Reflexion
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Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 entstanden aus Vorlage: OF 315/8 vom 09.07.2018 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Ecke Hessestraße/Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen? 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 entstanden aus Vorlage: OF 447/8 vom 27.05.2019 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbewohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z. B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Aktenzeichen: 64 0
Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 entstanden aus Vorlage: OF 575/8 vom 01.09.2020 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 2439/17 OBR 8; V 939/18 OBR 8; ST 2055/18; ST 599/19 Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen, und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2439 Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 939 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 599 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 71 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 63 2
Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Das zuständige Amt für Bau und Immobilien steht bezüglich einer Vergabe der Flächen zur Wohnbebauung mit der ABG Frankfurt Holding in Kontakt, da diese als Eigentümerin der umliegenden Grundstücke in der Lage wäre, die bestmögliche Ausnutzung zu realisieren. Die ABG hat ihrerseits bereits eine Reihe von Vorprüfungen vorgenommen und Rahmenbedingungen für eine mögliche Neubebauung mit der Bauaufsicht abgestimmt. Eine Wohnbau-Entwicklung auf dem Grundstück ist u. a. aufgrund der geringen Größe und der Lage nicht einfach. Zu berücksichtigen ist daneben der auf dem Grundstück befindliche Baumbestand. Es finden Abstimmungen zwischen der ABG und dem Umweltamt bezüglich dieses Baumbestandes statt. Von deren Ergebnis wird es abhängig sein, ob und in welchem Umfang eine Neubebauung der Fläche grundsätzlich möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1758 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 810
Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige „Römerschänke“) endlich angehen!
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 entstanden aus Vorlage: OF 625/8 vom 06.01.2021 Betreff: Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen! Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob die Brachfläche Hadrianstraße 48 städtisches (verpachtetes) Eigentum ist oder Privatbesitz; sollte sich die Fläche in Privatbesitz befinden, ist mitzuteilen, ob der Magistrat schon einmal versucht hat, dem Eigentümer ein Kaufangebot zu machen; sollte die Stadt Eigentümerin sein, ist mitzuteilen, ob der Nutzungs- oder Pachtvertrag kündbar ist bzw. bereits gekündigt wurde und wenn nein, warum nicht; 2. was aus den 2015/16 geführten umweltamtlichen Verfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen den Nutzer der o. g. Fläche geworden ist, insbesondere, ob der weiteren Beseitigungsanordnung nachgekommen wurde; 3. welche weiteren behördlichen Schritte gegen den Nutzer/ den Eigentümer der Liegenschaft seitdem eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis; insbesondere ist mitzuteilen, ob von Seiten der Stadt auf eine Beseitigung des innerhalb der Liegenschaft und damit im Grüngürtel lagernden Schrotts hingewirkt wurde; 4. welche Initiativen dem Magistrat angezeigt erscheinen, um die Fläche, die zum Schutzgebiet des Grüngürtels gehört und auf der die Anlage von Kleingärten möglich ist, der Bevölkerung zugänglich zu machen. Der Ortsbeirat schlägt hierzu vor, das Grundstück zusammen mit dem benachbarten, bisher als Grillplatz genutzten Arboretum und dem Minigolfplatz zu denken und entsprechende Zielsetzungen für einen verbesserten Naturschutz dort und eine ansprechende Nutzung zu erarbeiten und mitzuteilen; 5. sind auf dem Grundstück Altlasten vorhanden? Begründung: Seit der letzten Anfrage des Ortsbeirates sind fünf Jahre vergangen. Das eingezäunte Grundstück mit seinen zahlreichen Bäumen erscheint immer noch ungepflegt, das Gebäude der ehemaligen Römerschänke steht verlassen und umwuchert da. Reste eines Campingwagens, eine alte Badewanne und vieles mehr machen aus der Fläche einen Schandfleck im Niddagebiet. Dabei könnte eine Verbindung mit dem benachbarten Arboretum attraktiv sein. Auch die Anlage von Kleingärten wäre nach der Niederlegung des baufälligen Gaststättengebäudes denkbar. Der Ortsbeirat erbittet dringend kreative Überlegungen im Magistrat! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Aktenzeichen: 79 1
Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen!
