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Reflexion

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Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1341/6 vom 03.08.2020 Betreff: Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg Der Magistrat wird gebeten, eine zeitnahe Ortsbesichtigung der gefährlichen Park- und Fahrweise im Schneidmühlenweg unter Beteiligung des Ortsbeirates und der betroffenen Anwohner zu veranlassen. Begründung: Diese kleine Verbindungsgasse von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße besitzt keine gesicherten Gehwege und ist daher eine schmale Einbahnstraße mit ausgeschilderter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz. Zielsetzung der Ortsbesichtigung sollte sein, die nachfolgenden Verkehrsgefährdungen durch geeignete Maßnahmen (Verkehrsberuhigung, Fahrbahnverschränkung) zumindest zu reduzieren: - mit Gefährdung der Fußgänger wird die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert; - Liefer-Lkws des YAZ-Supermarktes parken in Gegenrichtung und laden aus oder diese stehen quer vor der Straßenausfahrt auf dem Gehweg der Königsteiner Straße(siehe Foto); - kleinere Transporter parken in Gegenrichtung auf dem Behindertenparkplatz (siehe Foto); - dann fahren diese gegen die Fahrtrichtung auf die Gotenstraße (siehe Foto); - Anwohner werden damit auch oft gehindert, ihr Zuhause mit dem Auto zu verlassen; - in einem benachbarten Garagenhof ist eine (unbenutzte) Laderampe des YAZ-Supermarktes. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2021, OF 202/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879 Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 19 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 202/6 Betreff: Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg Vorgang: OM 6357/20 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die, bereits im August vorigen Jahres beantragte Ortsbesichtigung im Schneidmühlenweg OM 6357, nun endlich mit der nötigen Ämterbeteiligung stattfinden kann. Begründung: Diese enge Verbindungsgasse in Einbahnrichtung von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße in Unterliederbach, besitzt keinerlei Gehwege, wird in unerlaubter Gegenrichtung von Lieferfahrzeugen befahren, die regelmäßig mit ihrem Ladevorgang auch die Ausfahrt zur Königsteiner Straße auf dem Gehweg blockieren. Durchfahrende Fahrzeuge missachten die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und parken vor Grundstücksausfahrten der Anlieger oder besetzen den dortigen einzigen Behindertenparkplatz. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 879 2021 Die Vorlage OF 202/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4