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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle: Verkehrskonzept erstellen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 351 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle: Verkehrskonzept erstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1282 - NR 157/16 CDU/SPD/GRÜNE - Zur Erschließung des Baugebietes An der Sandelmühle (Bebauungsplan Nr. 889) und zu möglichen Ansätzen einer Verbesserung des Verkehrsablaufes an dem Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle hat der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit wiederholt ausführlich informiert. Zum besseren Verständnis wird der Sachverhalt in diesem Bericht noch einmal ganzheitlich dargestellt. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße An der Sandelmühle und östlich der Stadtbahngleise. Es wird über die Straße An der Sandelmühle erschlossen und über die Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle an das städtische Straßennetz angebunden. Grundlagen der Betrachtungen zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes sind: a) die örtliche gebaute Situation, b) die verkehrliche Situation im Bestand, c) die verkehrlichen Auswirkungen bei Inanspruchnahme des geltenden Baurechts sowie bei Umwandlung der gewerblichen Flächen in Wohnbauflächen gemäß der Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 889, d) der Handlungsspielraum zur Anpassung der Verkehrsanlagen, e) Überlegungen zur Verkehrsorganisation im erweiterten Bereich der Olof-Palme-Straße auf Grund der Anregungen des Ortsbeirates. a) Bauliche Situation im Bestand Der Straßenzug Hessestraße - Olof-Palme-Straße ist als Haupterschließungsstraße konzipiert und wurde entsprechend dem damaligen Planungsstand mit einer zweistreifigen Fahrbahn ohne gesonderte Radverkehrsführungen hergestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist mittels Verkehrszeichen auf 30 km/h beschränkt. Im Bereich der Hessestraße wird der Straßenzug von einer Stadtbahnlinie gekreuzt (Bahnübergang). Entlang des Straßenzuges verläuft eine weitere Stadtbahnstrecke auf einem besonderen Gleiskörper außerhalb des eigentlichen Straßenraumes. Der Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße / Kupferhammer / An der Sandelmühle wurde ohne Aufweitungen für abbiegende Kraftfahrzeuge hergestellt. In der Straße An der Sandelmühle ist direkt am Kreuzungsbereich ein Bahnübergang vorhanden. Zur Sicherung des Bahnüberganges ist die Einmündung An der Sandelmühle mit einer Lichtsignalanlage und Schranken versehen worden. Direkt nördlich der Einmündung An der Sandelmühle ist entlang der Olof-Palme-Straße eine barrierefreie Stadtbahnhaltestelle mit signalgesicherten Gleisquerungen vorhanden. Die Querungen der Olof-Palme-Straße sind in diesem Bereich durch Fußgängerampeln, im nördlichen Bereich durch Fußgängerüberwege geregelt. Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / An der Sandelmühle / Kupferhammer Knotenpunkt Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Kupferhammer;- Blick in Fahrtrichtung Norden Olof-Palme-Straße in Höhe U-Bahnhaltestelle Sandelmühle b) Verkehrliche Situation im Bestand Grundlage der Betrachtung des Verkehrsaufkommens im Kraftfahrzeugverkehr ist eine Knotenstromzählung vom 28.09.2011. Daraus ergab sich ein Gesamtaufkommen von 9.270 Kfz in 24 Stunden. Am 25.04.2017 wurden mittels einer Querschnittszählung in der Olof-Palme-Straße sowie in der Straße An der Sandelmühle die Verkehrsdaten aus dem Jahr 2011 noch einmal auf ihre Aktualität überprüft. Jahr der Zählung Richtung Süd stadteinwärts [Kfz in 24 Std.] Richtung Nord stadtauswärts [Kfz in 24 Std.] Gesamt [Kfz in 24 Std.] 2011 4.150 3.930 8.080 2017 4.011 3.765 7.776 Olof-Palme-Straße zwischen Kupferhammer/An den Mühlwegen Jahr der Zählung Richtung