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Reflexion

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Einrichtung einer Spielstraße Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 239/15 Betreff: Einrichtung einer Spielstraße Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg als Spielstraße zu gestalten. Begründung: Durch die Einrichtung einer Spielstraße erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Eine Spielstraße ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Sie schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in der Spielstraße Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. Ins Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung einer Spielstraße hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4127 2023 Die Vorlage OF 239/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, im Antragstenor und in der Begründung der Wortlaut "Spielstraße" durch den Wortlaut "verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1)" ersetzt wird. Weiterhin wird im Antragstenor nach dem Wortlaut "Georg-Büchner-Straße 45" der Wortlaut "vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben" eingefügt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung)

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) GeorgBüchnerStraße 45 bis zum Feldweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 239/15 vom 20.05.2023 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben bis zum Feldweg als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) zu gestalten. Begründung: Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1) ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Er schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. In das Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-5

Beratung im Ortsbeirat: 4