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Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 191/16 Betreff: Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Ausfahrten vom Parkplatz am Schwimmbad die Verkehrssicherheit so gestalten zu lassen, dass die Unfallgefahr auf ein Minimum beschränkt wird. Der Ortsbeirat 16 fordert noch vor der beginnenden Badesaison, entweder Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite der Ausfahrten anzubringen oder das Parken/Halten von Kleinbussen und Campern auf den Seitenstreifen zu verbieten. Begründung: Aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen wird beim Verlassen des Parkplatzes mit Kraftfahrzeugen die Sicht erheblich eingeschränkt. Die Fahrzeugführer sind gezwungen, sehr weit in die Leuchte hineinzufahren und gefährden dadurch nicht nur den herankommenden Verkehr, sondern auch sich selbst. (Foto) Um hier Unfälle zu verhindern, ist es angebracht, entweder Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite der Ausfahrten anzubringen oder das Parken/Halten von Kleinbussen und Campern auf den Seitenstreifen zu verbieten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4080 2023 Die Vorlage OF 191/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung BergenEnkheim, Flur 40, Flurstück 490/19)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4080 entstanden aus Vorlage: OF 191/16 vom 21.05.2023 Betreff: Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Ausfahrten vom Parkplatz am Schwimmbad die Verkehrssicherheit so gestalten zu lassen, dass die Unfallgefahr auf ein Minimum beschränkt wird. Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor der beginnenden Badesaison entweder Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite der Ausfahrten anzubringen oder das Parken/Halten von Kleinbussen und Campern auf den Seitenstreifen zu verbieten. Begründung: Aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen wird beim Verlassen des Parkplatzes mit Kraftfahrzeugen die Sicht erheblich eingeschränkt. Die Fahrzeugführer sind gezwungen, sehr weit in die Leuchte hineinzufahren und gefährden dadurch nicht nur den herankommenden Verkehr, sondern auch sich selbst (siehe Fotos). Um hier Unfälle zu verhindern, ist es angebracht, entweder Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite der Ausfahrten anzubringen oder das Parken/Halten von Kleinbussen und Campern auf den Seitenstreifen zu verbieten. (Google Maps) (Günther Kraus) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1976 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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