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Reflexion

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Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - NiederEschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.04.2018, OA 243 entstanden aus Vorlage: OF 151/15 vom 27.03.2018 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -< a name="_GoBack"> eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 230 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.05.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.05.2018 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlasteten äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlasteten äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4177 - OA 243/18 OBR 15, B 230/18 - Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus den Plangebieten resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil-La-Barre-Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 230 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 02.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5309 2019 1. Die Vorlage B 364 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 5309 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 243/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 4897, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.12.2019 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd sind erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern, eine nachvollziehbare Antwort zu geben. Die B 364 in der vorliegenden Form wird zurückgewiesen Begründung: Bürgern/ Anliegern und auch dem OBR 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des OBR15 nur antwortet" Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil la Barre Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil la Barre Str. /Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig" Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5309 2019 1. Die Vorlage B 364 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 5309 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 243/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4