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Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen .Am Römerbrunnen. und Ortsende
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 184/14 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 12.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3750 2015 Die Vorlage OF 184/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3750 entstanden aus Vorlage: OF 184/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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