Reflexion
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Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2021, OA 52 entstanden aus Vorlage: OF 57/15 vom 17.08.2021 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Angebot der Jugendhilfe in der Schule an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Als Pilotprojekt soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Hierfür wä ren zwei zusätzliche Stellen notwendig. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der Jugendhilfe in der Schule sehr. Die Jugendhilfe in der Schule ist mit ihren Angeboten an vielen Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen vertreten und wird vom Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert. Die Inhalte der Jugendhilfe in der Schule werden nach dem Bedarf der jeweiligen Schule abgestimmt und gewichtet. Die Jugendhilfemitarbeiter dienen als Vertrauens- und Bezugspersonen beispielsweise bei Schwierigkeiten in der Schule, Konflikten mit Mitschülern und Problemen in der Familie und anderen persönlichen Fragen und Nöten. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Dieses Angebot sollte auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert werden. Auch Gymnasialkinder können Probleme vorbeschriebender Art haben, und es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hilfe nicht auf diese Schüler ausgeweitet werden kann. Dies führt beispielsweis in Gesamtschulen, in denen ein Gymnasialzweig vorhanden ist, dazu, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe trotz eines Bedarfs Jugendliche wegschicken müssen, während Jugendliche des Haupt- und Realschulzweiges die Hilfe bekommen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist dies ein unhaltbarer Zustand, der schnellstens beseitigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.09.2021 Beratungsergebnisse: 69. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 938, 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 51
Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2022, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 140/15 vom 06.04.2022 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Vorgang: OA 400/19 OBR 2; ST 642/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf Gymnasien und Gymnasialschüler zu erweitern. Als Pilotschule soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Die in dem Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120, genannten Programme ersetzen die "Jugendhilfe in der Schule" an der Otto-Hahn-Schule nicht und gehen am Thema vorbei. Bei der in der Stellungnahme genannten Bewilligung geht es um eine halbe Stelle befristet auf zwei Jahre zur Umsetzung bzw. zum Anstoßen eines Projekts. Was benötigt wird, ist aber eine kontinuierliche Hilfe für Gymnasialschüler, wie sie auch den Haupt- und Realschülern zugutekommt. Begründung: Es ist völlig unverständlich, dass der Magistrat die Erweiterung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasialschüler ablehnt. Es ist unbestritten, dass der Bedarf groß ist. So hat der Magistrat erst kürzlich in seiner Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 642, zum Thema Fridays for Future darauf hingewiesen: "Im Rahmen des städtischen Förderprogramms ