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Reflexion

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Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) Freigabe von Vorplanungsmitteln

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) Freigabe von Vorplanungsmitteln I. Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung (RSV) zwischen Frankfurt, Eschborn, Steinbach, Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß der beigefügten Plandarstellungen zugestimmt. III. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Regionalverband FrankfurtRheinMain (fortan als "Regionalverband" bezeichnet) die Vorhabenträgerschaft für die Umsetzung übernimmt. Die Rechte und Pflichten zwischen dem Regionalverband als Vorhabenträger und der Stadt Frankfurt am Main als Baulastträger innerhalb ihres Gebietes werden in einer bilateralen Planungs- und Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben. IV. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Regionalverband die notwendigen Planungsschritte für die Abschnitte F 006 bis F 018 (Schloßstraße bis Gemarkungsgrenze Steinbach bzw. Eschborn) der Radschnellverbindung einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. V. Es dient der Kenntnis, dass die Planungen für die Abschnitte F 001 bis F 005 (Holbeinsteg bis Robert-Mayer-Straße) aufgrund der starken Überschneidungen zu anderen Planungsprojekten eigenständig durch den Magistrat erfolgen. VI. Die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 1.212 T€ werden bewilligt und freigegeben und stehen in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 70 % in Aussicht genommen werden kann. Begründung: A - Zielsetzung Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger - teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer. Damit wird der Radverkehr auch im Stadt-Umland-Verkehr, der derzeit noch vom motorisierten Individualverkehr dominiert wird, eine ernsthafte Alternative. Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. In der Region FrankfurtRheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen. Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband Frankfurt RheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Eschborn, Steinbach, Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf eine Machbarkeitsstudie (Anlage 1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Im Ergebnis wurde aufgezeigt, dass eine durchgehende Trasse definiert werden kann, die den teilweise konkurrierenden Ansprüchen an Direktheit, Erschließungswirkung, Störungsfreiheit, Flächeninanspruchnahme und Naturschutz in ausgewogener Weise gerecht werden kann. B - Alternativen Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können. Weiterhin war zu prüfen, ob in dem durch die Lage der Kommunen aufgespannten Planungsraum eher ein Bündel von jeweils bilateralen Verbindungen zwischen Frankfurt a.M. und den einzelnen Vordertaunus-Kommunen zu Radschnellverbindungen qualifiziert werden sollen, oder ob die Relationen eher auf einer Trasse gebündelt verlaufen sollen. C - Lösung Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Potenziale für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus nicht allein aus den jeweiligen direkten Verkehrsbeziehungen zwischen Frankfurt a.M. und den einzelnen Vordertaunus-Kommunen resultieren, sondern auch aus starken Verkehrsbeziehungen dieser Kommunen untereinander - insbesondere auf den Relationen zwischen Eschborn, Oberursel und Bad Homburg. Im Ergebnis weist die Machbarkeitsstudie drei Netzabschnitte mit ausreichendem Potenzial für eine Radschnellverbindung auf: - die Radschnellverbindung im Zuge Frankfurt a.M. - Steinbach - Oberursel - Bad Homburg - Friedrichsdorf - jeweils ein RSV-Abzweig aus Richtung Frankfurt a. M. und aus Richtung Steinbach in Richtung Eschborn (mit Anschluss an eine weitere Radschnellverbindung von Eschborn in Richtung Schwalbach/Bad Soden) Aufgrund des vergleichsweise geringen Nachfragepotenzials der ebenfalls untersuchten Verbindung von Friedrichsdorf/Bad Homburg in den Frankfurter Norden ist für diese Trasse der hochwertige Standard einer Radschnellverbindung nicht zu rechtfertigen. Die Trasse ist im Frankfurter Stadtgebiet mit kleinen Abweichungen vom vorgeschlagenen Verlauf bereits heute gut befahrbar und wird daher planerisch zunächst nicht weiter betrachtet. Wesentliches Entwurfsziel für die Radschnellverbindung ist die Realisierung einer hohen Reisegeschwindigkeit bei hoher Alltagstauglichkeit. Dabei geht es weniger um die Realisierung von hohen Spitzengeschwindigkeiten als vielmehr um ein möglichst gleichbleibendes Geschwindigkeitsniveau und die Vermeidung von Reisezeitverlusten durch viele Abbrems- und Wartevorgänge bzw. kräftezehrende Anfahrvorgänge. Neben einer ebenen, griffigen, witterungsbeständigen und auch bei Dunkelheit gut erkennbaren Oberfläche gilt es deshalb, für die Radschnellverbindung die Verkehrsanlagen so auszubilden und zu dimensionieren, dass auf Strecken ein freies Überholen - ggf. auch bei Gegenverkehr - möglich ist, Wartezeiten an Knotenpunkten vermieden oder zumindest minimiert werden und Richtungswechsel mit großzügigen Radien trassiert werden. In Anlehnung an das technische Regelwerk zu Radschnellverbindungen hat das Land Hessen Qualitätsanforderungen für die Ausgestaltung von Radschnellverbindungen bzw. Raddirektverbindungen formuliert, die sowohl der vorliegenden Machbarkeitsstudie als auch den weiteren konkretisierenden Planungsschritten zu Grunde liegen. Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 2 dargestellten Verlauf. Der erforderliche Maßnahmencharakter und -umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben: Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus F-001 - Holbeinsteg Ausgangspunkt der Radschnellverbindung in Frankfurt ist der Anschluss an die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt im Bereich Holbeinsteg/südlicher Mainuferweg. Für die erwartete Verkehrszunahme im Radverkehr ist langfristig die Ertüchtigung des Holbeinstegs beispielsweise durch ein paralleles Brückenbauwerk erforderlich, um den Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs an eine sichere und komfortable Mainquerung entsprechen zu können. F-002 - Windmühlstraße/Moselstraße Der Streckenabschnitt vom nördlichen Mainufer bis Niddastraße soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden. Der ÖPNV-Vorrang in der querenden Münchener Straße bleibt jedoch bestehen. F-003 - Karlplatz/Karlstraße Der Radverkehr soll auf einem Zweirichtungsradweg auf der Ostseite geführt werden. Hierzu wird auf die vorliegende Planung für den Karlplatz Bezug genommen (vgl. M 185/2015). F-004 - Westendstraße/Kettenhofweg Dieser Abschnitt soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden. Die Verbindung von der Westendstraße zum Kettenhofweg ist in der Machbarkeitsstudie über die Beethovenstraße dargestellt. Im aktuellen Radwegweisungsnetz ist die Verbindung über die Arndtstraße realisiert. In der Praxis wird darüber hinaus neben den vorgenannten Straßen auch die Mendelssohnstraße für diese Verbindung genutzt. Die konzeptionelle Bündelung auf eine dieser Straßen erfolgt im Rahmen der konkretisierenden Planung. F-005 - Robert-Mayer-Straße Der Streckenabschnitt zwischen Senckenberganlage und Schloßstraße soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden. Der Umgang mit den Zwangspunkten durch die bestehenden Baumscheiben ist zu prüfen. F-006 - Schloßstraße südlich Adalbertstraße Für eine anforderungsgerechte Gestaltung als Radschnellverbindung muss der Straßenraum umorganisiert und entsprechend umgebaut werden. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, dass der fließende Kraftfahrzeugverkehr auf dem befestigten Gleiskörper gemeinsam mit dem Straßenbahnverkehr geführt wird. Daran schließen sich dann nach außen jeweils Radfahrstreifen, Längsparkstreifen und die Gehwege an. F-007 - Schloßstraße nördlich Adalbertstraße Auch dieser Abschnitt muss für die Radschnellverbindung umgebaut werden. Die Machbarkeitsstudie sieht den Straßenbahnverkehr auf separatem Gleiskörper vor, an den sich nach außen Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr, Radfahrstreifen und Gehwege anschließen. Das Parken im Straßenraum müsste bei diesem Vorschlag entfallen. In die aktuelle Diskussion um die Schloßstraße ist daher eine Lösung eingebracht worden, die der unter F-006 beschriebenen Querschnittaufteilung entspricht. Eine konkrete Lösung muss im Rahmen der konkretisierenden Planung erarbeitet werden. F-008 - Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Die Machbarkeitsstudie sieht eine baulich vom Kfz-Verkehr getrennte Führung auf beidseitigen Radwegen im Einrichtungsverkehr vor. Je nach Lösung ist dafür ggf. die Statik der Brücke zu prüfen, was das Erfordernis umfangreicher baulicher Maßnahmen mit sich bringen kann. F-009 - Am Industriehof Auch in diesem Abschnitt ist die Schaffung anforderungsgerechter, baulich getrennter Radwege für den beidseitigen Einrichtungsverkehr vorgesehen. F-010 - Ludwig-Landmann-Straße Süd Südlich der A 66 zweigt über den Hausener Weg die Radschnellverbindung Richtung Eschborn ab (Abschnitte F-013 bis F-018). Im Zuge der Ludwig-Landmann-Straße selbst soll der Radverkehr wiederum auf beidseitigen, baulich getrennten Radwegen geführt werden. Im Bereich der Brücken kann der RSV-Standard möglicherweise punktuell nicht erreicht werden. F-011 - Ludwig-Landmann-Straße Nord/Ziegelei-Allee Auch in diesem Abschnitt ist die Schaffung anforderungsgerechter, baulich getrennter Radwege für den beidseitigen Einrichtungsverkehr vorgesehen. Aufgrund der geringeren Flächenverfügbarkeit sind in diesem Abschnitt Einschränkungen für den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten. F-012 - Wirtschaftsweg Richtung Steinbach Nördlich der Ziegelei-Allee wird die Radschnellverbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Richtung Steinbach geführt, der hierfür anforderungsgerecht ausgebaut wird. Nach der Autobahnunterführung verlässt die Radschnellverbindung das Stadtgebiet. Abzweig Radschnellverbindung Richtung Eschborn F-013 - Hausener Weg Die Machbarkeitsstudie sieht vor, dass der Hausener Weg im Abschnitt bis zur Seelenberger Straße umgestaltet wird. Der Radverkehr