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Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 228/13 Betreff: Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt anzuweisen, unverzüglich ein absolutes Halte- und Parkverbot an der Einmündung der Oberen Burggassen auf die Straße Alt-Erlenbach einzurichten. Es kommt dort mehrmals die Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer wie Fußgänger. Um es allen Verkehrsteilnehmern sichtbar zu machen, sollte eine schraffierte Fläche angelegt werden. Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder PKWs, so dass es mit erheblichem rangieren seitens der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen dort hinein zu fahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da in dieser Zeit kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommt. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein halten und parken in diesem Bereich mit einer schraffierten Fläche für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 18.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 228/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 13 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4844 2019 Die Vorlage OF 228/13 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig an der Einmündung der Oberen Burggasse auf die Straße Alt-Erlenbach das verbotswidrige Parken eines Pkws verhindert wird. Da es dort mehrmals in der Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer also auch für Fußgänger kommt, müssen die gewählten Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmer möglichst auffällig sichtbar gemacht werden. Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder Pkws, sodass es mit erheblichem Rangieren der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen, dort hineinzufahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da währenddessen kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommen. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein Halten und Parken in diesem Bereich verhindert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 228/13 vom 02.06.2019 Betreff: Parksituation an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig an der Einmündung der Oberen Burggasse auf die Straße Alt-Erlenbach das verkehr swidrige Parken eines Pkws verhindert wird. Da es dort mehrmals in der Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer also auch für Fußgänger kommt, müssen die gewählten Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmer möglichst auffällig sichtbar gemacht werden. Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder Pkws, sodass es mit erheblichem Rangieren der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen, dort hineinzufahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da währenddessen kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommen. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein Halten und Parken in diesem Bereich verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2075 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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