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Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neu
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 211/7 Betreff: Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neu Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen. Bereits Ende 2020 wurde einer Anwohner*in mitgeteilt, dass die Liegenschaft sowohl in bauplanungs- als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Passiert ist seither nichts und die Gewerbetätigkeit wird weiterhin in unverändertem Ausmaß durchgeführt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Was haben die Ende 2020 angekündigten Überprüfungen ergeben? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen, auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 532 2022 Die Vorlage OF 211/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 532 entstanden aus Vorlage: OF 211/7 vom 17.10.2022 Betreff: Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher-Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u. a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits Ende 2020 wurde einer Anwohnerin/einem Anwohner mitgeteilt, dass die Liegenschaft sowohl in bauplanungs- als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Passiert ist seither nichts und die Gewerbetätigkeit wird weiterhin in unverändertem Ausmaß durchgeführt. Der Magistrat wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Was haben die Ende 2020 angekündigten Überprüfungen ergeben? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiberinnen und Betreiber dazu zu veranlassen, auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 388 Aktenzeichen: 32 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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