Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Betreff: Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen Vorgang: A 63/16 FDP 1. Sind Verbesserungen in den Genehmigungsverfahren schon umgesetzt? Falls ja, welche sind dies? Falls nein, bis wann wird dies geschehen? Welche weiteren Verbesserungen sind möglich? Es wurden bereits verschiedene Verbesserungen bei den Genehmigungsverfahren umgesetzt. Dazu zählen eine stärker parallele Antragsbearbeitung seitens der vorrangig betroffenen Ämter für Straßenbau und Straßenverkehr, mehr Personal in den zuständigen Fachabteilungen sowie klare Vereinbarungen mit den Anbietern über die erforderlichen Antragsdokumente. Beispielsweise wurde im Einvernehmen mit dem Antragsteller Deutsche Telekom AG festgelegt, welche Antragsunterlagen zu einer schnellen Antragsbearbeitung unbedingt erforderlich sind. Hier kam es in der Vergangenheit zu zeitintensiven Rückfragen und Nachforderungen. Sofern die vollständigen Anträge nun mit dem Hinweis "Projekt Breitbandverlegung" versehen sind, erfolgt eine priorisierte Bearbeitung. Zudem wurden spezielle Kompetenzteams gebildet und die Zahl der Ansprechpartnerinnen und -partner reduziert, um die Kommunikationswege bei den notwendigen Abstimmungen zu optimieren. Diese verschiedenen Maßnahmen haben bereits zu spürbar kürzeren Genehmigungszeiten geführt. Der Prozess der Optimierung der Genehmigungsverfahren ist damit allerdings nicht abgeschlossen. So sollen beispielswiese die Prozesse innerhalb und zwischen den zuständigen Ämtern systematisch analysiert und weiter optimiert werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie perspektivisch für die Provider ein elektronisches Antragsportal zur Verfügung gestellt werden kann. 2. Werden in Frankfurt noch weitere Vermittlungsstellen errichtet? Falls ja, wo und bis wann? Falls nein, weshalb nicht? In einem Ballungsraum wie Frankfurt ist die Verbesserung der digitalen Infrastruktur Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Diese haben zugesagt, auch in den kommenden Jahren kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Ob die Bandbreiten dabei durch die Errichtung neuer Vermittlungsstellen, den verstärkten Einsatz der Vectoring-Technologie oder andere Maßnahmen erhöht werden, liegt im Ermessen der Provider. 3. Das Land Hessen und der Bund geben regelmäßig Versprechen zum schnellen Internet ab. Auch sind verschiedene Agenturen staatlicherseits beauftragt den Breitbandausbau zu begleiten. Was ist ihre Aufgabe und was bringt ihre Arbeit der Stadt und den Haushalten in Frankfurt, insbesondere denen ohne schnellem Internetanschluss? Diese Agenturen beraten Kommunen über die entsprechenden Fördermöglichkeiten und die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung. Die einschlägigen Förderprogramme von Land und Bund zielen dabei jedoch auf den ländlichen Raum, sodass der Magistrat keine Möglichkeiten sieht, in den Genuss von Fördergeldern für den Breitbandausbau zu kommen. 4. Ist dem Magistrat bekannt, dass Haushalte, die sich an das Land Hessen, den Bund oder diese Agenturen wenden, in der Regel keine weiterhelfenden Auskünfte bekommen, statt dessen lediglich auf die Zuständigkeit der Internetanbieter verwiesen werden? Wie beurteilt der Magistrat diese Situation und inwiefern ist er bereit Maßnahmen zu ergreifen, um das Informationsbedürfnis diese Haushalte zu stillen? Es ist richtig, dass in einem Ballungsraum wie Frankfurt die Verbesserung der digitalen Infrastruktur Aufgabe der Telekommunikationsanbieter ist. Das IT-Dezernat fungierte dabei in den vergangenen Jahren immer wieder als Anlaufstelle für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger und wird dies auch in Zukunft tun. Dieses Engagement hat sich bereits bei verschiedenen Projekten bezahlt gemacht, bei denen das IT-Dezernat eine vermittelnde Rolle wahrgenommen hat. So wurde im Juli 2014 das Neubaugebiet Harheim-Süd von der Telekom mit VDSL versorgt. Nachdem es im März 2015 am Riedberg Beschwerden verschiedener Bürgerinnen und Bürger über zu