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Robert-Dißmann-Straße: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1477 entstanden aus Vorlage: OF 1499/6 vom 13.10.2015 Betreff: Robert-Dißmann-Straße: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Robert-Dißmann-Straße im Abschnitt vom Abzweig der Toni-Sender-Straße bis zur Liegenschaft mit der Hausnummer 16 die Einbahnstraßenregelung aufgehoben werden kann. Begründung: Mit der Sanierung des unteren Abschnitts der Robert-Dißmann-Straße sowie der Westerwaldstraße im Jahr 2009 wurde eine Änderung der Einbahnstraßenregelung im o. g. Bereich der Robert-Dißmann-Straße im Abschnitt zwischen der Toni-Sender-Straße und der Liegenschaft mit Hausnummer 16 vorgenommen. Dieser Abschnitt war bis dahin keine Einbahnstraße, diese begann erst in Höhe der Liegenschaft mit der Hausnummer 16. So konnte der Verkehr des gegenüber Hausnummer 16 liegenden Parkdecks mit Tiefgarage nach Norden abfließen und musste die Westerwaldstraße nicht nutzen. Dort befindet sich u. a. eine Kindertageseinrichtung. Außerdem ist neben Hausnummer 16 eine Schreinerei mit Anlieferverkehr. Da die Lkws teilweise die Biegung zur Westerwaldstraße nicht fahren können, fahren sie regelmäßig entgegen der Einbahnstraße, was Abfahrende von den Parkplätzen häufig auch machen. Da der Fahrbahnquerschnitt der Robert-Dißmann-Straße beim Ausbau nicht verändert wurde, wäre die Maßnahme ohne Mehrkosten machbar und würde die Verkehrssicherheit an dieser Stelle deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 163 Antrag vom 17.04.2016, OF 21/6 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 40 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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