Brühlfeld stadteinwärts [Kfz in 24 Std.] Richtung Hessestraße stadtauswärts [Kfz in 24 Std.] Gesamt [Kfz in 24 Std.] 2011 890 780 1.670 2017 900 780 1.680 An der Sandelmühle zwischen Brühlfeld und Hessestraße: Im Ergebnis zeigt sich, dass das Verkehrsaufkommen der Kfz nahezu gleich geblieben sind, die Grundlagen der verkehrlichen Überlegungen also unverändert gültig sind. Die Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / An der Sandelmühle / Kupferhammer weist bereits im Bestand keine völlig befriedigende Verkehrsabwicklung auf. Die zur Sicherung des Stadtbahnverkehrs geometriebedingt erforderlichen Sperrzeiten sind ausgeprägt und reduzieren die zur Abwicklung des sonstigen Verkehrs verfügbaren Zeiten. Einzelne rechts bzw. links in die Straße An der Sandelmühle abbiegende Fahrzeuge blockieren beim Warten den nachfolgenden Verkehr in der Achse Hessestraße - Olof-Palme-Straße. Bei Schrankenschließung am Bahnübergang können diese Abbieger dann nicht abfließen und behindern während der gesamten Schließzeit den Verkehr auf der Achse Hessestraße - Olof-Palme-Straße. In Folge dessen müssen sich auch nach Öffnung des Bahnüberganges die aus der Straße An der Sandelmühle ausfahrenden Kraftfahrer gedulden, bis der Verkehr in der Achse Olof-Palme-Straße - Hessestraße abgeflossen ist. Im direkten Nachgang der Installation der Sicherungsmaßnahmen an dem Bahnübergang haben die Fachstellen die Technik unabhängig von den Überlegungen zum Bebauungsplan Nr. 889 weiter optimiert, um die Sperrzeiten und damit die Aus-wirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Ein Handlungsspielraum für weitere Optimierungen ist nun nicht mehr erkennbar. c) Verkehrserzeugung durch Flächennutzungen im Plangebiet gemäß geltendem und geplantem Baurecht Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 537 weist die Flächen des Plangebietes als eingeschränktes Gewerbegebiet aus. Wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" nicht durchgeführt, wird diese Fläche mittelfristig eine gewerbliche Nutzung erfahren. Um die Auswirkungen der Inanspruchnahme des bestehenden und des geplanten Baurechtes vergleichen zu können, wurden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Plangebietes hinsichtlich der Verkehrserzeugung untersucht. Vormittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Kfz/24h Nutzung Gewerbe 210 140 1.545 Nutzung Büro 185 110 1.415 Nutzung Wohnen mit KiTa 90 85 810 Verkehrserzeugung aus den möglichen Nutzungen des Plangebietes Mit der Nutzung des Plangebietes im Bebauungsplan Nr. 889 wird in jedem Fall zusätzlicher Verkehr erzeugt. Die Variantenbetrachtung der Verkehrserzeugung zeigt aber auf, dass eine im Bestand baurechtlich mögliche Nutzung der Fläche für Gewerbebetriebe oder Büronutzungen mehr Kfz-Verkehr erzeugt, als eine mit dem Bebauungsplan Nr. 889 angestrebte Wohnnutzung mit Kindertagesstätte. Durch die vorgesehene Wohnnutzung erhöht sich das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle um maximal 10 %. Bei einer Nutzung der Flächen durch Gewerbe oder Büronutzung würde sich das Aufkommen um das Doppelte, also 20 %, erhöhen. In der Olof-Palme-Straße zwischen der Straße Kupferhammer und An den Mühlwegen ist ein Verkehrszuwachs von ca. 5 % mit Wohnnutzung und etwa 8 % mit einer Gewerbe- oder Büronutzung zu erwarten. In dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 711 vom 15.12.2016) wird der Magistrat gebeten, Ansätze einer autoarmen Entwicklung des Gebietes zu prüfen, um damit den zusätzlichen Kfz-Verkehr zu reduzieren. Grundsätzlich ist das Plangebiet auf Grund seiner Lage direkt an der Stadtbahnstation "Sandelmühle" und nur etwa 600 m Entfernung zur Station "Heddernheim" sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden. Auch mit dem Rad ist die Anbindung Richtung Heddernheim, Eschersheim, Niddaufer und Innenstadt über die Straße An der Sandelmühle gut gegeben. Damit haben die Bewohner gute Alternativen zur Nutzung des Pkw für Fahrten im Stadtgebiet, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Nutzung des Kfz eher geringer als in den Berechnungen angesetzt sein wird. Über den Bebauungsplan sind allerdings keine Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl möglich. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung soll im Bebauungsplan vorgesehen werden, abweichend von der aktuell gültigen Stellplatzsatzung die Herstellungspflicht notwendiger Stellplätze im Bereich der geplanten Reihenhäuser auf einen Stellplatz je Wohneinheit in Ein- und Zweifamilienhäusern zu beschränken. Ergänzend werden insbesondere im Bereich der geplanten Geschosswohnungsbauten und Mehrfamilienhäuser alternative Mobilitätskonzepte wie z.B. Carsharing angestrebt, die für die gesamte Siedlung nutzbar sein sollen. d) Handlungsspielraum zur Anpassung der Verkehrsanlagen zum Anschluss des Plangebietes Die Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle ist zumindest temporär eingeschränkt. Mit der Änderung der zukünftigen Nutzung des Plangebietes in einen Wohnstandort wird der Kraftfahrzeugverkehr zwar geringer zunehmen als bei einer gewerblichen Nutzung, aber er wird zunehmen. Vor diesem Hintergrund wurden Überlegungen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes angestellt. Der erste Ansatz für Verbesserungen waren über die bereits ausgeschöpften signaltechnischen Optimierungen hinausgehende bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle. Behinderungen des Verkehrs in der Achse Olof-Palme-Straße - Hessestraße durch wartepflichtige Abbieger in die Straße An der Sandelmühle könnten durch zusätzliche Fahrstreifen für die wartepflichtigen Abbieger vermieden bzw. deutlich reduziert werden. Dazu wäre die Fahrbahnfläche um ca. 3 m zu verbreitern, allein die dafür erforderlichen Flächen sind im Straßenraum der Olof-Palme-Straße nicht verfügbar. Der Abriss der vorhandenen Gebäude ist ebenso wenig realisierbar wie die Verschiebung der Stadtbahngleise und der barrierefrei ausgebauten Stadtbahnhaltestelle. Neben den erheblichen Kosten der Maßnahme würden im Kontext der Gleisverschiebungen auch umfangreiche Eingriffe in die privaten Liegenschaften östlich der Hessestraße notwendig werden. Der zweite Ansatz waren Überlegungen zu einer zweiten Anbindung des Plangebietes an die Olof-Palme-Straße. Bau- und verfahrenstechnisch wäre eine Anbindung noch vor dem Urselbach im Bereich des nördlichen Bahnsteigzuganges anzustreben. Schon die einfache Betrachtung der Flächenverfügbarkeiten zeigte, dass hier ebenfalls keine separaten Fahrstreifen für die in das Plangebiet abbiegenden Fahrzeuge hergestellt werden können, bei einer Neuanlage eines Bahnüberganges also der gleiche Sicherungsaufwand mit den gleichen Auswirkungen wie an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle erforderlich wäre. Auf Grund des daraus resultierenden geringen Nutzens wurde dieser Ansatz verworfen. Der dritte Ansatz war die Nutzung der Gleisquerungen der Kaltmühle zur zusätzlichen Erschließung des Plangebietes. Diese Anbindung wurde als Option in den Bebauungsplanentwurf vom 03.05.2012 aufgenommen. Der nördliche Anschluss des Gebietes wurde jedoch bereits im Jahr 2013 aus mehreren, dem Ortsbeirat bereits mitgeteilten Gründen verworfen. Mit der zusätzlichen Anbindung des Plangebietes verliert die Sicherung der Gleisquerung den Bestandsschutz und ist gemäß der aktuellen Regelwerke und dem Stand der Technik zu sichern. Dazu gehören dann auf Grund der intensiveren Nutzung auch sichere Gleisquerungen und Aufstellflächen zwischen den Gleisen und der Fahrbahn für den Fußverkehr sowie die Absicherung der Fahrbahnquerungen. Die ungünstige Situation mit der Gleislage