langsame Anschlüsse gegeben hatte, ist Unitymedia tätig geworden und hat durch entsprechende Baumaßnahmen die Netzkapazität in kurzer Zeit um ein Vierfaches gesteigert, sodass dort Geschwindigkeiten von bis zu 120 Mbit/s verfügbar sind. Im August 2015 starteten auch die inzwischen abgeschlossenen Bauarbeiten, um die restlichen Bereiche Harheims sowie Bergen-Enkheim und Nieder-Erlenbach mit schnellem Internet zu vorsorgen. Dadurch wurden von der Telekom knapp 11.000 Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s versorgt. Zudem kündigte Unitymedia im Juli 2016 an, in Kürze voraussichtlich auch die Parkstadt Unterliederbach mit schnellem Internet versorgen zu wollen. 5. Gibt es in Frankfurt vom Land oder Bund geförderte Projekte für den Breitbandausbau? Falls ja, welche sind dies? Ist diese Förderung ggfs. für alle Kreise und Städte vergleichbar attraktiv? Nein. Die einschlägigen Förderprogramme von Land und Bund zielen auf den ländlichen Raum, sodass der Magistrat für Frankfurt keine Möglichkeiten sieht, in den Genuss entsprechender Fördergelder zu kommen. 6. Macht eine entsprechende Kooperation Frankfurts mit seinen Nachbargemeinden Sinn, um mehr Frankfurter Haushalte schneller an schnelleres Internet anzuschließen? Falls ja, was tut der Magistrat in dieser Richtung? Falls nein, weshalb nicht? Eine interkommunale Kooperation würde lediglich Sinn machen, wenn man sich dafür entscheiden würde, mit den Nachbargemeinden eine gemeinsame Breitband-Gesellschaft zu gründen. Vor dem Hintergrund, dass in Frankfurt aber bereits über 96 Prozent aller Haushalte ein schneller Interzugang zur Verfügung steht, wäre dies jedoch unwirtschaftlich. Der Magistrat ist auch davon überzeugt, dass die restlichen Haushalte in naher Zukunft mit schnellem Internet versorgt werden können (siehe auch Antwort zu Frage 8). 7. Kann der Magistrat die Verwunderung und Enttäuschung von Haushalten in Frankfurt verstehen, wenn ein 16 Mbit-Anschluss nur 5 Mbit/s liefert, ein 25 Mbit-Anschluss nur 18 Mbit/S, ein 50 Mbit-Anschluss nur 30 Mbit/s und ein 100 Mbit-Anschluss nur 50 Mbit/s? Muss man das als normal hinnehmen? Sind realistischere Angaben sinnvoll und möglich? Die in den Verträgen festgeschriebenen Bandbreiten stellen grundsätzlich Maximalwerte dar. Dies ist deshalb der Fall, weil es beispielsweise durch ein hohes Nutzeraufkommen immer dazu kommen kann, dass vorübergehend nur geringere Bandbreiten zur Verfügung stehen. Eine dauerhafte und deutliche Minderung der vertraglich festgelegten maximalen DSL-Band-breite muss ein Kunde allerdings nicht hinnehmen. Nach geltender Rechtsprechung können Kunden in diesen Fällen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 8. Verschiedenen Ortsbeiräte (2007 Harheim, Nieder-Erlenbach, 2010 Harheim, 2012 Kalbach/Riedberg, 2014 Nieder-Erlenbach, 2015 Westen) haben 3-6 Mbit/s als Internet-Steinzeitalter bezeichnet. In Frankfurt sollen 96% der Haushalte einen Zugang zum schnellen Internet haben. Wie schnell werden Zugänge der restlichen 4% der Haushalte umgestellt sein? Für wie sinnvoll hält es der Magistrat, wenn es - nicht nur für diese Betroffenen 4% - es eine für die Haushalte zugängliche Informationsseite gäbe, wo die aktuellen Projekte aufgeführt sind und man sieht, ob vor Ort ein Breitbandausbau ansteht? Was wird der Magistrat unternehmen, um einen Beitrag zur Erstellung einer solchen Internetseite zu leisten? Der Magistrat ist seit Jahren im Gespräch mit den Internetprovidern, um die Breitbandversorgung in Frankfurt weiter zu verbessern. Abgesehen von den bereits erwähnten Ausbauprojekten in Harheim, Bergen-Enkheim, Nieder-Erlenbach und auf dem Riedberg haben die Provider zugesagt, auch in den kommenden Jahren kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Allerdings sind die entsprechenden Planungen oftmals noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine konkrete Aussage getroffen werden könnte, wann welche Gebiete von den Investitionen genau profitieren werden. Es gibt aber bereits die Ankündigung von Unitymedia die Parkstadt