erhält zu Lasten der bestehenden Parkmöglichkeiten beidseitig Radfahrstreifen. F-014 - Seelenberger Straße/Fuchstanzstraße Der gesamte Abschnitt soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden. F-015 - Glashüttener Straße Für den kurzen Abschnitt der Glashüttener Straße durch die Bahnunterführung kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten kein RSV-Standard erreicht werden. Der Radverkehr soll im Wesentlichen im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Ggf. sind flankierende Maßnahmen erforderlich, um den Kraftfahrzeugverkehr mit dieser Führung verträglich zu machen. F-016 - Eschborner Landstraße Ost Vom Knotenpunkt Glashüttener Str./Breitenbachstraße bis zur Wolf-Heidenheim-Straße soll die Eschborner Landstraße zur Fahrradstraße umgewandelt werden. Im weiteren Verlauf bis zur Straße Am Seedamm erfolgt die Radverkehrsführung auf beidseitigen Radfahrstreifen. F-017a - Eschborner Landstraße Mitte Die Machbarkeitsstudie sieht westlich des Knotenpunkts mit der Straße Am Seegewann die Führung des Radverkehrs auf einem einseitigen Zweirichtungsradweg vor. Ein Mischverkehr auf der Fahrbahn wird durch den hohen Schwerverkehrsanteil hier als unverträglich angesehen. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit muss das Parken in diesem Abschnitt entfallen. In Abschnitten ist die Flächenverfügbarkeit so gering, dass der RSV-Standard nicht erreicht werden kann. F-017b - Eschborner Landstraße West Im Bereich der Brücke über die A 5 kann die Eschborner Landstraße zur Fahrradstraße umgewandelt werden. F-018 - Wirtschaftsweg in Richtung Eschborn Süd Der an die Eschborner Landstraße anschließende Wirtschaftsweg soll bis zur Stadtgrenze im Bereich der S-Bahn-Station Eschborn-Süd auf RSV-Standard ausgebaut werden. Lediglich im Bereich der bestehenden Unterführung der A 66 kann der Standard nicht erreicht werden. Durch die begrenzten Gesamtquerschnittsbreiten und die Anforderungen einer hochwertigen Radverkehrsführung wird die für viele Abschnitte genannte Umorganisation der Parkregelungen zu einer erheblichen Reduzierung des Stellplatzangebots im Straßenraum führen. D - Kosten Für die gemeinsam mit dem Regionalverband zu planenden Abschnitte der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Frankfurt wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung eines vom Gutachter empfohlenen Zuschlags von 25 % wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts Baukosten in einer Größenordnung von etwa 36,7 Mio. € geschätzt. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph I+II) ein Mittelbedarf von rd. 1.212 T€ ab. Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Abschnitten ist als Anlage 3 beigefügt. Für diese Planungskosten hat das Land eine Förderung in Höhe von 70 % in Aussicht gestellt. Anlage _1_Machbarkeitsstudie (ca. 10,7 MB) Anlage _2_Planausschnitt (ca. 4,2 MB) Anlage _3_Kostenuebersicht (ca. 68 KB) Anlage _Anhaenge_1_bis_4_Machbarkeitsstudie (ca. 23,7 MB) Anlage _Anhaenge_5_bis_8_Machbarkeitsstudie (ca. 10 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.06.2022, NR 427 Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Antrag vom 27.06.2022, OF 519/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3351 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 7 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird im Rahmen der Vorlage NR 427 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 86 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 427 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 427 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen NR 427) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 86 = Annahme im Rahmen NR 427) FRAKTION und Gartenpartei (M 86 = Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 427 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 427) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF Beschlussausfertigung(en): § 2014, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 1

Dazu-Antrag zur M 86

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 500 entstanden aus Vorlage: OF 199/7 vom 20.09.2022 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus Vorgang: M 86/22 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine Radschnellverbindung (RSV) durch Rödelheim zu führen, positiv gegenüber, bittet aber den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen. Diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können. F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig-Landmann-Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrerinnen und Radfahrer die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig-Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sieht der Ortsbeirat ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrenden , die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten wird hier eine deutliche Gefahrenstelle gesehen, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit, durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: Ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 267 Aktenzeichen: 61 1

Beratung im Ortsbeirat: 4