direkt an der Olof-Palme-Straße und der angrenzenden Brücke über den Urselbach führt bei der zweiten Zufahrt ebenfalls zu einer mit dem südlichen Knotenpunkt vergleichbaren Signalisierung mit entsprechenden Sperrzeiten sowie Behinderungen des geradeaus fahrenden Kraftfahrzeugverkehrs durch wartepflichtige Abbieger. Störungen finden hier im Bestand nur deshalb nicht statt, da die Nutzung der Gleisquerung eher selten ist. Eine spürbare Entlastung bzw. strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer ist mit dem Bau eines weiteren Knotenpunktes nördlich davon nicht zu erwarten. Zusätzlich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche (Gemarkung Heddernheim, Flur 9, Flurstücke 284/63, 373/97 und 70/23), bestehend aus Hecken und Gehölzen, die vor längerer Zeit als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt und bereits 1996 als Vogelschutzgehölz angepflanzt wurde. Des Weiteren besteht für die Fläche eine eingeschränkte persönliche Dienstbarkeit, die besagt, dass die Flurstücke nur als Vogelschutzgehölz genutzt werden dürfen. Aus einem Anschluss des Plangebietes an die Gleisquerung der Kaltmühle ergibt sich ein erheblicher Eingriff in das Vogelschutzgehölz, da für die Straße auch ein Brückenbauwerk über den Urselbach erstellt werden muss. Der vorhandene Gehölzbestand ist in seiner Funktion wertvoll und solch ein struktureller Eingriff deshalb aus Sicht des Magistrates nicht vertretbar. Dies trifft ebenfalls auf die Flächen nördlich des Urselbachs zu, die für eine Anbindung an die Gleisquerung der Kaltmühle in Anspruch genommen werden müssten, da diese Teil des Frankfurter GrünGürtels sowie Lanschaftsschutzgebiet (Zone I und Zone II) sind. Somit ist nach Einschätzung des Magistrates der Aufwand für eine zweite Zufahrt, die den Neubau eines Brückenbauwerkes, eine komplette Signalisierung des Anschlusses und der Gleisquerung der Kaltmühle nach sich zieht, vor allem jedoch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich durch den Wegfall von Vogelgehölzen und Flächen des Landschaftsschutzgebietes ergeben, im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen. Diese Entscheidung wurde bereits im Jahr 2012 mitgeteilt (B 328 vom 23.07.2012). Blick auf das Vogelschutzgehölz Vorgeschlagene Anbindung des Plangebietes an die Kaltmühle e) Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der nördlichen Olof-Palme-Straße Für den Abschnitt der Olof-Palme-Straße zwischen der Lurgiallee und der Marie-Curie-Straße regt der Ortsbeirat eine Aufweitung der Fahrbahn zu Gunsten des Verkehrsflusses im Kraftfahrzeugverkehr an. In dem beengten Verkehrsraum der Olof-Palme-Straße, der sich durch die vorhandene Bebauung westlich und die Lage der Stadtbahntrasse östlich entlang der Straße ergibt, sind die Einrichtung zusätzlicher Fahrstreifen nicht realisierbar, da keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen. Westlich der Olof-Palme-Straße sind private Flächen vorhanden. Auf der östlichen Seite der Stadtbahn befindet sich im Anschluss an die Stadtbahntrasse ein Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main (Zone II). Ein Ausbau des o. g. Abschnittes der Olof-Palme-Straße steht aber auch im Gegensatz zu der Anregung des Ortsbeirates, die Belastung der Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle zu reduzieren. Mit der Verbesserung des Verkehrsflusses im nördlichen Abschnitt der Olof-Palme-Straße wird die Verbindung insgesamt attraktiver und zieht erfahrungsgemäß zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr an, der die Probleme an der Kreuzung mit der Straße An der Sandelmühle verstärken könnte. Zu Überlegungen hinsichtlich der Verbesserung der Situation in der Olof-Palme-Straße hat der Magistrat den Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 1 vom 09.01.2017 bereits ausführlich