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Reflexion

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Sondershausenstraße: Radler, dein Weg endet hier!

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 206/1 Betreff: Sondershausenstraße: Radler, dein Weg endet hier! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Radweg in der Sondershausen Straße zwischen Cordierstraße und Mainzer Landstraße zukünftig wieder von Radfahrern genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob dies a) durch eine Veränderung der Markierung der Parkplätze und / oder durch eine stärkere Bestreifung des Abschnittes durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes erreicht werden kann. Begründung: Zwischen der Kleyerstraße und der Cordierstraße ist das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt. Entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn weisen dies aus. Nördlich der Cordierstraße ist dies jedoch nicht mehr möglich. Der Radfahrer muss nun auf einen eigens für ihn ausgewiesenen Radweg ausweisen. Dies ist jedoch oft nur theoretisch möglich, da dieser meist durch Parkende Autos oder abgestellte Motorräder versperrt ist. Immer wieder wird der Radweg hemmungslos zweckentfremdet Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2012, OF 208/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 21.08.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1429 2012 1. Die Vorlage OF 206/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)

Radweg auf der Sondershausen Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2012, OF 208/1 Betreff: Radweg auf der Sondershausen Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu überprüfen, ob das Schild "Radfahrer frei" auf der Sondershausen Straße Ecke Cordierstraße dort zwingend eine verkehrsrechtliche Funktion erfüllt und dieses ggf. zu entfernen. Begründung: Dieses Schild ist offenbar der Grund für die im Antrag OF 206/01 geschilderte Problematik. Daher könnte das Entfernen dieses Schildes die Situation entschärfen. Da die Sondershausen Straße eine Tempo 30 Zone ist, ist das Radfahren dort auf der Straße erlaubt und der Radweg wird nicht mehr benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.08.2012, OF 206/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 21.08.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1429 2012 1. Die Vorlage OF 206/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)

Radweg auf der Sondershausenstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1429 entstanden aus Vorlage: OF 208/1 vom 15.08.2012 Betreff: Radweg auf der Sondershausenstraße Der Magistrat wird gebeten zu überprüfen, ob das Schild "Radfahrer frei" auf der Sondershausenstraße/Ecke Cordierstraße dort zwingend eine verkehrsrechtliche Funktion erfüllt und dieses gegebenenfalls zu entfernen. Begründung: Dieses Schild ist offenbar der Grund für die in einem anderen Ortsbeiratsantrag geschilderte Problematik. Daher könnte das Entfernen dieses Schildes die Situation entschärfen. Da in der Sondershausenstraße Tempo 30 gilt, ist das Radfahren dort auf der Straße erlaubt, und der Radweg wird daher nicht mehr benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1661 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4