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Reflexion

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Situation auf der Voltastraße verbessern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 73/2 vom 21.06.2021 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen an der Verkehrsinfrastruktur der Voltastraße (City West) vorzunehmen: - Die Höchstgeschwindigkeit in der Voltastraße auf 30 km/h festsetzen. - Die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges (Fahrtrichtung Rebstock, d. h. stadtauswärts) aufheben. - Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Rebstock (stadtauswärts) anbringen. - Weitere Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Innenstadt anbringen. - Sämtliche oberirdischen Parkplätze in der Voltastraße als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze ausweisen. Hierbei sollen die eine Hälfte der Parkplätze als reine Lieferparkplätze ausgewiesen werden und die andere Hälfte als Kurzzeitparkplätze. - Nach Einrichtung der Liefer- und Kurzzeitparkplätze sollen diese für die erste Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) besser beschildert und markiert und daraufhin für eine kurze Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - Das rechtswidrige Gehwegparken auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt soll zumindest abschnittsweise durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller) unterbunden werden. Begründung: Die obigen Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates mit einem Anwohner, welcher über die Verkehrssituation und den Lärm auf der Voltastraße klagte. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl mit fehlender separater Radinfrastruktur als auch mit bestehenden schützenswerten Einrichtungen zu begründen: Stadteinwärts ist auf der Voltastraße keine separate Radinfrastruktur vorhanden. Stadtauswärts besteht ein Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Da der Bürgersteig schmal und der Fahrradweg unzureichend markiert ist, befinden sich oft zu Fuß Gehende auf dem Fahrradweg. Um Konflikte und Gefahrensituationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden, sollte die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges aufgehoben, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn angebracht und die Höchstgeschwindigkeit auf der Voltastraße beidseitig auf 30 km/h festgesetzt werden. In der Voltastraße befinden sich zudem die folgenden schützenswerten Einrichtungen: - Nezabudka Kinderbetreuung gGmbH, Voltastraße 75 - Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A - Kindertagesstätte "Sternengucker", Voltastraße 79a Außerdem befindet sich ein Kinderspielplatz an der Voltastraße (Ecke Galvanistraße). Stellplätze für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sind in der City West hinreichend vorhanden, da sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen unterkellert sind. Aufgrund der oft hohen monatlichen Gebühren stellen viele Anwohnerinnen bzw. Anwohner ihre Pkw jedoch lieber kostenfrei auf den oberirdischen Parkplätzen ab, während viele Tiefgaragenstellplätze leer stehen. Dies bringt die Lieferdienste (bspw. DHL) und örtlichen Gewerbe (bspw. Sushi Restaurant KAORU) in Bedrängnis: Diesen bleibt kaum etwas anderes übrig, als rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu parken. Um den so parkenden Pkw und Lieferdiensten auszuweichen, müssen vorbeifahrende Pkw halb auf die Straßenbahntrasse (welche sich in der Mitte der Voltastraße befindet) hinauffahren. Da diese Straßenbahntrasse leicht erhöht liegt, führt dies zu starker Geräuschentwicklung und Abnutzung der Fahrbahn. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann diese Lärmbelastung zumindest abmildern. Die Ausweisung sämtlicher oberirdischer Parkplätze als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze würde die Situation für die Lieferdienste und örtlichen Gewerbe entspannen. Diese könnten so kurzfristig Stellplätze finden und müssten weniger häufig rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Um die Benutzung dieser neuen Lieferstellplätze auch tatsächlich sicherzustellen, wären zumindest abschnittsweise Maßnahmen zur Unterbindung des rechtswidrigen Gehwegparkens auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt wünschenswert (bspw. Poller). Durch das so reduzierte rechtswidrige Gehwegparken würde die Benutzung der Voltastraße sicherer - sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende, die Straßenbahn und den MIV. Da die bisher bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) nach Aussagen der Anwohner weitestgehend ignoriert wird, sind hinreichende Markierungen und Beschilderungen erforderlich. Zudem soll eine anfänglich engmaschige Kontrolle durch die Verkehrspolizei für einen initialen Lern- und Gewöhnungseffekt sorgen. Die ersten beiden Monate nach Einrichtung der neuen Liefer- und Kurzzeitparkplätze wären hierfür ein geeignetes Zeitfenster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 101 Antrag vom 18.10.2021, OF 192/2 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1

Tempo 30 in der City West

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 192/2 Betreff: Tempo 30 in der City West Vorgang: OM 458/21 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die City-West als Ganzes zur Tempo 30 Zone zu deklarieren und dies durch entsprechende Schilder an den Einfahrtsstraßen zur City-West (Galvanistraße, Voltastraße, Heinrich-Hertz-Straße, Kreuznacher Straße, Kuhwaldstraße) deutlich auszuweisen. 2. In der Ohmstraße jeweils einen PKW-Stellplatz neben den Feuerwehrzufahrten vor den Restaurants (einmal auf Höhe Solmsstraße, einmal auf Höhe Celsiusplatz) in einen Lieferparkplatz umzuwandeln. 3. Die City-West priorisiert und so bald wie möglich im Zuge der stadtweiten Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung zu berücksichtigen. 4. Das ordnungswidrige Parken auf den Gehwegnasen im Kreuzungsbereich Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße durch Aufstellung von Fahrradbügeln (oder sofern dies nicht möglich ist von Pollern) zu unterbinden. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Zu den einzelnen Punkten: 1. Die City-West ist bereits zum großen Teil Tempo 30 Zone.[1] Die aktuelle Beschilderung in der City-West führt zu Verwirrung bei den Autofahrer*innen. Auf einzelnen Straßenabschnitten ist nicht unbedingt eindeutig ersichtlich, welche Geschwindigkeitsbegrenzung hier gilt. 2. Dies würde die Anlieferung für die Restaurants erleichtern und Parken auf den Feuerwehrzufahrten vermeiden. 3. Die City-West eignet sich in besonderem Maße für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung und könnte daher priorisiert werden. Fast sämtliche Wohnblocks sind zweigeschossig mit Tiefgaragen unterkellert. In diesen wird jedoch ein großer Teil der Parkplätze nicht genutzt, da es günstiger ist, den PKW kostenlos auf der Straße abzustellen. Das Mercure Hotel verfügt ebenfalls über eine große Tiefgarage, in der Stellplätze öffentlich zur Vermietung zur Verfügung stehen, sodass auch Pendler*innen in einer Tiefgarage parken können. Auch in den Tiefgaragen der Wohnblocks werden Stellplätze teilweise öffentlich zu Vermietung angeboten. 4. Die Kreuzung Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße ist aktuell sehr schlecht einzusehen. Dies stellt eine gefährliche Situation für zu Fuß Gehende, sowie für Auto- und Radfahrende dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1053 2021 Die Vorlage OF 192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4