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Betreff: Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen! Zu Punkt 1 Die angesprochene Fläche besteht aus 4 Flurstücken. Diese befinden sich in Privatbesitz und sind daher nicht dem öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt zuzuschreiben. Zu Punkt 2, 3 und 5 Selbstverständlich ist das Grundstück einer Vielzahl von Ämtern, deren Zuständigkeit betroffen ist, hinlänglich bekannt. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft steht das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt in Kontakt. Das Gelände wurde in der Vergangenheit mehrfach und regelmäßig vom Regierungspräsidium, aber auch von weiteren Ämtern der Stadt Frankfurt, überprüft. Abfälle, die im weiteren Verlauf eventuell den Boden und das Grundwasser hätten schädigen können, wurden zeitnah entfernt. Von den zurzeit dort lagernden Abfällen geht gegenwärtig keine Gefahr für die Umwelt aus. In vorgefundenen Farbeimern befindet sich unschädliche Fassadenfarbe. Hier handelt es sich nach Aussage der Unteren Wasserbehörde um Wasser-Partikel-Suspensionen, die grundsätzlich als nicht wassergefährdend anzusehen sind. Ferner wurde von der dafür zuständigen Behörde die Sicherung des Geländes durch eine Umzäunung veranlasst und damit die unzulässige Nutzung bzw. Zugang für weitere Ablagerungen weitgehend unterbunden. Die letzte Begehung am 10. Februar 2021, gemeinsam mit einem Kontrolleur der Bauaufsicht Frankfurt, bestätigte den oben geschilderten Status Quo. Soweit von außen ersichtlich, sind seit dem letzten Ortstermin des RP Darmstadt keine weiteren Abfälle hinzugekommen. Bei allem Verständnis dafür, dass der Anblick des Geländes als störend wahrgenommen wird, muss dem Vorwurf entgegentreten werden, die Behörden hätten seit Jahren nichts unternommen. Das RP Darmstadt versichert, dass sämtliche gesetzlich vorgesehenen, sinnvollen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Beseitigung der Abfälle durch den Störer herbeizuführen. Über Details des abfallrechtlichen Verfahrens dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Auskünfte erteilt werden. Abschließend kann festgehalten werden, dass auf dem Grundstück kein Verdacht auf Altlasten aufgrund von früheren betrieblichen Vornutzungen besteht. Schädliche Bodenveränderungen sind derzeit nicht bekannt. - Falls neue Defekte am Zaun bemerkt werden, muss die Bauaufsicht Frankfurt informiert werden. - Bei Betretung durch unbefugte Personen ist die Polizei einzuschalten. Hier könnte der Verdacht auf Hausfriedensbruch bestehen. - Im Falle erneuter Abfälle auf dem Gelände, ist das RP Darmstadt zu informieren. Zu Punkt 4 Eine Initiative ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse - die rechtlich unantastbar sind - nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565
Ehemaliger Parkplatz An den Schießgärten
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 entstanden aus Vorlage: OF 46/8 vom 31.08.2021 Betreff: Ehemaliger Parkplatz An den Schießgärten Vorgang: V 920/18 OBR 8; ST 1861/18 Der Magistrat hat auf Nachfrage des Ortsbeirates 2018 von Gesprächen mit dem Eigentümer der früher als Parkplatz genutzten Fläche An den Schießgärten berichtet. Nach damaliger Auskunft hat der Eigentümer mitgeteilt, nach Beendigung der Zwischennutzung als Stellfläche für die umliegenden Baustellen (Kita, Supermarkt, Wohnhaus) eine neue dauerhafte Nutzung für diese Fläche anzustreben. Aktuell ist die Fläche provisorisch eingezäunt und wartet auf eine schönere, sinnvolle Nutzung, die auch dem Stadtbild dort gut tun würde. Da im Ortsbezirk Wohnraum fehlt und auch Parkplätze in Ortskernnähe immer gesucht werden, wäre eine Aktivierung dieser Brache aus Sicht des Ortsbeirates sehr wünschenswert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Sind die Gespräche mit dem Privateigentümer fortgesetzt worden? 2. Welche Nutzungsideen haben der Eigentümer und ggf. auch der Magistrat dort vorgetragen? 3. Wann wird die Fläche einer sinnvollen Nutzung zugeführt? 4. Kann sich der Magistrat dafür einsetzen, dort entweder Wohnraum oder Parkflächen für Pkw, Lastenräder und Fahrräder zu schaffen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 920 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1861 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 427 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 1
Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 entstanden aus Vorlage: OF 74/8 vom 10.11.2021 Betreff: Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage Vorgang: ST 1928/20 Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann wird das Gebäude In der Römerstadt 225 abgerissen und die Fritz-Lennig-Anlage erweitert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1928 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Aktenzeichen: 67 0
Gebäudeabriss und Erweiterung Fritz Lennig Anlage
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Betreff: Gebäudeabriss und Erweiterung Fritz Lennig Anlage Am Gebäude In der Römerstadt 225 wurden bereits erste den Abriss vorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Dazu zählt der Rückbau der Versorgungsleitungen, die Beauftragung eines Schadstoffgutachtens und die Beantragung der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, da sich das Gebäude im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 befindet. Diese Genehmigung wurde im Dezember 2021 erteilt. Der Magistrat wird die Abrissarbeiten gemäß den städtischen Vergaberichtlinien ausschreiben und nach erfolgter Vergabe beauftragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565
Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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