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Reflexion

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Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 215/5 Betreff: Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußwege von der Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und vom Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße mit Beleuchtung zu versehen. Begründung: Die oben genannten Fußwege sind häufig genutzt aber ohne Beleuchtung und daher Angsträume. Beleuchtungen würden für mehr Sicherheitsgefühl sorgen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 960 2021 Die Vorlage OF 215/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 215/5 vom 11.10.2021 Betreff: Beleuchtung der Fußwege Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege von der Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und vom Bahnhof Niederrad zur Hahnstraße mit Beleuchtungen zu versehen. Begründung: Die oben genannten Fußwege werden häufig genutzt aber ohne Beleuchtung und daher Angsträume. Beleuchtungen würden für mehr Sicherheitsgefühl sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 391 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

Beratung im Ortsbeirat: 4