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Reflexion

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Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 240/2 Betreff: Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine zeitnahe Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Beethovenstraße durch das Goethe-Gymnasium sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, bis wann dies erfolgen kann. Begründung: Hinweis des Schulelternbeirats des Goethe-Gymnasiums, dass in dem bereits angemieteten Auslagerungsstandort ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl die Schule einen entsprechenden Bedarf an Räumlichkeiten hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1402 2022 Die Vorlage OF 240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4