Unterliederbach in Kürze mit schnellem Internet versorgen zu wollen. Das Unternehmen bietet zudem seit Februar für 245.000 Frankfurter Haushalte Geschwindigkeiten von 400 Mbit/s an und hat zudem angekündigt, dieses Angebot sukzessive auf alle 410.000 von ihnen in Frankfurt versorgten Haushalte auszuweiten. Darüber hinaus erwartet der Magistrat auch, dass sich durch das geplante Vectoring für den Nahbereich weitere Verbesserungen für die Breitbandversorgung der Frankfurter Haushalte ergeben werden. Der Magistrat geht daher davon aus, dass Frankfurt in naher Zukunft flächendeckend mit schnellem Internet versorgt sein wird. Trotz der insgesamt ausgezeichneten Internetversorgung in Frankfurt kann es aber in einigen Gebieten vorkommen, dass nicht jeder Provider die gewünschte Bandbreite anbieten kann. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat der Magistrat unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit eine Seite eingerichtet, auf der man sich leicht einen Überblick verschaffen kann, welcher Anbieter welche Bandbreite bereitstellen kann. Darüber hinaus bieten die großen Internetprovider wie die Telekom auch Seiten an, auf denen sich die Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Ausbauplanungen informieren können. Daher sieht der Magistrat keine Notwendigkeit, ein eigenes Informationsangebot aufzubauen. 9. Wird beim Anschluss von Stadtteilen an das Breitband (wie sie z. B. von der Telekom beworben werden) jeweils nur ein Teil des Stadtteiles angeschlossen oder gibt es von Anfang an Pläne für den sukzessiven Anschluss des gesamten Stadtteiles? Die Initiierung des weiteren Ausbaues der digitalen Vernetzung erfolgt durch den Telekommunikationsanbieter. Nur dieser kennt die Belegung bzw. die jeweiligen Systeme. Mit Antragstellung des Telekommunikationsanbieters werden dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung keine Informationen über die Leistungsfähigkeit des geplanten Netzes bekannt gegeben, sondern nur die für eine Bescheidung benötigten Informationen über die geplante Anzahl und Lage der Leerrohre bzw. die erdverlegte Kabeltrasse. Abhängig vom Einzelfall dürfte die Netzinfrastruktur in dem jeweiligen Gebiet ausschlaggebend sein. Während beispielsweise in Harheim zunächst nur der südliche Teil und anschließend der nördliche Teil ausgebaut wurden, haben sich die Ausbaumaßnahmen in Bergen-Enkheim und Nieder-Erlenbach jeweils auf den gesamten Stadtteil erstreckt. 10. Während das Land das Ziel ausgegeben hat, 50 Mbit/s in ganz Hessen bis 2018 erreichen zu wollen, bezeichnet der Verband VATM dies als digitalen Bummelzug. Wirtschaftsminister Al-Wazir hat angekündigt, dass bis Ende 2018 die Haushalte im Land mit Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüssen versorgt sein sollen. Wie beurteilt der Magistrat das Ziel einer 100%igen Versorgung Frankfurts mit mind. 50 Mbit/s und als wie realistisch schätzt er das Erreichen des Zieles ein? Der Magistrat ist überzeugt, dass der Bandbreitenbedarf in Zukunft kontinuierlich steigen wird. Für die nahe Zukunft dürften 50 Mbit/s für die meisten Bedarfe allerdings vollkommen ausreichend sein. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass Ende 2014 lediglich 21 Prozent aller Haushalte einen Vertrag mit einer Geschwindigkeit von 30 Mbit/s oder mehr besaßen, obwohl eine solche Geschwindigkeit für 75 Prozent aller Haushalte technisch verfügbar gewesen wäre. Der Magistrat ist hinsichtlich der Erreichung einer flächendeckenden Versorgung Frankfurts mit schnellem Internet sehr zuversichtlich (siehe auch Antwort zu Frage 8). In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass bereits fast 94 Prozent aller Frankfurter Haushalte einen Zugang zu Bandbreiten von 100 Mbit/s haben und sich diese Zahl durch die genannten Ausbauaktivitäten in Zukunft weiter erhöhen wird. 11. Wie groß ist der Anteil der Frankfurter Schulen mit schnellem Internetzugang? Wenn noch nicht alle Schulen angeschlossen sind, wie sieht der Fahrplan dahin aus? Im Jahr 2013 hat