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Reflexion

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Rechenzentren in Frankfurt in Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt in Frankfurt am Main Vorgang: A 787/20 AfD, B 474/20 Zum Abschnitt "Aktuelle Situation": Bezugnehmend auf den Bericht 474 vom 21.09.2020 ergibt sich keine Änderung der Einschätzung des Magistrats bzgl. des Flächen- und Strombedarfs von Rechenzentren und den dazugehörigen Herausforderungen. Der Magistrat sondiert und erarbeitet Möglichkeiten der Steuerung von zukünftigen Rechenzentren und den möglichen Synergien innerhalb des Stadtgebiets und entwickelt hierzu ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Zum Abschnitt "Aktuelle Planungen": Dem Magistrat sind mehrere Projekte bis 2025 und darüber hinaus mit einer Gesamtfläche von weiteren ca. 27 ha in unterschiedlichen Planungs- bzw. Entwicklungsstadien bekannt. Diese Planungen verteilen sich auf die bisherigen Cluster (z.B. Friesstraße, Wilhelm-Fay-Straße, Weismüllerstraße) aber auch auf neue Schwerpunkte wie das Neckermann-Areal. Zum Abschnitt "Standortfaktoren" - Hier: Standortsicherheit: Ausgehend davon, dass es sich bei Rechenzentren um potenziell systemrelevante Infrastruktur handeln könnte und diese aufgrund eines Störfalls auch nicht mehr nutzbar wäre, so sei darauf hingewiesen, dass ein wichtiges Grundprinzip der Datenverarbeitung von Colocation-Rechenzentren die gesicherte Redundanz der Daten an verschiedenen Standorten ist. Sollten Rechenzentren vor Ort nicht mehr nutzbar sein, so kann der Kunde auf die gleichen Daten in anderen Rechenzentren außerhalb der Gefahrenzone zugreifen. Das BSI empfiehlt z.B. einen Mindestabstand von 200 km zwischen diesen beiden Rechenzentren Die Sicherheit des jeweiligen Standorts und dessen Ausfallwahrscheinlichkeit gehört zu den grundlegenden Auswahlkriterien für einen Rechenzentrumsbetreiber wie für jeden anderen Investor auch. Zum Abschnitt "Herausforderung: Gewerbeflächenverbrauch": Der Magistrat geht allgemein von einem Marktwachstum der Rechenzentren in Zukunft aus. Wird das Wachstum in Frankfurt am Main seit 2016 hochgerechnet, so entsteht ein Flächenbedarf in Höhe von ca. 70 Hektar bis 2030. Durch vertikale Stapelungen zukünftiger Rechenzentren und eine bessere städtebauliche Integration dieser Baukörper könnte der Flächenverbrauch hierbei reduziert werden. Gleiches gilt für Ansiedlungen von Rechenzentren innerhalb der Region FrankfurtRheinMain. Rechenzentren haben sich hauptsächlich auf zuvor schon aktiv genutzten Gewerbearealen bzw. ehemals brachliegenden Gewerbeflächen niedergelassen. Einzig in den beiden Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße" sowie "Am Martinzehnten" kam es zu einer Versieglung von zuvor unbebauten Grundstücken. Eine Auswertung der Gewerbesteuereinnahmen aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen nach Geschäftsbereichen bzw. Branchen ist softwaretechnisch nicht möglich und kann dementsprechend nicht für die Branche "Rechenzentren" ausgewiesen werden. Zum Abschnitt "Herausforderung: Flächenkonkurrenz und Bodenpreisentwicklung": In allen Gewerbegebieten, in den denen sich mehrere Rechenzentren angesiedelt haben, konnte ein Ansteigen des Bodenrichtwertpreises beobachtet werden. Eine aktive Verlagerung von Gewerbe aus Frankfurt heraus aufgrund des Preisdrucks von Rechenzentren kann nicht genannt werden. Zum Abschnitt "Herausforderung: Energieeffizienz und Abwärme": Aus Sicht des Magistrats stellt insbesondere der steigende Stromverbrauch der Rechenzentren (RZ) eine große Herausforderung dar, um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt überhaupt zu erreichen. Dabei bietet die Abwärmenutzung aus Rechenzentren zumindest eine Chance, bei künftigen Projekten klimafreundliche Ansätze zu implementieren. Der Magistrat hat daher bei den Rechenzentren auf dem ehemaligen Neckermannareal und am Avayagelände an der Kleyerstraße darauf hingewirkt, dass die Abwärme der Rechenzentren als Energiequelle genutzt werden. Bei Avaya handelt es sich aktuell bundesweit um das größte Wohngebiet, das die Abwärme der Rechenzentren als Energiequelle nutzt. Zum Abschnitt "Herausforderung: Städtebauliche Integration": Lösungen für eine bessere städtebauliche Integration lassen sich aus anderen ausländischen Kommunen nicht einfach kopieren. Die städtebaulichen Strukturen, das jeweilige Bau- und Planungsrecht, das Flächenangebot sowie die technische Infrastruktur unterscheiden sich im Vergleich zu Frankfurt erheblich. Inländische vergleichbare Beispiele sind nicht bekannt. Zum Abschnitt "Fazit": Der Magistrat befindet sich mit einzelnen Kommunen in der Region im Austausch. Für einen regionalen Ansatz zur die Ansiedlung von Rechenzentren im Rhein-Main-Gebiet sind der Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie das RP Darmstadt die zuständigen Ansprechpartner. Das derzeit in der Erarbeitung befindliche städtebauliche Entwicklungskonzept des Magistrats soll den Umgang mit den o.g. Herausforderungen weitgehend berücksichtigen. Die Herausforderungen hängen allesamt miteinander zusammen und sind dementsprechend gleichbedeutend, wenn auch manche Aspekte sich schneller als andere umsetzen lassen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Anfrage vom 21.10.2020, A 787 Anregung vom 07.06.2021, OA 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 7, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 182, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.07.2021 Aktenzeichen: 16 1

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept“

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0

Beratung im Ortsbeirat: 4