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Nahverkehrsplan 2025+
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7285 (M 163) - NR 1390/21 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbericht: Zu 1. 5.4.6. Maßnahmenbündel 6 - Neues Straßenbahnnetz Der Tausch der östlichen Endpunkte der Linien 12 (bis Fechenheim Schießhüttenstraße statt bis Hugo-Junkers-Straße) und 15 (bis Hugo-Junkers-Straße statt bis Fechenheim Schießhüttenstraße) wird in den NVP übernommen und soll umgesetzt werden. Die Maßnahme bringt gemäß Modellrechnungen gegenüber der ursprünglichen Variante zusätzlich etwa 300 Fahrgäste pro Werktag, wobei die Betriebskosten - bei Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen auf der Linie 12 (vergleiche NVP-Kapitel 5.4.1.) - unverändert bleiben. Zu 2. 5.7.2. Perspektivnetz Straßenbahn Die Führung der Ringstraßenbahnlinie 21 über den Westbahnhof wird in den NVP übernommen. Sie ist auch ohne den Bau neuer Infrastruktur möglich. In der Stufe 2 des NVP sind Infrastrukturmaßnahmen, aber noch keine genauen Linienführungen festgelegt. Daher wird die Netzergänzung Westbahnhof (über Hamburger Allee, Kasseler Straße und Kürfürstenstraße/Ederstraße) zur direkten Anbindung des Verknüpfungspunktes Westbahnhof in den NVP aufgenommen. Spätere Untersuchungen müssen dann zeigen, für welche Linien bei einer Führung über den Westbahnhof ein ausreichender Nutzen-Kosten-Indikator erreicht werden kann. Dabei steht die bessere Verknüpfung am wichtigen Knotenpunkt Westbahnhof den längeren Fahrzeiten gegenüber. Zu 3. 6.4. - Fahrzeuge Der Prüfauftrag für den Einsatz von Straßenbahnen in Doppeltraktion wird in den NVP aufgenommen. Es dient zur Kenntnis, dass die Haltestellen der heutigen Linie 21 zwischen Hauptbahnhof und Stadion bereits für einen Straßenbahnbetrieb in Doppeltraktion ausgebaut sind, der im Stadionverkehr auch zum Einsatz kommt. Zu 4. 7.5. - Barrierefreiheit Die Erhöhung der Zielwerte wird als politisches Ziel in den NVP übernommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf Grund steigender Komplexität der Maßnahmen (u.a. Anpassung der Signalanlagen, städtebauliche Integration, Umsetzung des Radfahrentscheides, Bau von Fahrbahnrampen, weitere zusätzliche Anforderungen von Hessen Mobil) und nicht vorhandener Personal- und Finanzressourcen, sich derzeit eher eine Verlangsamung des Umbauprozesses abzeichnet. Über den Umsetzungsstand des Ausbauprogramms wird jährlich berichtet, die Berichtspflicht in den NVP aufgenommen (vergl. NR 1390 Ziff. II Punkt 4). Zu 5. 8.3. - Fahrgastinformation Derzeit wird ein Konzept zur Standardisierung der Fahrzeugbeschilderung erarbeitet, dass auch den planbaren Störfall umfasst. Hierbei werden neben der technischen Umsetzbarkeit, der Übereinstimmung mit anderen Fahrgastinformationsmedien, wie z.B. dynamischen Anzeigern an den Haltestellen und in der Fahrplanauskunft, auch die Interessen der Fahrgäste besonders erfragt und berücksichtigt. Der hier geforderte Detaillierungsgrad wird, analog den Anzeigen im Normalbetrieb durch Schienen- und Busfahrzeuge, nicht über den NVP abgebildet. Es wird jedoch im NVP darauf hingewiesen, dass auf eine eindeutige und klare/transparente Zieldarstellung auf allen im Schienenersatzverkehr (SEV) involvierten Fahrzeugen (Bus und Schiene) geachtet wird. Zu 6. 8.10. - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb ... Sauberkeit Die Übernahme des Themenbereichs "objektive Sauberkeit" ist für die aktuelle Revision des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA)-Schiene vorgesehen und wird daher in den NVP aufgenommen. Zu 7. 8.10.- Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb ... Fahrgastinformation Die Standard-Fahrgastinformationen (z. B. Funktion und Richtigkeit der Anzeigen) lassen sich am besten objektiv erheben. Ortsfremde brauchen beispielsweise Haltestellenansagen, Ortskundige fühlen sich davon eher gestört, möchten sie ggf. gar nicht oder nicht so laut. Für die Qualitätssicherung der Fahrgastinformation soll daher die Kundenperspektive nicht grundsätzlich als weiteres Abfragekriterium in das standardisierte Monitoring der Fahrgastbefragungen integriert werden. Vielmehr soll die Kundenperspektive bei themenorientierten Betrachtungen, wie z.B. bei größeren Baumaßnahmen durch Sondererhebungen, oder durch Befragungen zu den Informations-Standards per se (Anordnung, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit) berücksichtigt werden. Dies ist im Hinblick auf eine Ermittlung von Verbesserungspotenzialen, etwa im Vorfeld von anstehenden Fahrzeugbeschaffungen, als effektiv und zielführend anzunehmen. Dies ist bereits so im Kapitel 8.10.3. des NVP enthalten und für die aktuelle Revision des öDA-Schiene so vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Antrag vom 17.02.2021, NR 1390 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 341 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 342 Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 06.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 464, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 61 11
Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 entstanden aus Vorlage: OF 149/11 vom 12.12.2021 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie in der Sache § 7285 Beschlussausfertigung aus der 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021 bezüglich der Anregung vom 25.01.2021, OA 674, umgesetzt wird und wann mit einer Führung der Linie 12 bis zur neuen Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 Aktenzeichen: 92 11
Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Linie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratsweg-Kreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Linie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Linie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junckers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht B 238/21 und Stellungnahme ST823/22). Außerdem wird Fechenheim von der Linie 11 bedient. Es böte sich für den o.g. Zweck an, die 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es evtl. in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2222 2022 Die Vorlage OF 194/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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