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Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 154/15 vom 15.06.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen , um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich von Nieder-Eschbach soll der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten, von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, sodass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605) Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Dem Antrag des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließendem Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3395 2023 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 29.12.2022 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre- Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Der Anregung des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre-Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße, die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließenden Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1102 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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