die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Projektes "Schule 2020" mit der Planung für einen Breitbandanbindung aller Schulen begonnen. Zurzeit erfolgt die Umsetzung der im Projekt erarbeiteten Planung. Die Erschließungsmaßnahmen hierzu befinden sich bereits in Umsetzung bzw. in Vorbereitung. Von derzeit insgesamt 177 Schulstandorten sind 133 bereits mittels stadteigener Glasfaser (LWL) erschlossen und mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s oder 1 Gbit/s an das Datennetz angebunden. Damit verfügen 75 % der Schulstandorte schon heute über einen leistungsfähigen Netzzugang. An 39 Schulstandorten, respektive 22 %, ist eine Versorgung über Mietleitungen mit einer Bandbreite von 10 Mbit/s vorhanden. Nur für die restlichen fünf Schulen, bzw. 3 %, ist die Bandbreite der Anbindung derzeit noch unter 10 Mbit/s. Bis Ende 2017 sollen von den 44 noch anzubindenden Schulen weitere 20 (11 %) im Zuge des Ausbaus des städtischen Glasfasernetzes breitbandig erschlossen werden. Für die übrigen 24 Schulstandorte (14 %) ist eine Breitbandanbindung für 2018 geplant. Damit soll im Laufe des Jahres 2018 für alle Frankfurter Schulen eine Breitbandanbindung realisiert sein. 12. Das Land Hessen strebt in jedem Rathaus öffentliches WLAN an. Wie sieht die entsprechende Planung für den Römer aus? Der Magistrat begrüßt die Ankündigung des hessischen Wirtschaftsministers, perspektivisch finanzielle Mittel für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in jedem Rathaus bereitzustellen. Sobald seitens der Landesregierung in Hessen konkrete Planungen vorliegen, wird die Stadt Frankfurt am Main prüfen, inwieweit eine Unterstützung der Telekommunikationsanbieter bei der Verbesserung der digitalen Infrastruktur möglich ist. Derzeit stellt die Stadt Frankfurt am Main im Römer kein öffentliches WLAN zur Verfügung. Für die Stadtverordneten wird ein internes WLAN-Netz bereitgestellt, welches das Büro der Stadtverordnetenversammlung betreut. Von dort erhalten die Stadtverordneten Benutzernamen und Passwort für die Nutzung. 13. In welchen städtischen Einrichtungen gibt es WLAN-Hotspots? Das Amt für Informations- u. Kommunikationstechnik kann über die stadteigene Infrastruktur den (kostenpflichtigen) WLAN-Hotspot der Telekom in jeder Liegenschaft zur Verfügung stellen, die an das städtische Netz angebunden ist. Aktuell sind solche WLAN-Hotspots in folgenden Ämtern und Einrichtungen vorhanden: - Amt des Oberbürgermeisters - Amt für Informations- und Kommunikationstechnik - Straßenverkehrsamt - Historisches Museum - Museum der Weltkulturen - Institut für Stadtgeschichte - Jugend- und Sozialamt - Gesundheitsamt Im Dienstgebäude des Amtes für Straßenbau und Erschließung sind bereits Strom- und Datenanschlussdosen für WLAN Hotspots vorhanden, jedoch keine Geräte installiert oder eingerichtet. Eigene öffentliche WLAN Hotspots für Bürgerinnen und Bürger stellt die Stadtverwaltung derzeit nicht zur Verfügung. 14. Gibt es am Hauptbahnhof, am Busbahnhof, an den großen S-Bahnstationen, der Messe, den großen Sportstätten, den großen Parkanlagen WLAN-Hotspots? Falls nein, was unternimmt der Magistrat, um den Mangel zu beheben? Grundsätzlich ist der Magistrat der Auffassung, dass ein öffentliches WLAN-Angebot zwar wünschenswert, aber keine originäre städtische Aufgabe ist. Schließlich kann jeder, der mobil im Internet surfen möchte, jederzeit auf das Mobilfunknetz zurückgreifen, welches in Frankfurt eine hervorragende Abdeckung mit schnellem LTE (Long Term Evolution - eine Bezeichnung für den Mobilfunkstandard) bietet. Dies dürfte auch erklären, warum - wenn man die Zahlungsbereitschaft als Kriterium zugrunde legt - der Bedarf an einer zusätzlichen WLAN-Versorgung offenbar gering ist und sich dementsprechend bisher kaum WLAN-Bezahlmodelle etabliert haben. Durch eine öffentliche Förderung von WLAN-Netzen könnte auch der Anreiz für die privaten Telekommunikationsanbieter sinken, in den Ausbau ihrer Mobilfunknetze zu investieren. Es ist daher im Sinne der effizienten Verwendung öffentlicher Mittel darauf zu