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Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1327 Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant? Zu Frage 1: Eigentümer des Grundstücks "Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2" ist die Stadt Frankfurt am Main. Erbbauberechtigter ist der Verein "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V." Zu Frage 2: Der Erbbauberechtigte hat einen Erbbauzins von jährlich 4.309,68 € zu entrichten. Zu Frage 3: Dem Verein war bei Abschluss des Erbbauvertrages bekannt, dass sich das Grundstück im Geltungsbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Damit einher geht die Kenntnis über sich daraus ergebende Verbote und Genehmigungsvorbehalte. Zu Frage 4: Es wurden weder Zusagen noch Versprechungen getätigt, die dem Schutzzweck der vorgenannten Verordnung entgegenstehen. Zu Frage 5: Im Jahre 2010 wurde eine befristete Genehmigung als Kindertagesstätte erteilt. Im Jahre 2011 wurde die Nutzungsänderung von Verwaltung und Laboratorien in Verwaltung und Räume für soziale Zwecke genehmigt. Zu Frage 6: Rechtsgrundlagen für eine Baugenehmigung sind das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte gemäß Bebauungsplan "NW 23b Nr. 2 (Industriehof)". Dieser ist seit dem 04.06.1966 rechtskräftig und sieht für das Areal eine "Gartenbauwirtschaftliche Fläche" vor. Eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart zugunsten der heutigen Nutzung wurde mit Baugenehmigung erteilt. Ursächlich hierfür war, dass die neue Nutzung die umliegende Kleingartennutzung nicht beeinträchtigt und im öffentlichen Interesse liegt. Die hierzu erforderlichen Genehmigungen nach Landschaftsschutzordnung lagen vor. Für den Bauantrag wurde durch die Untere Naturschutzbehörde das Einvernehmen nach § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Verbindung mit § 3 (3) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) hergestellt. Zu Frage 7: Der Bauaufsicht liegt derzeit nur ein Bauantrag "Neubau einer Kindertagesstätte" zur Prüfung vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.05.2012, V 386 Antrag vom 11.09.2012, OF 201/7
Große Pläne für Gut Hausen . Keine Wohnbebauung im Grüngürtel
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 201/7 Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - Keine Wohnbebauung im Grüngürtel Vorgang: ST 1327/12 Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V." auf dem Gelände des ehemaligen Amts für Pflanzenschutz (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) eine Kindertagesstätte zu betreiben und die bestehenden Gebäude neu zu nutzen. Der Orstbeirat akzeptiert, dass für die Nutzung als Kindertagesstätte auch Neubauten im begrenzten Umfang erforderlich sind. Gleichzeitig lehnt der Ortsbeirat die vom Verein angedachten Bau von weiteren Gebäuden u.a. zu Wohnzwecken auf dem Areal entschieden ab. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat keine weiteren Baugenehmigungen, die über den vorliegenden Antrag "Neubau einer Kindertagesstätte" hinausgehen, für dieses im Grüngürtel befindliche Areal zu erteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1327 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1546 2012 Die Vorlage OF 201/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.09.2012, OM 1546 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 11.09.2012 Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im Grüngürtel Vorgang: ST 1327/12 Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., auf dem Gelände des ehemaligen Amts für Pflanzenschutz (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) eine Kindertagesstätte zu betreiben und die bestehenden Gebäude neu zu nutzen. Der Ortsbeirat akzeptiert, dass für die Nutzung als Kindertagesstätte auch Neubauten in begrenztem Umfang erforderlich sind. Gleichzeitig lehnt der Ortsbeirat den vom Verein angedachten Bau von weiteren Gebäuden, u. a. zu Wohnzwecken, auf dem Areal entschieden ab. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, keine weiteren Baugenehmigungen, die über den vorliegenden Antrag "Neubau einer Kindertagesstätte" hinausgehen, für dieses im Grüngürtel befindliche Areal zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1937 Aktenzeichen: 63 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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