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Reflexion

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Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße hier: Mehrkostenvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6652 (M 201) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Josephskirchstraße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6652 (M 201/2015), ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.450 T€ freigegeben wurde, b) sich die Gesamtkosten dieser Maßnahme auf voraussichtlich 7.841 T€ erhöhen und c) bis zum 31.12.2022 bereits insgesamt rd. 6.904 T€ verausgabt worden sind. 2. Die Mehrkosten belaufen sich auf 3.391 T€. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 2.454 T€ werden bewilligt; die restlichen Mittel in Höhe von 937 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Die Deckung der ergänzend benötigten Mittel in Höhe von 937 T€ erfolgt aus den Projekten: a) PD 5.006004 - Verringerung der Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai - 600 T € b) PD 5.001048 - Baugebiet Am Eschbachtal - 300 T € c) PD 5.002038 - Haltestelle Fischstein 37 T € und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Magistrat zum Jahresabschluss 2022. 4. Abschließend dient es zur Kenntnis, dass die aufgrund der Mehrausgaben um rd. 75 T € erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind. 5. Das Dezernat XII wird beauftragt, dem Revisionsamt in Ergänzung der Bau- und Finanzierungsvorlage, nach Festlegung der Bauphasen, die Planung der Baudurchführung nachzureichen. Begründung: A. Zielsetzung Im Zuge der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Josephskirchstraße sind zusätzliche Kosten entstanden. Diese Kosten setzen sich vor allem aus Mehrausgaben im Rahmen der Verkehrssicherung, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Umfeld der Eschersheimer Linde, zusätzliche Sicherungsarbeiten im Baufeld, Umplanung des Bauablaufs, das Aufstellen von Großwegweisern, Vorhalten von Verkehrssicherungsmaterialien und die Stellung von Bereitstellungsflächen zusammen. Die Mehrausgaben begründen sich im Einzelnen wie folgt: 1.1 Straßenbauarbeiten Umplanung der Verkehrsanlage vor der Eschersheimer Linde, Einbau Edalithdecke im Wurzelbereich der Bäume: Im Bereich der Bauphase 7 wurden erforderliche Straßenbauarbeiten im Umfeld des Naturdenkmals Linde gemäß den nachträglichen Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde vom 21.11.2017 ausgeführt. Hierdurch kam es zu einem erhöhten Aufwand, da innerhalb des 23 m Schutzbereiches von der Linde aus gesehen die Arbeiten entweder nur mit leichtem Baugerät oder mit Hand ausgeführt werden durften. Die Überwachung der Arbeiten erfolgte durch einen vereidigten Sachverständigen. Der Wurzelbereich der Bäume vor der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 436 wurde zum Schutz der dortigen Bäume mit einer Edalithdecke statt mit Gehwegplatten versehen. Verkehrssicherung/mobile Großwegweiser: Durch die geänderte Bauabwicklung sowie einzuhaltende Anforderungen an die Arbeitssicherheit mussten im Zuge der Bauarbeiten die Verkehrssicherungseinrichtungen in den Baufeldern an den neuen Bauablauf angepasst werden, wodurch Massenmehrungen für die Fußgängerleitelemente, Barken und provisorische aufgestellte Verkehrszeichen entstanden sind. Weiterhin erfolgten nachträgliche Ergänzungen zu den bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen die zu Mehrkosten führten, da die Absperrungen und Beschilderungen neu aufgestellt, ergänzt oder abgebaut werden mussten. Weiterhin wurden zur besseren Kenntlichmachung der großen und kleinen Umfahrungsstrecke größere Wegweiser aufgestellt. Im Zuge der Haltestellenerneuerungen Am