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Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 268 Betreff: Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1485 - OA 150/12 OBR 7 - Zwischenbericht: Zu 1. a) Das Einzugsgebiet für diese Kindertagesstätteneinrichtung sind die Stadtteile Rödelheim und Bockenheim. b) Folgende Standorte wurden geprüft: - Industriehof. In den Bereichen des Gewerbegebietes ist die Errichtung einer Stadtteil-Kita baurechtlich nicht möglich. Innerhalb des Mischgebietes wurden ausreichend Kita-Plätze im Sofortprogramm geschaffen. Das einzige unbebaute Gelände im Industriehof ist der Spielplatz an der Lötznerstraße, der in Absprache mit der Stadtplanung nicht angetastet werden soll. - Ludwig-Landmann-Straße, neben Russisch Orthodoxen Kirche, Fläche ist zu klein und zu weit vom Versorgungsgebiet entfernt. - Praunheimer Str., freie Fläche nördlich der Friedhofsparkplätze; Fläche ist im Eigentum der Stadt Frankfurt, jedoch zur Versorgung der Stadtteilen Rödelheim und Bockenheim zu weit entfernt. Nördlich der Ebelfeldschule ist bereits eine U3 Einrichtung geplant. - Praunheimer Landstraße, westlich von Hausnummer 210, teilweise im Eigentum der Stadt Frankfurt, Fläche ist zu klein und zu weit von den Stadtteilen Rödelheim/Bockenheim entfernt. - Siemensgelände, mit Genehmigung des B-Bauungsplans werden hier ca. 900 neue Wohneinheiten entstehen, für das notwendige Angebot an Kindertagesstätten sind zwei Standorte im Bereich des B-Plans geplant. Weitere Flächen stehen uns nicht zur Verfügung. Das Inkrafttreten des B-Plans ist zeitlich nur schwer abschätzbar. - Parkplätze/Brentanobad an der Ludwig-Landmann Straße, diese Fläche ist im Eigentum der FAAG, ein Erwerb ist eventuell denkbar, der Standort ist aber zur Versorgung von Bockenheim ungeeignet, da zu weit entfernt. c) Die naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt über externe Firmen, eine Beauftragung steht noch aus. d) und e) Den betroffenen Pächtern wurden Ersatzgärten im ganzen Stadtgebiet angeboten, die angebotenen Ersatzgärten wurden bis auf eine Ausnahme angenommen. f) Gemäß den Pachtverträgen, die die Stadtverwaltung Frankfurt mit den Pächtern schließt, sind Entschädigungen ausgeschlossen. 2. Die Planungen der Verkehrsanbindung für den Standort Breitenbachstraße/Ecke Rödelheimerstraße wurden nach der Vorstellung im Ortsbeirat im Januar 2012 noch einmal überarbeitet. Zurzeit ist diese Planung gestoppt, sollte diese Planung wieder aufgegriffen werden müssen, erfolgt eine erneute Vorstellung im Ortsbeirat. 3. Die Planungen sind gestoppt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Unterbrechung der Planung eine rechtzeitige Bereitstellung von U3 Kita-Plätzen für die Stadtteile Rödelheim und Bockenheim nicht mehr gewährleistet werden kann, und es ab 2013 zu einer erheblichen Unterversorgung der unterdreijährigen Kinder kommt. 4. Das Liegenschaftsamt ist beauftragt Verhandlungen mit der Frankfurter Verkehrsgesellschaft zu führen um die Bedingungen zum Erwerb der Fläche an der Salvador-Allende Straße zu eruieren. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2012, OF 190/7 Antrag vom 11.09.2012, OF 191/7 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.02.2012, OA 150 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2012, OM 1373 Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B 498 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.09.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 268 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 191/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FARBECHTE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung FDP 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 268 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 268 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung, da sachlich falsch) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2090, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 2
Kindertagesstätte südlich der Rödelheimer Landstraße bauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 191/7 Betreff: Kindertagesstätte südlich der Rödelheimer Landstraße bauen Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände südlich der Rödelheimer Landstraße im Bereich des Bebauungsplans 834 eine Kindertagesstätte zu errichten. Begründung: Der Magistrat betont in seinem Zwischenbericht die dringende Notwendigkeit, Einrichtungen für die Kinderbetreuung zu schaffen. Die bisherige Planung sah den Bau einer Kindertagesstätte auf dem völlig ungeeigneten Gelände an der Breitenbachstraße vor. Dabei gibt es wenige hundert Meter weiter eine Brachfläche, auf der problemlos eine Kindertagesstätte errichtet werden könnte. Der Entwurf des Bebauungsplans 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" sieht den Bau von zwei Kindereinrichtungen vor. Diese könnten sofort gebaut werden: Im Baugesetzbuch heißt es: § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist, 2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und 4. die Erschließung gesichert ist. Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung fand vom 29.7. bis zum 11.9.2009 statt. Dies bedeutet, dass seit drei Jahren Baurecht besteht. Die Annahme im Magistrats-Bericht B 268, dass das Inkrafttreten des Bebauungsplans abgewartet werden müsse, ist somit falsch. Mit dem Bau einer Kindertagesstätte auf der Brachfläche hätte schon längst begonnen werden können. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 268 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 191/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FARBECHTE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung FDP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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