achten, dass keine privat zu tätigenden Investitionen unnötigerweise durch öffentliche substituiert werden. In Frankfurt haben sich auch bereits verschiedene private WLAN-Angebote etabliert. So besteht am Frankfurter Hauptbahnhof sowie an der S-Bahn-Station Hauptwache ein WLAN-Angebot der Deutschen Bahn. Darüber hinaus ermöglicht die Messe ihren Besuchern ein eigenes WLAN-Netz. Im öffentlichen Raum bietet - neben Standortinitiativen wie im Mertonviertel und in der Neustadt - Unitymedia eine Reihe kostenloser Hotspots an. Der Magistrat plant, mit Unitymedia weitere Gespräche zu führen, wie das vorhandene Netz sukzessive ausgebaut werden kann. Gleichzeitig wird der Magistrat aber auch mit anderen Anbietern über das Thema sprechen, da aus seiner Sicht ergänzende Alternativangebote durchaus wünschenswert sind, um etwa bisher nicht abgedeckte Bereiche der Stadt mit WLAN zu versorgen. Der Magistrat ist zuversichtlich, hier in Kürze ein weiteres Angebot präsentieren zu können. 15. Inwiefern regelt die Stadt bei der Vermietung von Gastronomie mit den Betreibern das Angebot von WLAN-Hotspots? Derzeit werden in den Mietverträgen des Liegenschaftsamtes keine Regelungen für den Betrieb von WLAN-Hotspots durch die Mieter getroffen. 16. Inwiefern regelt die Stadt mit den Betreibern von größeren Wohnunterkünften das Angebot von WLAN-Hotspots? Derzeit werden in den Mietverträgen des Liegenschaftsamtes keine Regelungen für den Betrieb von WLAN-Hotspots durch die Betreiber größerer Wohnunterkünfte getroffen. 17. Inwiefern verhindert die Störerhaftung weiterhin das Anbieten von WLAN durch die Stadt oder Dritte? Die bisherige Rechtslage hat dazu geführt, dass sich der Ausbau der WLAN-Infrastruktur in Frankfurt wie in Deutschland insgesamt wesentlich langsamer als in anderen Ländern entwickelte. Während beispielsweise in Schweden durchschnittlich fast zehn, im Vereinigten Königreich knapp 29 und in Südkorea sogar rund 37 WLAN-Hotspots pro 10.000 Einwohner zur Verfügung stehen, gibt es in Deutschland bisher lediglich weniger als zwei solcher Zugangspunkte pro 10.000 Einwohner. Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Telemediengesetzes am 27.07.2016 wurden in § 8 Absatz 3 die Anbieter eines WLAN-Netzes den bisherigen regulären Diensteanbietern (Providern) gleichgestellt. Zur Schaffung umfassender Rechtssicherheit wäre es jedoch wünschenswert gewesen, wenn die WLAN-Anbieter nicht nur in der Gesetzesbegründung, sondern auch im eigentlichen Gesetzestext explizit von Unterlassungsansprüchen ausgenommen worden wären. Insgesamt ist die Novellierung aber als eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu werten, die einen schnelleren Ausbau öffentlich zugänglicher WLAN-Netze auch in Frankfurt zur Folge haben dürfte. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2017, NR 217 Antrag vom 20.01.2017, NR 220 Antrag vom 21.10.2016, OF 148/2 Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.07.2016, A 63 Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 829 Antrag vom 07.11.2016, NR 152 Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 263 Anfrage vom 02.05.2018, A 351 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 829 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 148/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Die Vorlage B 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient unter Hinweis auf V 326 zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 220 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 270 = Kenntnis, NR 217 = Prüfung und Berichterstattung, NR 220 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 270 = Zurückweisung, NR 217 = Annahme bei Streichung des ersten Satzes des Tenors, NR 220 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 220 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Streichung des ersten Satzes des Tenors) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1098, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 40 2

Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4