informiert: "Um Anwohner vom gebietsfremden Durchgangsverkehr zu entlasten, ist die übergeordnete Verkehrsführung und Wegweisung bereits heute auf den Straßenzug Dillenburger Straße - Rosa-Luxemburg-Straße - Marie-Curie-Straße ausgerichtet. Eine Ausweitung der Wegweisung zur BAB A 661 bis in die Dillenburger Straße ist grundsätzlich vorstellbar. Nach Einschätzung des Magistrats ändert das jedoch wenig an der mutmaßlich hohen Belastung des Straßenzuges Hessestraße - Olof-Palme-Straße mit Durchgangsverkehrsbeziehungen aus Richtung Eschersheimer Landstraße zur BAB A 661 Anschlussstelle Heddernheim bzw. umgekehrt. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier überwiegend um ortskundige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer handelt, die sich nicht an der wegweisenden Beschilderung orientieren, sondern über eine gute Netzkenntnis verfügen. Vom Knotenpunkt Dillenburger Straße / Hessestraße zum Knotenpunkt Marie-Curie-Straße / Olof-Palme-Straße ist die übergeordnete Verbindung über die Rosa-Luxemburg-Straße etwa doppelt so lang wie über die geradlinige Verbindung durch das nachgeordnete Netz." Fazit Durch die Umwandlung derzeitiger Gewerbeflächen in Wohnbauland wird der Kfz-Verkehr zunehmen. Allerdings fällt die Zunahme geringer aus, als bei einer Nutzung als gewerbliche Fläche gemäß geltendem Baurecht. Durch die nah an der Verkehrsfläche befindliche Wohnbebauung auf der westlichen Seite der Olof-Palme-Straße und der gegenüberliegenden Stadtbahnhaltestelle gibt es an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle derzeit keine mit vertretbarem Aufwand aktivierbaren Flächen für eine Verbesserung des Verkehrsablaufes durch die Aufweitung der Verkehrsfläche zu Gunsten von Abbiegefahrstreifen. Der Bau einer zweiten Anbindung des Plangebietes über die Kaltmühle ist aus ökologischer Sicht nicht vertretbar. Das zusätzliche Brückenwerk würde durch Vogelschutzgehölz führen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.11.2017, OF 229/8 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2016, NR 157 Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 351 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 229/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2144, 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.01.2018 Aktenzeichen: 61 00

Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 „An der Sandelmühle“ - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 229/8 Betreff: Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 "An der Sandelmühle" - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wolle zwei weitere Möglichkeiten prüfen und dann darüber berichten: 1. Erste Möglichkeit: Zur dauerhaften Verringerung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird die Olof-Palme-Straße in Höhe der Querung des Urselbachs für beide Fahrtrichtungen als Sackgasse eingerichtet. Das geschieht mittels versenkbarer Poller und gewährleistet weiterhin die freie Durchfahrt des Bus-ÖPNV. Die Sackgasse gilt nicht für Fahrräder, diese haben freie Durchfahrt. 2. Zweite Möglichkeit: Die geplante Verlagerung des U-Bahn BetriebshofsHeddernheim an einen anderen Ort - und der dabei entstehende freie Raum wird genutzt, um eine Straßenanbindung des Neubaugebietes an den H.P.-Müller-P latz herzustellen. Somit könnte der jetzige beschrankte Straßenübergang an der Kreuzung An der Sandelmühle, Hessestraße, Kupferhammer und Olof-Palme-Straße dauerhaft geschlossen werden. Begründung: Die im Bericht des Magistrats angeführte sehr maßvolle Erhöhung des Verkehrsaufkommens erscheint in Hinblick auf die in naher Zukunft stetig wachsende Stadt als nicht überzeugend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 351 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 229/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4