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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.03.2022, § 1499 Ziffer III. - OA 164/22 OBR 7 - Zu 1.: Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 1a BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Diesen gesetzlichen Vorgaben folgend werden die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und quantitativ und qualitativ bewertet. Der trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs verbleibende Eingriff wird in Anlehnung an das Frankfurter Modell zur Kompensation von Eingriffen ausgeglichen. Dementsprechend wird auch der Eingriff in die gartenbauwirtschaftliche Fläche ausgeglichen werden. Der Magistrat befindet sich aktuell mit dem Vorhabenträger in Abstimmung zu möglichen Ausgleichsflächen. Zu 2.: Für die Dachflächen, auf denen die Anlage von Solargründächern technisch möglich ist, werden diese im Bebauungsplan zwingend festgesetzt. Der Vorhabenträger muss diese rechtsverbindlichen Festsetzungen umsetzen. Der Magistrat wird die Umsetzung dieser Vorgabe durch den Vorhabenträger überprüfen und überwachen. Zu 3.: Der Magistrat unterstützt grundsätzlich Konzepte, die zu einem geringeren Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führen und die angestrebte Verkehrswende unterstützen. Dazu gehören auch Sharing-Konzepte, sowie Radabstellanlagen auf dem Grundstück. Unter den gegenwärtigen Randbedingungen hat der Magistrat jedoch keine geeigneten Regelungsmöglichkeiten, um eine derartige Bündelung vorzuschreiben oder zu fördern. Der zukünftige Betreiber des Busbetriebshofs hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, sich eines Logistikdienstleisters zu bedienen, der eine Bündelung von Liefervorgängen durchführt. Die Anregung zu Sharing-Konzepten wird an den Vorhabenträger weitergeleitet und mit diesem geprüft und erörtert. Zu 4.: Entsprechend der Stellplatzsatzung sind durch den Vorhabenträger auch Fahrrad-Abstellanlagen vorzusehen. Der Magistrat wird die Umsetzung dieser Vorgabe durch den Vorhabenträger überprüfen und überwachen. Zu 5.: Mit Beschluss des Bebauungsplans ist eine jährliche Evaluierung nicht erforderlich. Das vorliegende Gutachten weist trotz des Alters der Daten nach, dass die verkehrlichen Auswirkungen sehr gering sind. Wenn die möglichen Auswirkungen evaluiert werden sollen, müsste dies freiwillig durch den Vorhabenträger geschehen. Zu 6.: Der Magistrat wird auf den zusätzlichen Autobahnanschluss an dieser Stelle hinarbeiten. Die Autobahn GmbH hat zugesagt, die Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 im Rahmen der Machbarkeitsstudie für den zehnstreifigen Ausbau der A5 zu integrieren. Diesbezügliche Ergebnisse liegen dem Magistrat noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Antrag vom 05.09.2022, OF 197/7 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 197/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 – Nördlich Lorscher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 197/7 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Die B 283 wird nicht zur Kenntnis genommen/ wird abgelehnt. Begründung: In Punkt 5 bestreitet der Magistrat die Notwendigkeit, über die verkehrlichen Auswirkungen des nächsten Jahre zu berichten und den Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten mit einzubeziehen. Diese Haltung des Magistrats lehnt der OBR ab. Die Begründung ist nicht nachvollziehbar. In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 197/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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