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Reflexion

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Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraûŸe, Florianweg und TaschnerstraûŸe

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraûŸe, Florianweg und TaschnerstraûŸe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, ôÏ 3627 - OA 367/23 OBR 16 - Die vom Ortsbeirat angesprochene Verfolgung von VerstûÑûŸen gegen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung "in anderen Gebieten" der Stadt durch die zustûÊndige Abteilung Naturschutz und BiodiversitûÊt als Untere NaturschutzbehûÑrde bezieht sich auf die flûÊchenhafte Bearbeitung von widerrechtlichen ZustûÊnden in ûÑkologisch hochwertigen Schutzbereichen wie in FFH-Gebieten oder aktuelle und intensive Eingriffe in die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes. Die Bearbeitung dieser VorgûÊnge hat fû¥r den Magistrat oberste PrioritûÊt. Aufgrund der stadtweit hohen Anzahl an illegalen EingriffstatbestûÊnden kann das fû¥r die Kontrolle des gesamten AuûŸenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grû¥ngû¥rtel und Grû¥nzû¥ge in der Stadt Frankfurt am Main" zustûÊndige Team der Unteren NaturschutzbehûÑrde, derzeit in der Zone I nicht mit PrioritûÊt tûÊtig werden. Es ist deshalb nicht abschûÊtzbar, wann ein flûÊchenhaftes Vorgehen in dem Bereich zwischen Vilbeler LandstraûŸe, Florianweg und TaschnerstraûŸe erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.09.2023, OF 211/16 dazugehûÑrende Vorlage: Anregung vom 13.06.2023, OA 367 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 ZustûÊndige Ausschû¥sse: Ausschuss fû¥r Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 30.08.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 328 wird bis zur nûÊchsten turnusmûÊûŸigen Sitzung zurû¥ckgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurû¥ckzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Ausschusses fû¥r Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (ErmûÊchtigung gemûÊûŸ ôÏ 12 GOS) Abstimmung: GRûœNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und û–koLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Zurû¥ckweisung) Sonstige Voten/ProtokollerklûÊrung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 405 2023 1. Die Vorlage B 328 wird zurû¥ckgewiesen. 2. Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, FDP und LINKE gegen GRûœNE, SPD und BFF (= Kenntnis) zu 2. WBE, CDU, 2 GRûœNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRûœNE und SPD Beschlussausfertigung(en): ôÏ 3887, 21. Sitzung des Ausschusses fû¥r Klima- und Umweltschutz vom 12.10.2023 Aktenzeichen: 79-1

Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 211/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.23 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230/22 als auch in seinem Bericht B 328/23 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 405 2023 1. Die Vorlage B 328 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, FDP und LINKE gegen GRÜNE, SPD und BFF (= Kenntnis) zu 2. WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE und SPD

Beratung im Ortsbeirat: 4