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Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger freihalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 202/5 Betreff: Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger freihalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, an der Ecke Tiroler Straße / Stresemannallee der Bürgersteig zukünftig für Fußgängerinnen und Fußgänger freizuhalten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass der Bürgersteig regelmäßig zugestellt wird. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen oder das Setzen von Fahrradbügeln und Pollern sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 950 2021 Die Vorlage OF 202/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 950 entstanden aus Vorlage: OF 202/5 vom 19.09.2021 Betreff: Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, an der Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee der Bürgersteig zukünftig für Fußgängerinnen und Fußgänger frei zu halten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass der Bürgersteig regelmäßig zugestellt wird. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen oder das Setzen von Fahrradbügeln und Pollern sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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