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Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 194/12 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19-21 eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Durch parkende Autos auf der gegenüberliegenden Seite der Häuser Prozessionsweg 19-21 und wegen der ziemlich schmalen Straße ist es für die Bewohner dieser Häuser sehr schwierig, in die Tiefgarage hinein- bzw. herauszufahren. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass der Prozessionsweg auf der gegenüberliegenden Seite mit entsprechender Beschilderung oder Straßenmarkierung als Halteverbotszone gekennzeichnet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1975 2017 Die Vorlage OF 194/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 SPD
Beratung im Ortsbeirat: 4
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