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Reflexion

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Wegschranke am Ausgang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2014, OF 203/13 Betreff: Wegschranke am Ausgang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiets an der Straße "Zum Schäferköppel" so farblich zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist. Begründung: Die Wegschranke an der o.g. Stelle soll verhindern, dass Autos im Naherholungsgebiet fahren oder versehentlich dort hineingelangen. Für Fahrradfahrer und Fußgänger gibt es jedoch nur wenig Platz an dieser Schranke vorbeizukommen. Gerade im Dunkeln passiert es daher häufiger, dass Fahrradfahrer oder Fußgänger die Schranke übersehen. Um dies zu verhindern ist es notwendig die Schranke farblich so zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist, da es an dieser Stelle auch an der anliegenden Straße keine Wegbeleuchtung gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 13 am 06.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3067 2014 Die Vorlage OF 203/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3067 entstanden aus Vorlage: OF 203/13 vom 22.04.2014 Betreff: Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiets an der Straße Zum Schäferköppel farblich so zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist. Begründung: Die Wegschranke an der oben genannten Stelle soll verhindern, dass Autos in das Naherholungsgebiet fahren oder versehentlich dort hineingelangen. Für Fahrradfahrer und Fußgänger gibt es jedoch nur wenig Platz, an dieser Schranke vorbeizukommen. Gerade im Dunkeln passiert es daher häufiger, dass Fahrradfahrer oder Fußgänger die Schranke übersehen. Um dies zu verhindern, ist es notwendig, die Schranke farblich so zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist, da es an dieser Stelle auch an der anliegenden Straße keine Wegbeleuchtung gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 946 Aktenzeichen: 67 0

Beratung im Ortsbeirat: 4