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Verkehrsberuhigung für KIZ 10 im Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2022, OF 213/12 Betreff: Verkehrsberuhigung für KIZ 10 im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Kalbacher Stadtpfads vor dem KIZ 10 als verkehrsberuhigte Zone (umgangssprachlich "Spielstraße") auszuweisen (siehe Skizze). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Auch das Kinderzentrum 10 am Kalbacher Stadtpfad leidet unter dem Bring-Verkehr per Auto, worüber der Elternbeirat den Ortsbeirat informiert hat. Ein verkehrsberuhigter Bereich senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit ab und reduziert schon dadurch das Unfallrisiko zwischen Autos und kleinen Kindern in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 213/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2125 2022 Die Vorlage OF 213/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2125 entstanden aus Vorlage: OF 213/12 vom 18.03.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Kalbacher Stadtpfads vor dem KiZ 10 als verkehrsberuhigte Zone (umgangssprachlich "Spielstraße") auszuweisen (siehe Skizze). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Auch das KiZ 10 am Kalbacher Stadtpfad leidet unter dem Bringverkehr per Auto, worüber der Elternbeirat den Ortsbeirat informiert hat. Ein verkehrsberuhigter Bereich senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit ab und reduziert schon dadurch das Unfallrisiko zwischen Autos und kleinen Kindern in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 680
Beratung im Ortsbeirat: 4
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