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Parkbuchten Mittelseestraße nur für Pkw
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 216/11 Betreff: Parkbuchten Mittelseestraße nur für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße auf der rechten Fahrbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Mittelseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass LKW oder PKW mit Anhänger sich in die genannten Parkbuchten stellen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1807 2017 Die Vorlage OF 216/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mittelseestraße durch die Gründenseestraße ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1807 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw Der Magistrat wird aufgefordert, die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Gründenseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße, auf der rechten Fah rbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Gründenseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass Lkw oder Pkw mit Anhänger in den genannten Parkbuchten stehen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1867 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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