Weißen Stein und Heddernheimer Landstraße durch die VGF wurde eine Durchfahrt im Baustellenbereich entgegen der ursprünglichen Planung einer Vollsperrung für den erforderlichen Schienenersatz- und Fahrzeugverkehr notwendig und ermöglicht. Auch hier entstanden Mehrkosten für die Umplanung der Verkehrsphasen, das Anliefern, Setzen, Umsetzen und Vorhalten der Verkehrsleitelemente. Des Weiteren wurden unter erschwerten Bedingungen die Arbeiten im Gehwegbereich während des laufenden Verkehrs ausgeführt. Zur besseren Information und zur Verbesserung der Verkehrssicherung wurden Verkehrsteilnehmer:innen sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts mittels LED-Tafeln über bestehende Einschränkungen informiert. Asphaltbau: Bei dem Umbau der stadtauswärtigen und stadteinwärtigen Fahrbahn hat sich gezeigt, dass infolge unvorhersehbarer zusätzlicher Leitungserneuerungen von Gas und Wasser sowie den Austausch von defekten Schiebern die Anzahl der Aufbrüche in der alten Fahrbahnfläche erheblich vergrößert werden musste. Hierdurch war die Homogenität der verbleibenden Restfahrbahndecke nicht mehr gegeben. Zudem Bestand zwischen den Asphaltschichten größtenteils kein Schichtenverbund. Infolgedessen war ein angepasster Ausbau vonnöten. Asphalt schneiden, aufbrechen und hydraulisch gebundene Tragschichten aufgenommen: Im Zuge der Ausführungsarbeiten wurden Mehrstärken in den Asphaltschichten vorgefunden. Vertraglich sind im Mittel 26 cm vereinbart gewesen. Die Stärke der vorhandenen Asphaltschicht betrug im Mittel 29 cm. Durch den stärkeren Asphaltaufbau entstand ein erhöhter Aufwand im schneiden und aufbrechen. Des Weiteren wurde unter der Asphaltschicht unerwartet eine hydraulische Tragschicht (HGT) vorgefunden, aufgenommen und verwertet. Erdarbeiten: Aufgrund von Änderungen in der Klassifizierung des Bodens, die im Zuge der baubegleitenden Bodenuntersuchung festgestellt worden sind, kam es zu Mehrmengen im Erdbau. Zudem ergaben sich Mehrmengen im Erdbau durch die zusätzliche Erneuerung der Bordsteinanlage zum VGF Gleisbereich hin. Im Einmündungsbereich Kleinschmidtstraße/Eschersheimer Landstraße wurden im Fahrbahnbereich mehrere größere Hohlräume festgestellt. Infolgedessen fand statt einer Deckenerneuerung eine grundhafte Straßeninstandsetzung statt, sodass Mehrmengen für den Erdaushub, Schotter- und Asphalteinbau entstanden sind. Bereitstellungsflächen: Entsprechend den Vorgaben nach der LAGA PN 98 in Verbindung mit der Deponieverordnung ist eine Beprobung zwingend an einem Haufwerk auszuführen. Durch die Bildung eines Haufwerkes im Baufeld wären die Bauarbeiten ins Stocken geraten mit der Folge einer erheblichen Bauzeitverlängerung. Da die Einhaltung der Bauzeit oberste Priorität hatte, wurde eine Bereitstellungsfläche für den zu beprobenden Abraum zusätzlich eingerichtet. Schutz und Sicherung von baulichen Anlagen: Im Randbereich zu den Bebauungen wurde das vorhandene Pflaster per Hand aufgenommen, damit Beschädigungen an den Häuserfronten und Einfriedungsmauern vermieden wurden. Beleuchtung: Aufgrund einer Vielzahl von querenden Leitungen im Bereich der Leitungsverlegung der SRM konnte der Erdaushub nicht wie gedacht maschinell erfolgen, sondern wurde ausschließlich händisch ausgeführt. Diese Leistungen waren im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. Baunebenkosten Verkehrsrechtliche Anordnung, Bonuszahlung: Aufgrund der starken Beeinträchtigungen der Anwohner:innen durch die Umleitungsverkehre wurde die gleichzeitige Vollsperrung der Eschersheimer Landstraße sowohl in stadteinwärtiger als auch stadtauswärtiger Richtung aufgehoben. Des Weiteren wurden einzelne Bauphasen zusammengelegt. Hintergrund der Zusammenlegung war die