Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 165/8 vom 19.04.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen Der Magistrat wird gebeten, ein weiteres Feuerwehrzufahrtsschild neben dem Schlagbaum der Ausfahrt 103-103e aufzustellen. Begründung: Die Ausfahrt 103-103e wird regelmäßig zugeparkt. Das liegt daran, dass die Bürger nur die Nachbarausfahrt aufgrund des Feuerwehrzufahrtsschildes wahrnehmen. Außerdem endet die Schraffierung auf der Straße exakt vor der Ausfahrt 103-103e. Da die Ausfahrt 103-103e vermeintlich ins Nichts führt, sehen die Bürger offensichtlich keinen Grund, dort nicht zu parken. Das ist angesichts der dahinter liegenden Häuserzeile, die nur über diese Zufahrt erreicht werden kann, sehr gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Antrag vom 21.11.2022, OF 230/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273 Aktenzeichen: 32 1

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen Das Beschaffen und Anbringen von Feuerwehrzufahrtsschildern obliegt grundsätzlich den betreffenden Liegenschaftseigentümer_innen. Nach der Siegelung durch die Branddirektion erlangen die Schilder Rechtsgültigkeit. Um den betreffenden Einfahrtsbereich deutlicher kenntlich zu machen, wurde bereits im Jahr 2018 vor der Hausnummer 105 eine Grenzmarkierung angebracht. Im Nachgang hierzu wurde in diesem Jahr ein Parkwinkel neben der Einfahrt zur Liegenschaft Antoninusstraße 99 angebracht. Damit dürfte die Anregung obsolet sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 Antrag vom 21.11.2022, OF 230/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273

Beratung im Ortsbeirat: 4