Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V.

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 188/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V. Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat in den Haushalt 2024/2025 20.000 Euro einzustellen, um zwei mobile Flutlichtanlagen für die SG-Harheim zu finanzieren. Diese soll auf den Kleinfeldern der Sportanlage eingesetzt werden, um auch im Winter den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Es werden zwei solcher mobilen Flutlichtanlagen benötigt, die jeweils inklusive Transport und Stromkabel rd. 10.000 Euro kosten (inkl. Mehrwertsteuer). Somit werden insgesamt rd. 20.000 Euro benötigt. Die Investition ist einmalig vorzunehmen. Begründung: Die Jugendabteilung der SG Harheim 1946 e.V. hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. In der kalten Jahreszeit steht lediglich der Kunstrasenplatz zur Verfügung, der über eine entsprechende Beleuchtung verfügt. Zur Bewältigung des Trainingsbetriebs auch über den Winter hinaus ist es notwendig, die Kleinfelder mit Flutlicht zu ertüchtigen, um den 350 Kindern und Jugendlichen ausreichend Trainingsmöglichkeiten vorzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 77 2024 Die Vorlage OF 188/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für den SG Harheim 1946 e. V.

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.04.2024, EA 77 entstanden aus Vorlage: OF 188/14 vom 06.04.2024 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für den SG Harheim 1946 e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 werden 20.000 Euro eingestellt, um zwei mobile Flutlichtanlagen für den SG Harheim 1946 e. V. zu finanzieren. Diese sollen auf den Kleinfeldern der Sportanlage eingesetzt werden, um auch im Winter den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Es werden zwei solcher mobilen Flutlichtanlagen benötigt, die jeweils inklusive Transport und Stromkabel rund 10.000 Euro kosten (inkl. Mehrwertsteuer). Somit werden insgesamt rund 20.000 Euro benötigt. Die Investition ist einmalig vorzunehmen. Begründung: Die Jugendabteilung des SG Harheim 1946 e. V. hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. In der kalten Jahreszeit steht lediglich der Kunstrasenplatz zur Verfügung, der über eine entsprechende Beleuchtung verfügt. Zur Bewältigung des Trainingsbetriebs auch über den Winter hinaus ist es notwendig, die Kleinfelder mit Flutlicht zu ertüchtigen, um für die 350 Kinder und Jugendlichen ausreichend Trainingsmöglichkeiten vorzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 06.05.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.07.2024, TO I, TOP 113 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 77 wird im Rahmen der Vorlage E 180 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)

Beratung im Ortsbeirat: 4