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Reflexion

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Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 entstanden aus Vorlage: OF 1054/3 vom 02.02.2021 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier die "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen" geplant. Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z. B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? 2. Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? 3. Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z. T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? 4. Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet- oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und, wenn ja, nach welchem Förderweg? 5. Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? 6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen? 7. Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Antrag vom 02.02.2022, OF 203/3 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1755 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

Ersatz für Carsharing-Stellplätze

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2022, OF 203/3 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge ersetzt werden, z.B. in der Eisernen Hand (siehe OF 1054) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z.B. in der Eisernen Hand, s. OF 1054/3). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Ecke Adickesallee/Eckenheimer Landstrasse gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1755 2022 Die Vorlage OF 203/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4