Reflexion
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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 719/10 vom 17.11.2014 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten Berg Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Antrag vom 09.05.2016, OF 19/10 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Klare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 entstanden aus Vorlage: OF 19/10 vom 09.05.2016 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezug nehmend auf die ablehnende Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.05.2016, ST 815, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2015, OM 3776, zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim wird der Magistrat erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo-30-Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist. Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Kalten Berg schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße Am Dachsberg unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach der Einmündung in die Straße Am Dachsberg wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Der Magistrat beruft sich auf die weiterhin gültige Stellungnahme 815 vom 29.05.2015. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10
Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Betreff: Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15; OM 86/16 OBR 10; ST 1426/16 Die ablehnenden Stellungnahmen des Magistrats zur Einführung von Tempo 30 auf der Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim (ST 1426 und ST 815) müssen aufgrund der mittlerweile gegebenen Wohnsituation der Anlieger neu bewertet werden. So wurden zwischenzeitlich Häuser fertig gestellt sowie nach und nach bezogen, die ausschließlich über den Kalten Berg erschlossen werden. Müllabfuhr, Feuerwehr und Post haben über die Straße "Am Kalten Berg" Zugang zu den Häusern. Anlieger be- und entladen ihre Autos auf dieser Straße. Kinder nutzen den Gehweg an dieser Straße beim Gang in den Kindergarten oder zur Schule. Die fehlende Tempo 30 Regelung führt für die Anlieger zu unnötiger Lärmbelästigung und zu Gefährdungen wegen zu schnellen Fahrens und erfordert dringend eine Verbesserung dieser Situation durch Einführung von Tempo 30. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Wohnsituation für die Anlieger der Straße "Am Kalten Berg" dadurch zu verbessern, dass in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf dieser Wohnstraße in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h begrenzt wird, so dass im gesamten Stadtteil Berkersheim auf den Wohnstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gegeben ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 953 2016 Die Vorlage OF 185/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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