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Reflexion

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Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1500 Betreff: Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Eine Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weg ist derzeit nicht vorgesehen. Im städtischen Haushalt, der von der Stadtverordnetenversammlung mit § 1720 am 31.05.2012 beschlossen wurde, sind hierfür keine Mittel eingestellt. Der Magistrat wird aber im Rahmen der Bauunterhaltung punktuelle bauliche Maßnahmen durchführen, um die verkehrliche Sicherheit im Heinrich-Bingemer-Weg zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.03.2012, EA 64 Antrag vom 24.09.2013, OF 199/16

Einstellung der Mittel zur Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse.

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2013, OF 199/16 Betreff: Einstellung der Mittel zur Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse. Vorgang: ST 1500/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2014 werden die erforderlichen Mittel eingestellt, damit eine Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse durchgeführt werden kann. Begründung: Wie in der oben genannten Stellungnahme ausgeführt, fehlten in 2012 die notwendigen Mittel bzw. wurden im Haushalt 2012 nicht eingestellt. Die durchgeführten punktuellen baulichen Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung ergeben einen Flickenteppich der in Frankfurt seines gleichen sucht. In diesem Bereich befinden sich unterschiedliche Straßenhöhen und die verkehrliche Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 199/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4