ GmbH & Co. KG ist eine 100 %ige Tochter der Stadt Frankfurt am Main und mit dem Bau und der Betreuung der Liegenschaften der Branddirektion beauftragt. Wertverluste der Gebäude sowie die Zinsen des Fremdfinanzierungsanteils bei Neubauten werden durch Zahlungen einer Kostenmiete aus dem Ergebnishaushalt im Rahmen des Budgets der Branddirektion ausgeglichen. Die Übertragung der im Eigentum der Hoheitsverwaltung der Muttergesellschaft Stadt Frankfurt am Main befindlichen Immobilien und Grundstücke für Zwecke des Katastrophenschutzes in das Anlagevermögen der BKRZ GmbH & Co. KG und Abwicklung der Investitionsmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes durch die BKRZ GmbH & Co. KG entspricht dem Gesellschaftszweck. Zur Notwendigkeit des Erhalts des Standortes und Neubaus einer Feuer- und Rettungswache am Kurfürstenplatz, Schwälmer Straße, im Stadtgebiet, wird auf die durch die Stadtverordnetenversammlung mit § 864 am 11.11.2021 beschlossene Vorlage M 156 verwiesen. Mit dieser Vorlage wurde dem Raumprogramm für die Feuer- und Rettungswache in der Schwälmer Straße sowie der Refinanzierung der Investitionskosten der BKRZ GmbH & Co. KG durch Zahlung einer Kostenmiete aus dem Budget der Branddirektion zugestimmt. Die vorhandene Bebauung des Areals mit einem Bürgerhaus und einer Feuer- und Rettungswache ist hinsichtlich der Abgrenzung der Gebäude- und Grundstücksanteile zwischen den Besitzern und Eigentümern von Grundstücks- und Gebäudeteilen ein höchst verschachteltes Konstrukt, was auch zu einer komplizierten und wenig transparenten vertraglichen Situation geführt hat: - Für das Tauschgrundstück, das sich in der Vermögensverwaltung des Amtes für Bau und Immobilien (ABI) befindet, ist ein Erbbaurecht zu Gunsten der FAAG bestellt. - Die FAAG hat auf diesem Grundstücksteil Teile der ehemaligen Feuerwache und ein Bürgerhaus errichtet, das auch von ihr betrieben wurde. - Diese Bereiche der ehemaligen Feuerwache waren bis zum 31.05.2021 an die Branddirektion vermietet; nach Stilllegung der Feuerwache wurden Teile der Räumlichkeiten noch als Unterstellmöglichkeit durch die Branddirektion genutzt. Die Räumlichkeiten werden derzeit nicht mehr genutzt und wären ohne erheblichen Aufwand für die Gebäudeeigentümerin auch zukünftig nicht nutzbar. - Auf dem bereits im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG befindlichen Grundstücksteil befinden sich ein Teil der ehemaligen Feuerwache, eine ehemalige Dienstwohnung sowie die vollständige Rettungswache, die von der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) betrieben wird und an diese vermietet ist. Im Sinne einer vertragsrechtlich transparenten und steuer- und baurechtlich sinnvollen Lösung und zur optimierten Nutzung des Areals wird vorgeschlagen, den in der Vermögensverwaltung des städtischen Amtes für Bau und Immobilien (ABI) befindlichen Grundstücksanteil in Form eines Tauschgeschäftes an die BKRZ GmbH & Co. KG zu übertragen und mit dem dort bereits geführten Bestandsgrundstück zu vereinen, was aus baurechtlichen Zwecken notwendig ist. Für die Grundschule "Kerschensteinerschule Frankfurt" ist aus Kapazitätsgründen seit geraumer Zeit eine Erweiterung erforderlich. Das Tauschgrundstück der ehemaligen Freiwilligen Feuerwehr Hausen, Am Spritzenhaus, soll zur 4-zügigen Erweiterung der Schule mit Ganztagesbetreuung und einer 100 % igen Essensversorgung dienen. Zusätzlich soll noch eine neue Turnhalle errichtet werden. Aktuell ist das Grundstück mit einer Fahrzeughalle (Feuerwehrabstellfläche) mit angeschlossenen Sozialräumen bebaut. Die Grundstücksfläche ist mit Pflastersteinen befestigt. Für die künftige schulische Nutzung der Flächen ist der Rückbau der aufstehenden Gebäude geplant. Die Stadt Frankfurt am Main und die BKRZ GmbH & Co. KG sind daher übereingekommen, dass das ursprünglich für die weitere Nutzung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke vorgesehene Grundstück Am Spritzenhaus 1-3 für die Erweiterung der Kerschensteinerschule zur Verfügung gestellt werden soll, abweichend von § 2881, Beschlussziffer 7, vom 21.06.2018 (M 108). A. Zielsetzung a) Sicherstellung von Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben für den vollständigen Bereich des Innenstadtkerns der Stadt Frankfurt am Main. Reaktivierung des Standortes in der Schwälmer Straße unter gleichzeitiger Optimierung der Ausnutzung des Standortes aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten sowie unter Beachtung steuer- und baurechtlicher Vorgaben. Schaffung klarer und transparenter Eigentums- und Vertragsverhältnisse. b) Erweiterung der Kerschensteinerschule. B. Alternativen Unter Beachtung der Zielsetzungen, keine. C. Lösung Der Grundstückstauschvertrag wird wie dargelegt abgeschlossen. Die Grundstücke werden getauscht, ohne Aufrechnung bereits entstandener Kosten. Der Grundstückstausch erfolgt durch Beordnung im Anlagevermögen der beiden Tauschpartner mit Wertausgleich. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fallen unmittelbar keine Investitionskosten an. Auf den Stadtverordnetenbeschluss vom 11.11.2021, § 864 (M 156) und die Zahlung einer Kostenmiete aus dem Budget der Branddirektion zur Refinanzierung der Investitionskosten der BKRZ GmbH & Co. KG für den Bau der FRW 2a wird verwiesen. 2. Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an. 3. Sachkosten: Durch den Grundstückstausch fallen nur die üblichen Notarkosten an, die zwischen den Tauschpartnern geteilt werden. Die Grunderwerbsteuer bezahlt jede Partei für sich. Der Herauszahlungsbetrag zwischen den Tauschgrundstücken i. H. v. 1.377.140 € ist von der BKRZ GmbH Co. KG zu tragen. Anlage Am_Spritzenhaus_1-3_1-1000 (ca. 823 KB) Anlage Am_Spritzenhaus_1-3_1-2000 (ca. 1,1 MB) Anlage Schwaelmer_Str_28_1-1000 (ca. 869 KB) Anlage Schwaelmer_Str_28_1-2000 (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.08.2022, OF 182/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Vortrag des Magistrats vom 07.10.2019, M 157 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 156 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 459 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2022 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als zweite Frage "Wird aufgrund des neuen Sachstands die Straße Am Spritzenhaus bis zur Mühlwehrstraße in die Planung für eine Schulflächenerweiterung einbezogen?" ergänzt wird und aus der Ziffer 2 Ziffer 3 wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 10. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.09.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2223, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 37 0

Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 182/7 Betreff: Grundstückstausch zwischen "Am Spritzenhaus 1-3" und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule Der Ortsbeirat begrüßt, dass seine Forderungen u.a. aus der OM 1869/2022 zur Erweiterung der Fläche der Kerschensteiner Schule um die Liegenschaft "Am Spritzenhaus" nun vom Magistrat durch den Grundstückstausch mit der M 106 umgesetzt werden. Der Vorgang stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine für beide Parteien vorteilhafte Veränderung dar. Die Vorstellung der Planungen zum Neubau der Kerschensteiner Schule im Ortsbeirat durch die Bildungs- und Baudezernentin Sylvia Weber und ihrem Planungsteam am 28.6.2022 beinhalteten diese erweiterten Flächen noch nicht. Auf Nachfrage in der Sitzung wurde erläutert, dass die Neubauplanungen derzeit eine Vierzügigkeit vorsehen. Dies wird ebenso in der Begründung zur M 106 formuliert. Dies vorausgeschickt möchte der OBR wissen: 1. Inwiefern wird das Konzept zum Neubau der Kerschensteiner Schule gegenüber der Planungsvorstellung in der Ortsbeiratssitzung am 28.06.2022 angepasst und welche Änderungen (auch hinsichtlich der zeitlichen Planung) ergeben sich konkret durch den angestrebten Flächentausch? 2. Warum wird die Schule nicht fünfzügig gebaut, um den erwarteten steigenden Schüler*innenzahlen gerecht zu werden, wie von der Schulgemeinde gefordert? Geht der Magistrat davon aus, dass die Schüler*innenzahlen in den nächsten Jahren durch Neubauten in der Umgebung (z.B. Grundschule Schönhofviertel) konstant bleiben bzw. zurückgehen und daher eine Vierzügigkeit tatsächlich sinnvoll wäre? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2022 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als zweite Frage "Wird aufgrund des neuen Sachstands die Straße Am Spritzenhaus bis zur Mühlwehrstraße in die Planung für eine Schulflächenerweiterung einbezogen?" ergänzt wird und aus der Ziffer 2 Ziffer 3 wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 459 entstanden aus Vorlage: OF 182/7 vom 22.08.2022 Betreff: Grundstückstausch zwischen "Am Spritzenhaus 1-3" und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule Vorgang: M 106/22; OM 1869/22 OBR 7 Der Ortsbeirat begrüßt, dass seine Forderungen u. a. aus der Anregung OM 1869/2022 zur Erweiterung der Fläche der Kerschensteinerschule um die Liegenschaft "Am Spritzenhaus" nun vom Magistrat durch den Grundstückstausch mit der Vorlage M 106 umgesetzt werden. Der Vorgang stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine für beide Parteien vorteilhafte Veränderung dar. Die Vorstellung der Planungen zum Neubau der Kerschensteinerschule im Ortsbeirat durch die Bildungs- und Baudezernentin Sylvia Weber und ihrem Planungsteam am 28.06.2022 beinhalteten diese erweiterten Flächen noch nicht. Auf Nachfrage in der Sitzung wurde erläutert, dass die Neubauplanungen derzeit eine Vierzügigkeit vorsehen. Dies wird ebenso in der Begründung zur Vorlage M 106 formuliert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Inwiefern wird das Konzept zum Neubau der Kerschensteinerschule gegenüber der Planungsvorstellung in der Ortsbeiratssitzung am 28.06.2022 angepasst und welche Änderungen (auch hinsichtlich der zeitlichen Planung) ergeben sich konkret durch den angestrebten Flächentausch? 2. Wird aufgrund des neuen Sachstands die Straße "Am Spritzenhaus" bis zur Mühlwehrstraße in die Planung für eine Schulflächenerweiterung einbezogen? 3. Warum wird die Schule nicht fünfzügig gebaut, um den erwarteten steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen gerecht zu werden, wie von der Schulgemeinde gefordert? Geht der Magistrat davon aus, dass die Schülerinnen- und Schüler zahlen in den nächsten Jahren durch Neubauten in der Umgebung (z. B. Grundschule Schönhofviertel) konstant bleiben bzw. zurückgehen und daher eine Vierzügigkeit tatsächlich sinnvoll wäre? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1869 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2742 Aktenzeichen: 37 0

Beratung im Ortsbeirat: 4