Reflexion
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ST 1797 vom 16.09.2019
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 entstanden aus Vorlage: OF 843/3 vom 03.03.2020 Betreff: ST 1797 vom 16.09.2019 Vorgang: OM 4690/19 OBR 3; ST 1797/19 Zwar hält die hessische Landesregierung, namentlich der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, leer stehende Häuser und Wohnungen für Einzelfälle, aber die Klagen der Ortsbeiräte über zunehmenden Wohnungsleerstand in ihren Stadtteilen häufen sich. Der Mieterbund spricht von 10.000 und mehr leer stehenden Wohnungen. Und "warum die Landesregierung Städten wie Frankfurt kein rechtliches Instrumentarium geben will, um das Ausmaß des Leerstandes überhaupt erheben zu können", versteht nicht nur die zitierte Reporterin nicht (hr-info vom 11.12.19). Wie der o. g. Stellungnahme des Magistrats zu entnehmen ist, "haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den jeweils zuständigen Ministerien mehrmals dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann genau der Magistrat sich zuletzt für das neue Gesetz eingesetzt hat bzw. ob und wann er sich erneut und verstärkt dafür einzusetzen gedenkt; 2. warum, unabhängig davon, "die Einrichtung eines Meldeportals für leer stehenden Wohnraum mit einer konkreten Erhebung und Erfassung zu dauerhaft leer stehenden Wohnungen oder Wohnimmobilien nicht zielführend" sein soll; 3. welches Gesetz besagt, dass "der Magistrat schon aus datenschutzrechtlichen Gründen an der Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leer stehenden Wohnungen gehindert" wird. Abgesehen einmal davon, dass es für den Ortsbeirat nur sehr schwer vorstellbar ist, dass die Stadt Frankfurt so wenig gesetzlichen Einfluss auf ihr ureigenstes städtisches Geschehen haben soll, wäre ein ebensolches Meldeportal doch ganz im Gegenteil außerordentlich hilfreich beim Argumentieren gegenüber dem Land. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4690 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Antrag vom 15.11.2020, OF 994/3 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Leerstandsmeldungen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 entstanden aus Vorlage: OF 994/3 vom 15.11.2020 Betreff: Leerstandsmeldungen Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20 Wie der oben genannten Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1815, zu entnehmen ist, "geht der Magistrat Hinweisen zu leer stehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden nach", was sehr zu begrüßen ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgegangen ist. Auf den Leerstand u. a. in der Burgstraße 56 sowie in der Berger S traße 6 bis 8 hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Aktenzeichen: 64 0
Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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