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Reflexion

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Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1167 entstanden aus Vorlage: OF 311/5 vom 30.03.2016 Betreff: Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Richard-Strauß-Allee weitere Halteverbotsabschnitte versetzt zu den bereits bestehenden Abschnitten auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu errichten. Darüber hinaus soll verfügt werden, dass in der Richard-Strauß-Allee keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen parken dürfen. Die Einhaltung der bereits bestehenden Halteverbotsabschnitte und der neu zu verfügenden soll regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. Weiterhin soll die Richard-Strauß-Allee in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Richard-Strauß-Allee derart zugeparkt ist, dass ein Ausweichen für entgegenkommende Fahrzeuge oft nicht möglich ist. Insbesondere bieten die bereits verfügten Halteverbotsabschnitte hierzu nicht ausreichende Möglichkeiten. Zudem sind diese oft verbotenerweise zugeparkt. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen zu keiner Besserung der Situation führen, kommt die Errichtung einer Einbahnstraße zwischen Einfahrt des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) und Humperdinckstraße in Betracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 708 Antrag vom 03.11.2020, OF 1842/5 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7177 Aktenzeichen: 32 4

Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 1842/5 Betreff: Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II) Vorgang: OM 1167/17 OBR 5; ST 708/17 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, auf der westlichen Seite der Richard-Strauß-Allee weitere Halteverbotsabschnitte, versetzt zu den bereits bestehenden Abschnitten auf der gegenüberliegenden Straßenseite, zu errichten. Darüber hinaus soll verfügt werden, dass in der Richard-Strauß-Allee keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen parken dürfen. Die Einhaltung der bereits bestehenden Halteverbotsabschnitte und der neu zu verfügenden soll regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. Weiterhin soll die Richard-Strauß-Allee in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich abermals beschwert, dass die Richard-Strauß-Allee derart zugeparkt ist, dass ein Ausweichen für entgegenkommende Fahrzeuge oft nicht möglich ist. Insbesondere bieten die bereits verfügten Halteverbotsabschnitte hierzu nicht ausreichende Möglichkeiten. Zudem sind diese oft verbotenerweise zugeparkt. Es kommt zu Beschädigungen von parkenden Autos. Der Magistrat hat in seiner ST 708 vom 10.04.2017 mitgeteilt, dass er, sobald die Zufahrt zu den beiden Neubauten der Richard-Strauß-Allee 5 bis 7 vorhanden ist, die Richard-Strauß-Allee in die bestehende Tempo 30-Zone der angrenzenden Straßen aufnehmen wird. Die Zufahrt ist bereits seit ca. 2 Jahren vorhanden, die Tempo 30 Zone wurde aber trotz dessen bisher nicht ausgeweitet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 708 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1842/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7177 2021 Die Vorlage OF 1842/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors "Weiterhin soll in der Richard-Strauss-Allee Tempo 30 angeordnet werden, alternativ soll die Straße in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen werden." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4