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Reflexion

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B-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2015, OF 227/14 Betreff: B-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert beim B-Plan 518 ("Am Eschbachtal/Bonames-Ost") den Harheimer Weg als T30 Zone einzurichten und zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel soll abgelehnt werden. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 11.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4859 2016 Die Vorlage OF 227/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 21.12.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost" ) den Harheimer Weg als Tempo-30-Zone einzurichten, zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel wird abgelehnt. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 610 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4