Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Betreff: Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen, dass das Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße wieder von einem Landschaftsschutzgebiet Zone I in ein Landschaftsschutzgebiet Zone II umgewandelt wird. Begründung: Durch eine Umwandlung in ein LSG II wäre das o.g. Gebiet besser geschützt. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Die zuständigen Behörden werden auf diesem Weg in die Lage versetzt, in Zukunft wirksamer gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlagen von Landschaftsschutzgebieten vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2023, OA 367 Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment