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Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Betreff: Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Der Antrag des Bürgerbegehrens Radentscheid in Frankfurt am Main zur Durchführung eines Bürgerentscheids zu nachfolgender Frage ist als unzulässig abzulehnen. "Soll die Stadt Frankfurt am Main die untenstehenden 7 Ziele umsetzen? 1. Sichere Radwege für alle, auch für unsere Kinder und Senioren*innen Die Stadt Frankfurt am Main wird kontinuierlich an allen Straßen in ihrer Baulast mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h neue Radwege schaffen und alte umbauen, und zwar mindestens 15 km pro Kalenderjahr. Alle Radwege werden: a) deutlich breiter, b) einheitlich, c) ohne Senken, d) mit leicht befahrbarem Belag, e) ohne Unterbrechungen, f) durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten, g) durch bauliche Maßnahmen effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten, h) nicht zu Lasten des ÖPNV und der Fußgänger errichtet. 2. Fahrradfreundliche Nebenstraßen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Die Stadt Frankfurt am Main wird mindestens 5 km pro Kalenderjahr geeignete Nebenstraßen für den Radverkehr attraktiv umgestalten. Dies geschieht bevorzugt vor Kitas und Schulen, in Wohngebieten und Bereichen mit hoher Verkehrsdichte. 3. Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen Die Stadt Frankfurt am Main wird mindestens 5 km pro Kalenderjahr innerstädtische Fahrradtrassen entstehen lassen, gekennzeichnet durch: a) nach Möglichkeit mindestens 2,30 Meter Breite pro Richtung, b) unterbrechungsfrei, c) roten, leicht befahrbaren Belag, d) Anbindung an regionale Radwege, e) Orientierung an Fahrrad-Pendlerströmen. Mit Priorität entstehen solche Fahrradtrassen auf dem City- und Anlagenring im bisherigen Fahrbahnbereich. 4. Kreuzungen werden für den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer Die Stadt Frankfurt am Main wird 10 Kreuzungen pro Kalenderjahr in ihrer Baulast fußgänger- und fahrradsicher und -freundlich umbauen. Nach jedem schweren Unfall mit Fußgänger- oder Fahrradbeteiligung, dessen Ursache zumindest teilweise in der Infrastruktur bzw. dem Straßenraum liegen, erfolgt eine Beseitigung der Gefahren. 5. Deutlich mehr Fahrradparkplätze Die Stadt Frankfurt am Main wird mindestens 2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr errichten, a) besonders an Haltestellen des ÖPNV, b) bedarfsorientiert, c) möglichst überdacht, d) diebstahlsicher, e) nach Möglichkeit kombiniert mit Druckluft-Service-Stationen und Batterielademöglichkeiten. 6. Vorfahrt für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich maßgeblich an den Empfehlungen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 des Bundesverkehrsministeriums und fördert den Fahrradverkehr in der Stadt Frankfurt entsprechend (siehe Kostendeckungsvorschlag). Sie fördert Lastenfahrräder. 7. Kampagne für die Frankfurter Fahrrad Metropole Die Stadt Frankfurt am Main führt kontinuierlich die Kampagne "Frankfurter Fahrrad Metropole" durch. Ziel ist die Förderung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet. Schwerpunkte der Kampagne sollen insbesondere gezielte Aktionen in Kitas und Schulen, öffentlichkeitswirksame Werbemaßnahmen für den Fahrradverkehr sowie die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements sein. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung werden alle Maßnahmen umfassend evaluiert und die Bedürfnisse der Radfahrer*innen systematisch erfasst; die Ergebnisse werden transparent veröffentlicht." Die Ziele werden wie folgt begründet: "Die 7 Ziele sind gut für Frankfurt am Main, weil ● dadurch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen entsteht ● Insbesondere Kinder, Senior*innen und unsichere Radler*innen geschützt werden ● der öffentliche Raum effizient genutzt wird ● die Straßen für diejenigen, die aufs Auto angewiesen sind, benutzbarer werden ● der Umweltverbund aus ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr gestärkt wird ● Luftverschmutzung, Geräuschemission und Klimawandel reduziert und die Gesundheit der Frankfurter*innen verbessert wird ● Frankfurt für seine Bewohner*innen lebenswerter wird" Begründung: Die Gruppierung "Radentscheid Frankfurt am Main" hat im Frühjahr des Jahres 2018 ein Bürgerbegehren initiiert. Mit dem Bürgerbegehren wird ein Bürgerentscheid beantragt, bei dem die Bürgerinnen und Bürger über eine Fragestellung entscheiden sollen, die sieben Ziele zum Inhalt hat. Die Zulässigkeit des Begehrens ist wie folgt zu bewerten: I. Erfüllung des Unterschriftenquorums: Nach § 8b Abs. 3 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheides von mindestens drei Prozent der bei der letzten Gemeindewahl Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Gemäß Kommunalwahl 2016 sind dies 15 064 Wahlberechtigte. Die Prüfung der Unterstützungsunterschriften durch das Bürgeramt, Statistik und Wahlen ergab, dass die geforderte Zahl von 15064 wahlberechtigten Unterstützerinnen und Unterstützern des Begehrens erreicht wurde. Das Unterschriftenquorum ist somit erfüllt. Das Bürgerbegehren ist daher insofern formell zulässig. II. Inhaltliche Bewertung: Das Rechtsamt hat auf Grundlage der Stellungnahmen der beteiligten Fachämter geprüft, ob die formellen und materiellen Anforderungen an ein Bürgerbegehren erfüllt sind. Die Prüfung kam zu folgendem Schluss: 1. Erfordernis einer ausreichend konkreten Fragestellung und Möglichkeit der Umsetzung: Die Fragestellung, über die im Bürgerentscheid entschieden werden soll, ist der zentrale Gegenstand des Bürgerbegehrens. Sie muss so formuliert sein, dass sie mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann (Hannappel/Dressler, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Ausgabe 2017, Rn 26). Die konkrete Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet "Soll die Stadt Frankfurt am Main die untenstehenden sieben Ziele umsetzen?". Das Begehren setzt sich aus sieben Zielen und dazugehörigen Begründungen zusammen, wobei nur ein einheitlicher Kostendeckungsvorschlag vorhanden ist. Selbst wenn man die formulierte Frage für eine "Ja- oder Nein-Antwort" überhaupt zugänglich hält, ist aus fachlicher Sicht inhaltlich festzustellen, dass die genannten Ziele teilweise nicht hinreichend konkret und zum Teil nicht realisierbar sind: · Beispielhaft wird bei Ziel 2 die Forderung erhoben, "mindestens 5 km" "geeignete Nebenstraßen" "für den Radverkehr attraktiv" umzugestalten. Hier bleibt offen, was unter "attraktiv" zu verstehen ist. Auch dieses Ziel entbehrt deshalb der hinreichenden Konkretheit. · Bei Ziel 7 "Kampagne für die Frankfurter Fahrrad Metropole" ist nicht angegeben, welche Kosten anzusetzen sind. Für eine solche Kampagne können pro Jahr fünfzigtausend, hunderttausend oder eine Mio. € angesetzt werden. Da diesem Ziel, wie auch den übrigen sechs Zielen, die hinreichende Konkretheit fehlt, indem lediglich die Gesamtkosten auf 13 Mio. € pro Jahr geschätzt werden, sind die Komplementärkosten für die anderen sechs Maßnahmen nicht bestimmbar. Da die Ziele insgesamt der hinreichenden Konkretheit entbehren, sind zentrale Fragen, insbesondere die Verteilung der Mittel auf die konkreten sieben Forderungen, nicht geklärt. Insbesondere darf mit dem angestrebten Bürgerentscheid von der Gemeinde nichts Unmögliches verlangt werden (Hannappel/Dressler, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Ausgabe 2017, Rn 26). Nach Einschätzung des Fachamtes lassen sich aber beispielsweise Radwege nicht pauschal gemäß den Anforderungen zu Ziel 1 gestalten. Bei Ziel 2 bleibt zudem offen, was unter "attraktiv" zu verstehen ist. Die Forderung von Ziel 4, zehn Kreuzungen pro Kalenderjahr mit Blick auf die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern baulich umzugestalten, ist nicht leistbar. Für 2000 zusätzliche überdachte Fahrradparkplätze pro Jahr aus Ziel 5 fehlen frei verfügbare Flächen. Insofern sind das Erfordernis einer ausreichend konkreten Fragestellung und die Möglichkeit der Umsetzung der Maßnahmen nicht gegeben. 2. Erfordernis eines ausreichenden Deckungsvorschlags: Gem. § 8 b Abs. 3 Satz 2 HGO muss ein Bürgerbegehren einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Sinn und Zweck dieses Erfordernisses ist es, den Unterstützern des Bürgerbegehrens und auch den später die Entscheidung treffenden Bürgern die mit der geforderten Maßnahme einhergehenden finanziellen Folgen aufzuzeigen und ihnen ihre Verantwortung für diese Kosten und finanziellen Auswirkungen zu verdeutlichen (Bennemann in KVR, § 8b Rn. 94 f.; OVG NRW, NWVBl. 2003, 312; VG Aachen, Urteil v. 30.08.2007, Az.: 4 K 1018/06; VGH Mannheim, ESVGH 33, 42, 44. Mit dem gesetzlich normierten Erfordernis eines Kostendeckungsvorschlags soll vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren - mit der gemäß § 8b Abs. 7 HGO dreijährigen Verbindlichkeit eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung - Maßnahmen beschließt, deren finanzielle Folgen für die Gemeinde nicht überschaubar und nicht finanzierbar sind (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F m.w.N.; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 10.11.2016 - 8 B 2536/16). Unverzichtbarer Bestandteil des Kostendeckungsvorschlages ist jedenfalls die Angabe über die voraussichtliche Höhe der Kosten der erstrebten Maßnahmen (HessVGH, HSGZ 1996, 465 = NVwZ-RR 1996, 409; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 06.07.1982, Az.: 1 S 1526/81; Foerstemann, Die Gemeindeorgane in Hessen, S. 336; Schneider/Dreßler/Rauber/Risch, § 8b Rn. 3). Aus dem Erfordernis eines "nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren" Vorschlags folgt, dass es eben eines konkretisierten Vorschlags bedarf. Denn nur ein solcher Vorschlag kann im Umkehrschluss auch daraufhin überprüft werden, ob er nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbar ist (OVG NRW, Beschluss v. 21.02.2008, Az.: 15 A 2697/07). Die Kosten werden im vorliegenden Bürgerbegehren pauschal mit 13 Mio. € beziffert, ohne anzugeben, wie diese Zahl hergeleitet wurde. Diese Kostenangabe ist schon deshalb nicht verifizierbar, weil die Kosten nur pauschal für alle sieben Ziele in der Summe angegeben werden, aber jede Angabe fehlt, wie sich die Kosten auf die sieben Einzelziele verteilen. Wenngleich das Erfordernis eines umsetzbaren Kostendeckungsvorschlags für die begehrten Maßnahmen nicht zu eng ausgelegt werden darf, müssen die unterstellten Zahlen hinsichtlich der Kosten grundsätzlich belastbar sein. Der Kostendeckungsvorschlag muss die Kosten insgesamt umfassen, also nicht nur einmalige Investitionskosten, sondern auch die sich daran anschließenden laufenden Instandhaltungs- und Betriebskosten (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F). Zudem muss der vorgelegte Deckungsvorschlag auf einer verlässlichen Schätzung beruhen, rechtlich zulässig und in der Praxis durchführbar sein. Vor allem muss er aber deutlich herausstellen, dass etwa Mehrleistungen an einer Stelle höhere Belastungen an anderen Stellen nach sich ziehen (Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht, Kommentar, § 8b HGO Rn. 4.3.). Sofern Umschichtungen im Gemeindehaushalt zur Finanzierung der geforderten Maßnahmen notwendig sind, ist genau darzustellen, welchen Bereichen des städtischen Haushalts Mittel entzogen werden oder wie auf sonstige Art und Weise Mittel beschafft werden sollen, die nötig sind, um die Finanzierung zu gewährleisten (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95). Am Fehlen dieser Angaben scheitert ein Bürgerbegehren. Hierbei sind Art und Umfang der Umschichtung genau mitzuteilen. Nach der Rechtsprechung des VGH Kassel, (NVwZ-RR 1996, 409) ist ausdrücklich darzulegen, welchen Bereichen des städtischen Haushalts Mittel entzogen werden sollen oder welche etwaigen anderen Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen (so auch Foerstemann, Die Gemeindeorgane in Hessen, S. 336). Beispielsweise kann ein Finanzierungsvorschlag derart erfolgen, dass angegeben wird, die mit dem Bürgerbegehren eventuell einhergehenden Kosten durch Einsparungen an bestimmten anderen Haushaltsstellen, durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder Grundstücken der Gemeinde, durch die Erhöhung bestimmter Gemeindeabgaben oder durch Kreditaufnahmen zu decken (ebenso OVG NRW, Beschluss v. 21.01.2008, Az.: 15 A 2697/07). Der Kostendeckungsvorschlag des vorliegenden Bürgerbegehrens beinhaltet zunächst eine Kostenschätzung von 13 Mio. € pro Jahr. Auf welcher Grundlage dieser Betrag beruht und wie er sich zusammensetzt, wird nicht erläutert. Darüber hinaus fehlt es an einer Differenzierung zwischen einmaligen Investitions- und laufenden Betriebskosten. Da nach dem Inhalt der Ziele eine kontinuierliche Umsetzung und Fortführung der Maßnahmen gewollt ist (bspw. "5 km pro Kalenderjahr", "10 Kreuzungen pro Kalenderjahr" etc.), kann die vorliegende Kostenschätzung in ihrer Abstraktheit nicht darlegen, welche Kosten tatsächlich durch die Umsetzung der geforderten Maßnahmen entstehen würden. Es ist denklogisch, dass sich die Kosten bei einer kontinuierlichen Umsetzung hinsichtlich der Instandhaltung exponentiell steigern. Wie dies bei einem gleichbleibenden Aufwand von 13 Mio. € pro Jahr zu bewältigen ist, wenn gleichzeitig weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen, wird durch den Kostendeckungsvorschlag nicht beantwortet. Der in dem Kostendeckungsvorschlag enthaltene Finanzierungsvorschlag sieht vor allem eine Umschichtung innerhalb des städtischen Haushalts der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Nahverkehr und ÖPNV (Bereiche Straßenunterhalt und -bau) vor. Ferner sollen Umschichtungen von Erlösen aus der Parkraumbewirtschaftung, Bußgeldern und Stellplatzablösen sowie die Bewerbung auf Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen eine Finanzierung der geforderten Maßnahmen ermöglichen. Angaben über die konkrete Höhe der Umschichtungen und welchen konkreten Bereichen Haushaltsmittel in welcher Höhe entzogen werden sollen, fehlen. Da die Forderungen nicht spezifiziert sind, ist nicht klar, ob Umschichtungen in bedeutender Höhe überhaupt möglich sind. Denn es ist nicht überprüfbar, welche Positionen in dem Haushaltsbereich derart gebunden sind, dass in der Folge kein erheblicher Spielraum für die Finanzierung der von der Initiative geforderten Maßnahmen besteht. Festzustellen ist daher, dass wie bei den Ausgaben auch bei der Kostendeckung die einzelnen Positionen nicht spezifiziert werden und daher zu vage sind. So ist aus Sicht des Fachamtes z. B. unklar, worauf sich der "Bereich Straßenunterhalt und -bau (2017: 226,8 Mio. €)" bezieht. Ein Unterabschnitt oder Haushaltstitel dieses Namens und mit dieser Summe ist im Haushalt nicht enthalten. Ebenfalls ist nicht spezifiziert, in welchem Maß jeweils Gelder aus "Erlösen aus Parkraumbewirtschaftung, Bußgeldern und Stellplatzablöse" zur Deckung der Ausgaben herangezogen werden sollen. Die Verteilung der Kürzungen auf die oben angeführten Bereiche ist deshalb nicht eindeutig definiert. Als Kostendeckungsvorschlag wird weiter u.a. angegeben "Bewerbung auf Förderprogramme durch Bund und Land Hessen (Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr, Hessisches Mobilitätsfördergesetz, u.a.)". Die Formulierung "Bewerbung auf Förderprogramme" suggeriert, dass mit der Bewerbung durch die Stadt eine Entscheidung der Stadt über einkommende Zahlungen verbunden ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Entscheidung für die Gewährung von Zuschussleistungen fällt allein in die Zuständigkeit des Zuwendungsgebers, also von Bund und Land. Entscheidungen, die nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegen, können aber nicht Gegenstand eines kommunalen Bürgerentscheides sein. Überdies ist der "Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr" ein reiner Wettbewerb. Die teilnehmenden Kommunen (alle deutschen Kommunen können teilnehmen) reichen ihre Wettbewerbsbeiträge ein. Eine Jury kürt die Sieger, die anschließend gefördert werden. Es ist nicht sichergestellt, dass Frankfurt zu den Siegergemeinden gehört. Auf jeden Fall unterliegt dies der Entscheidung der Jury und nicht der Entscheidung der Kommune und kann schon gar nicht im Rahmen eines kommunalen Bürgerentscheides zur Kostendeckung herangezogen werden. Folglich ist festzustellen, dass der Kostendeckungsvorschlag insgesamt keine ausreichenden Angaben zu der Finanzierung der geforderten Maßnahmen enthält. Zunächst wird ohne weitere Erläuterung ein Betrag von 13 Mio. € angegeben, bei dem nicht ersichtlich ist, wie er sich zusammensetzt und auf welcher Grundlage er beruht. Sodann fehlt eine Differenzierung zwischen Investitions- und Folgekosten. Zudem wird der Bürger nicht ausreichend darüber aufgeklärt, in welcher Höhe welchen Bereichen des städtischen Haushalts Mittel zugunsten der Umsetzung der geforderten Maßnahmen entzogen werden sollen. Der bloße Hinweis, dies solle über eine Umschichtung innerhalb des Bereichs Nahverkehr und ÖPNV erfolgen, kann den Anforderungen nicht genügen. Zusammenfassend fehlt es auch aus rechtlicher Sicht an einem hinreichend bestimmten Kostendeckungsvorschlag, der geeignet wäre, eine Umsetzbarkeit der geforderten Maßnahmen zu erkennen. Es fehlt eine von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung in Investitions- und Folgekosten, die angestellte Kostenschätzung ist in jedem Fall deutlich zu niedrig ausgefallen und die vorgeschlagene Kostendeckung ist entweder nicht möglich oder nicht transparent. Insofern ist ein ausreichender Deckungsvorschlag nicht gegeben. III. Zusammenfassende Bewertung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens: Zusammenfassend werden die benannten Mängel als so schwerwiegend angesehen, dass das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären und ein Bürgerentscheid nicht durchzuführen ist. Die von dem gegenständlichen Bürgerbegehren aufgestellten Forderungen enthalten insbesondere auch bauliche Maßnahmen. Diesbezüglich wurde oben aufgezeigt, dass diese aus fachlicher Sicht zu unkonkret und teilweise nicht realisierbar sind. Unzureichend ist jedenfalls der Kostendeckungsvorschlag. Dieser weist umfangreiche Mängel insbesondere bezüglich der Grundlage für den aufgerufenen Betrag von 13 Mio. € auf und entbehrt der erforderlichen Aufschlüsselung der Finanzierung durch eine Umschichtung im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main. Somit scheitert das Bürgerbegehren an der fehlenden Konkretheit der geforderten Maßnahmen, der fehlenden Möglichkeit der Umsetzung aller Maßnahmen und insb. an dem unvollständigen Kostendeckungsvorschlag. Selbst wenn einzelne Bestandteile des Begehrens umsetzbar wären, würde dies nichts an der Gesamtbeurteilung des vorliegenden einheitlichen Forderungskatalogs ändern, da dieser in Gänze zu bewerten ist. Der Magistrat hat auch den Hessischen Städtetag zur rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheid Frankfurt am Main um ein Gutachten gebeten. Das Gutachten des Hessischen Städtetags ist als Anlage beigefügt. Die Bedenken des Magistrats werden darin zum Teil vertieft und erweitert. Das Gutachten kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Soweit man im Gutachten davon ausgeht, dass die geforderten Ziele hinreichend konkret seien, hält der Magistrat diesen Punkt dennoch weiterhin für bedenklich, zumal das Fachamt von der fehlenden Konkretheit ausgeht. Zur Frage, in welchem Zeitraum eine Entscheidung über ein Bürgerbegehren stattfinden muss, gibt es noch keine Rechtsprechung. IV. Folge und Beschlussvorschlag: Bei der Frage, ob ein Bürgerbegehren gemäß § 8b HGO rechtlich zulässig ist, besteht keinerlei Ermessen; es handelt sich um eine gebundene Entscheidung (Hannappel/Dressler, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Rn 57; Bennemann, in: KVR-Komm. zur HGO § 8b Rn 128). Die Gemeindevertretung hat damit keine Möglichkeit, im Rahmen der Beurteilung der Statthaftigkeit des Bürgerbegehrens z. B. aufgrund politischer Überlegungen eine andere Entscheidung zu treffen; sie ist bei der Zulassungsentscheidung ausschließlich an die in § 8b HGO genannten gesetzlichen Voraussetzungen gebunden (ebenso Dünchheim, in BeckOK Kommunalrecht Hessen, Rn 55). Das Bürgerbegehren ist deshalb gemäß § 8b HGO unzulässig und daher abzulehnen. Unabhängig von der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens teilt der Magistrat grundsätzlich das Ziel, die Radverkehrssicherheit weiter zu erhöhen und den Radverkehr im Allgemeinen noch stärker zu erhöhen. Der Magistrat wird deshalb mit den Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Anlage Schreiben_Hessischer_Staedtetag (ca. 112 KB) Anlage Textseite_Unterschriftenleiste (ca. 132 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.04.2019, NR 816 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Antrag vom 19.08.2019, NR 938 Antrag vom 26.08.2019, NR 946 Anregung vom 16.08.2019, OA 439 Anregung vom 19.08.2019, OA 441 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.05.2020, OF 1067/2 Auskunftsersuchen vom 27.05.2020, V 1632 Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1900 Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 Antrag vom 18.02.2024, OF 292/15 Antrag vom 18.02.2024, OF 294/15 Auskunftsersuchen vom 08.03.2024, V 898 Auskunftsersuchen vom 08.03.2024, V 899 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2024, M 84 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.05.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 2 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Emmerling, Mund, Stammwitz, Siefert, Rinn, Zieran, Tschierschke, Kliehm und zu Löwenstein sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER 12:30 Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL und die AfD drei Minuten Redezeit an die BFF übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4213, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 30 0
Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 173/2 Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 172/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 173/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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