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Reflexion

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1. GrünGürtelPark Nieder-Eschbach - Rahmenplan 2. Überprüfung eines Gewerbestandorts in der Züricher Straße 3. Erweiterung des GrünGürtels im östlichen Teilbereich des GrünGürtelParks

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Betreff: 1. GrünGürtelPark Nieder-Eschbach - Rahmenplan 2. Überprüfung eines Gewerbestandorts in der Züricher Straße 3. Erweiterung des GrünGürtels im östlichen Teilbereich des GrünGürtelParks I. Dem Rahmenplan GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach (siehe Anlage 1) wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Projekt weiterzuverfolgen und den Landschaftsraum auf Basis der formulierten Ziele zu entwickeln. III. Der Magistrat wirkt beim Regierungspräsidium Darmstadt als Verordnungsgeber darauf hin, dass das Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt - Schutzzone I" an der Südwestseite des Plangebietes zwischen Homburger Landstraße und Harheimer Weg und nördlich Anna-Lindh-Allee/Züricher Straße und südlich des Günter-Vogt-Rings bis an dem Umgriff des Rahmenplans ausgedehnt bzw. angepasst wird. IV. Um den Bedarf an Gewerbefläche zu decken, soll in Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Im Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der Standort "Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung hinsichtlich der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Kommt es zu einer Planung, wird sichergestellt, dass zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet "Züricher Straße" und der Ortsrandlage Nieder-Eschbach Freiflächen in ausreichendem Umfang erhalten bleiben, um insbesondere deren klimatische Funktion aufrechtzuerhalten und als GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert werden. Mögliche Eingriffe in den Geltungsbereich des Rahmenplans GrünGürtelpark Nieder-Eschbach müssen qualitativ und zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15) ausgeglichen werden. Die entsprechenden Flächen sollen in den Umgriff GrünGürtelpark Nieder-Eschbach aufgenommen werden. V. Der südöstliche Teil des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße wird dem GrünGürtel zugeordnet. Der GrünGürtel-Flächenplan wird entsprechend angepasst. Diese dem GrünGürtel neu zugeordnete Fläche kann als Ausgleich für an anderer Stelle entfallene Teile des GrünGürtels herangezogen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllt, die die GrünGürtel-Verfassung definiert. Für die aus dem GrünGürtel entfallenen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 919 Am Römerhof wird dieses Vorgehen praktiziert. VI. Sobald die Prüfung des potenziellen neuen Gewerbegebietes "Züricher Straße" abgeschlossen ist, werden die verbliebenen Flächen des Geltungsbereichs des Rahmenplans Nieder-Eschbach nordwestlich der Homburger Landstraße ebenfalls dem GrünGürtel zugeordnet. Begründung: A. Hintergrund Das ca. 244 ha große Gebiet des projektierten "GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach" liegt im Norden der Stadt Frankfurt am Main zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Harheim und Bonames, in den Gemarkungen Nieder-Eschbach und Harheim. Mit einer "Engstelle" an der Homburger Landstraße teilt sich der Park in einen nordwestlichen und einen südöstlichen Bereich. Im Nordwesten wird das Plangebiet durch die Autobahn A 5 und im Süden durch den Harheimer Weg begrenzt. Eine Stadtbahntrasse kreuzt das Gebiet im südöstlichen Teilbereich. Neben offenen landwirtschaftlichen Flächen liegen unter anderem die Eschbachaue, das Pfingstwäldchen, der Frankfurter Graben, Gehölzflächen, Streuobstwiesen und Gärten im Umgriff des zukünftigen GrünGürtel-Parks. Der Bereich des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt - Schutzzone I". Das Eschbachtal wurde aufgrund seiner naturräumlichen Bedeutung der Schutzzone II zugeordnet. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes deckt sich allerdings heute in den Randbereichen nicht vollständig mit dem Umgriff des Parks. Entlang des Eschbachs liegt zudem ein Überschwemmungsgebiet. Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden in der Gemarkung Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim eine Vielzahl von Planungsmaßnahmen vorbereitet. Um den zusammenhängenden, überwiegend landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Landschaftsraum in seiner Bedeutung und Funktion als städtischen Frei- und Erholungsraum bei Wahrung von landwirtschaftlicher Nutzung zu sichern, wurde die Planung des GrünGürtel-Parks (vorher Stadtpark Nieder-Eschbach) initiiert. Hierzu wurden unter anderem ein Bürgerwettbewerb und eine Planungswerkstatt durchgeführt. Der damals favorisierte Entwurf sah vor, bei Sicherung und Aufwertung eines großen Teils der landwirtschaftlichen Flächen, eine neue Erholungslandschaft zu entwickeln. Hierzu waren große öffentliche Parkbereiche in der freien Feldgemarkung westlich und östlich der Homburger Landstraße vorgesehen. Dieser landschaftlich besonders interessante Bereich sollte als Kernzone einer neuen Erholungslandschaft entwickelt werden. Da dies, besonders von den ortsansässigen Landwirten als starker Konfliktpunkt angesehen wurde, wird diese Zielsetzung nicht weiterverfolgt. Die darüber hinaus formulierten Ziele für die Entwicklung eines GrünGürtel-Park blieben über die Jahre im Fokus der städtischen Planung. Eine Vielzahl von ökologischen und gestalterischen Maßnahmen konnte bereits realisiert werden. Hier sind die Erweiterung des Pfingstwäldchens, die Aufnahme und Erweiterung des Eschbacher Wäldchens, Neupflanzungen von Gehölzen und Obstbäumen am Bad Homburger Kreuz, die Anlage eines Baumhains, die Renaturierung des Frankfurter