Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Verkehrssituation Trifelsstraße verbessern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 314 entstanden aus Vorlage: OF 55/5 vom 28.05.2021 Betreff: Verkehrssituation Trifelsstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten , zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Trifelsstraße in Niederrad durch geeignete Maßnahmen verbessert werden kann. Bodenschwellen sollen dabei möglichst keine Rolle spielen. Begründung: Die Trifelsstraße in Niederrad ist eine Tempo-30-Zone, auch wegen des stark frequentierten Kinderspielplatzes. Viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit. Der Ortsbeirat 5 erbittet die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1703 Antrag vom 11.10.2021, OF 220/5 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 964 Aktenzeichen: 32 1

Ausweitung der Tempo-30-Zone sowie Installation eines stationären Blitzers in der Trifelsstraße in Niederrad

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 220/5 Betreff: Ausweitung der Tempo-30-Zone sowie Installation eines stationären Blitzers in der Trifelsstraße in Niederrad Vorgang: OM 314/21 OBR 5; ST 1703/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Tempo 30 Zone in der Trifelsstraße in Niederrad auf die gesamte Straße auszuweiten. Außerdem soll ein stationärer Blitzer installiert werden, um den vielen Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken. Begründung: In der ST 1703 vom 17.09.2021 erläutert der Magistrat die aktuelle Verkehrssituation in der Trifelsstraße in Niederrad. Die erwähnten Geschwindigkeitskontrollen haben eine Übertretungsquote von 11% ergeben. Das ist zu viel. Statt weiter regelmäßig zu kontrollieren lohnt die Installation eines stationären Blitzers, um die Raser:innen dauerhaft auszubremsen. Außerdem ist es dringend nötig, die Tempo 30 Zone auf die komplette Trifelsstraße auszuweiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 314 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1703 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 964 2021 Die Vorlage OF 220/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausweitung der Tempo-30-Zone sowie Installation eines stationären Blitzers in der Trifelsstraße in Niederrad

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 964 entstanden aus Vorlage: OF 220/5 vom 11.10.2021 Betreff: Ausweitung der Tempo-30-Zone sowie Installation eines stationären Blitzers in der Trifelsstraße in Niederrad Vorgang: OM 314/21 OBR 5; ST 1703/21 Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone in der Trifelsstraße in Niederrad auf die gesamte Straße auszuweiten. Außerdem soll ein stationärer Blitzer installiert werden, um den vielen Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken. Begründung: In der Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1703, erläutert der Magistrat die aktuelle Verkehrssituation in der Trifelsstraße in Niederrad. Die erwähnten Geschwindigkeitskontrollen haben eine Übertretungsquote von elf Prozent ergeben. Das ist zu viel. Statt weiter regelmäßig zu kontrollieren, lohnt die Installation eines stationären Blitzers, um die Raserinnen und Raser dauerhaft auszubremsen. Außerdem ist es dringend nötig, die Tempo-30-Zone auf die komplette Trifelsstraße auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 314 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 504 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4