Minimierung der Belastung für die Anwohner:innen. Infolgedessen mussten die Verkehrsphasenpläne überarbeitet, ergänzt und abgeändert werden. Damit ein Abschluss der Bauarbeiten zum November 2018 garantiert erfolgt, wurde eine Bonuszahlung mit dem Auftragnehmer vereinbart und gewährt. Anwohnerinformationsmanagement: Damit die Anlieger immer vollumfänglich und der Versorgungsverkehr zeitnah über die Baumaßnahme sowohl durch die Medien als auch Vorort unterrichtet werden konnten, wurde im Rahmen der Baumaßnahme zusätzlich ein Anwohnerinformationsmanagement eingerichtet. Erschütterungsmessungen und Beweissicherung: Im Zuge der Maßnahme wurden für die 15 Bauphasen entgegen der ursprünglichen Planung zusätzliche Erschütterungsmessgeräte aufgestellt und vorgehalten. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Notwendigkeit der im Abschnitt A genannten Mehraufwendungen zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße inklusive der LSA-Umbauten für die barrierefreie Zuwegung führten zu erhöhten Ausgabenansätzen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Baukosten Straßenbau 3.382.565,40 € Straßenbegleitgrün - 219.874,76 € Beleuchtung 118.254,19 € IKT - 50.713,50 € LSA (Amt 36) - 446.279,71 € Gas- und Wasser (NRM) 80.000,00 € Summe Baumehrkosten 2.863.951,62 € Baunebenkosten Planung und Bauleitung Straßenbau 312.166,95 € Planung Straßenbegleitgrün - 22.000,00 € Planung Lichtsignalanlage Amt 36 - 50.000,00 € Planung Beleuchtung SRM - 5.000,00 € Baumgutachten - 12.000,00 € Suchschlitze/ Trassen Planung - 16.000,00 € Asphaltuntersuchungen - 24.000,00 € Kampfmittelsondierungen - 22.000,00 € Bodengutachten Planung und Bau 31.457,92 € SIGE-Koordinator 1.450,56 € Beweissicherungsverfahren 77.268,90 € Entwurfsvermessung, Bauvermessung und Vermarkung 40.954,50 € Verkehrsversuch 3.000,00 € Planung Entwässerung 34.102,94 € Anwohnerinformationsmanagement 102.278,50 € Bonuszahlung 75.000,00 € Summe Baunebenmehrkosten 526.680,27 € Gesamt 3.390.631,89 € Gerundet 3.391.000,00 € Die Mehrkosten für die Baumaßnahme Eschersheimer Landstraße belaufen sich auf 3.390.631,89 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten bis 31.12.2022 6.904.010,69 € 2023 936.989,31 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Mehrkosten Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 0 m2 1,30 €/m2 *) 0,00 € Grün- und Freiflächen - 219.874,81 € 5,00 % - 10.993,74 € Verkehrssignalanlagen - 446.278,71 € 5,00 % - 22.313,94 € *) Gem. Forschungsanstalt für Straßenbau- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Summe Sachmehrkosten - 33.307,68 € 2. Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 129.850,60 € Amt 16 - IKT BND*) 20 Jahre - 2.535,68 € Beleuchtung BND 20 Jahre 5.662,71 € Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre - 16.924,98 € Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre - 33.085,31 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibungsmehrkosten 82.967,34 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3.391.000/2)*1,45 %*) = 24.584,75 € *) Zinssatz für den Haushalt 2022 lt. Rundschreiben vom 12.11.2022 Summe Kapitalmehrkosten 24.584,75 € Gesamtsumme Jahresfolgemehrkosten 74.244,41 € 5. Jahreserträge: - entfällt 6. Leistungen Dritter: - entfällt 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - entfällt 8. Sonstiges: - entfällt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 7, 9, 10, 14, 15 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 13.03.2023, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.03.2023, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3122, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 61 0

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4