Grabens und des Taunengrabens sowie die Ansaat einer Wiese am Eschbach zu nennen. Diese Maßnahmen dienen häufig auch als Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft an anderer Stelle und konnten hier zu einer positiven Gestaltung des Landschaftsraums beitragen. Ein ausgeschilderter Rundweg führt durch den projektierten GrünGürtel-Park an den bereits realisierten Projekten entlang und erschließt so auch den landschaftlichen Gesamtzusammenhang. B. Zielsetzung und weiteres Vorgehen Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, den Weg einer behutsamen ökologischen Aufwertung und Gestaltung des genannten Landschaftsraums -bei Wahrung einer überwiegenden landwirtschaftlichen Nutzung- weiterzugehen und so auch zukünftig zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und des Landschaftsbildes sowie zum Klima-, Boden- und Grundwasserschutz und der Biodiversität beizutragen. In diesem Sinne ist es beabsichtigt, im Gebiet des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach Maßnahmen zur Strukturierung und Eingrünung der Ortsränder durch die Anlage von öffentlichen Grünflächen für verschiedene Erholungsnutzungen weiterzuverfolgen. Eine weitere Renaturierung des Frankfurter Grabens, eine Erweiterung des Pfingstwäldchens und die Anlage von Baumreihen sind beabsichtigt. Zur Realisierung der genannten Maßnahmen wird ein Ankauf von Flächen erforderlich. Der Erhalt und die Entwicklung der bereits vorhandenen Qualitäten, wie der Eschbachaue, der Streuobstwiesen und der Blickbeziehungen zur Nidda und zum Taunus sollen unterstützt werden. Temporäre Maßnahmen, wie Blühflächen oder Urban Gardining/Erntestreifen sind unter Beteiligung der Landwirte und der Bevölkerung zur Inwertsetzung des GrünGürtel-Parks vorstellbar. Im Rahmenplan 1/2020 sind die bereits realisierten Maßnahmen und die formulierten Planungsziele insgesamt dargestellt. (siehe Anlage 1) Im Zuge des verstärkten Bevölkerungswachstums im Stadtgebiet und auch dadurch erforderlich werdender Infrastrukturmaßnahmen können sich auch im Umgriff des GrünGürtelParks Nieder-Eschbach Änderungen ergeben. Seitens des Bundes wird die Notwendigkeit von Erweiterungsmaßnahmen an der Bundesautobahn A5 geprüft. Dies könnte zur Folge haben, dass der GrünGürtel-Park im Bereich des Homburger Kreuzes hiervon tangiert wird. Um den Bedarf an Gewerbefläche zu decken, soll in Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Im Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der Standort "Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung hinsichtlich der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Dieser zu prüfende Gewerbestandort soll ortsansässigem Gewerbe und Handwerksbetrieben vorbehalten werden. Kommt es zu einer Planung, soll sichergestellt werden, dass zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet "Züricher Straße" und der Ortslage Nieder-Eschbach ausreichend Freiflächen erhalten bleiben, um insbesondere deren klimatische Funktion aufrechtzuerhalten, und als GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert werden. Mögliche Eingriffe in den Geltungsbereich des Rahmenplans GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach müssen qualitativ und zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15) ausgeglichen werden, die entsprechenden Flächen müssen in den Umgriff des zu entwickelnden GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach aufgenommen werden. Der südöstliche Teil des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße wird dem GrünGürtel zugeordnet. Der GrünGürtel-Flächenplan wird entsprechend angepasst. Diese dem GrünGürtel neu zugeordnete Fläche kann als Ausgleich für an anderer Stelle entfallene Teile des GrünGürtels herangezogen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen, die die GrünGürtel-Verfassung definiert. Für die aus dem GrünGürtel entfallenen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 919 Am Römerhof wird dieses Vorgehen praktiziert. Anlage _Rahmenplan_NF (ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Antrag vom 03.01.2025, OF 221/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 14, 15 Versandpaket: 30.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 22.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode." 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 154 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme) Protokollerklärung der BFF-Fraktion: "Die Ablehnung der Vorlage M 154 erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3." 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) LINKE. (M 154 und OA 620 = Annahme im Rahmen NR 1310/20) FDP (M 154 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden, OA 620 = Ablehnung) FRAKTION (M 154 = Annahme im Rahmen OA 620, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 154 und OA 620 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 154 = Ablehnung aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3., OA 620 = Annahme) FRAKTION (M 154 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, OA 620 (= Annahme) FRANKFURTER (M 154 = Annahme, OA 620 = Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FDP (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 620) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7284, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2025, OF 221/14 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des Grüngürtelparks Nieder-Eschbach (vgl. M154 2020) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M154/2020 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den Grüngürtelpark namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6513 2025 Die Vorlage OF 221/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung von 1 GRÜNE und SPD

Beratung im Ortsbeirat: 4