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Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 224/5 Betreff: Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen zum Schutz dervon Fußgänger auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften im Ortsbezirk 5 vorzunehmen. Begründung: Immer wieder geraten Fußgängerinnen und Fußgänger in Bedrängnis und in Gefahr, weil Menschen rücksichtlos mit E-Scootern oder Fahrrädern mit hoher Geschwindigkeit auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen zwischen den Fußgänger*innen herumfahren. Damit Fußgängerinnen und Fußgänger zu ihrem Recht im Staßenverkehr kommen, sind vermehrte und konsequente Überwachungsmaßnahmen und Aktivitäten zur Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung dringend erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 968 2021 Die Vorlage OF 224/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 968 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 14.10.2021 Betreff: Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften im Ortsbezirk 5 vorzunehmen. Begründung: Immer wieder geraten Fußgängerinnen und Fußgänger in Bedrängnis und in Gefahr, weil Menschen rücksichtlos mit E-Scootern oder Fahrrädern mit hoher Geschwindigkeit auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen zwischen den Fußgängerinnen und Fußgängern herumfahren. Damit Fußgängerinnen und Fußgänger zu ihrem Recht im Straßenverkehr kommen, sind vermehrte und konsequente Überwachungsmaßnahmen und Aktivitäten zur Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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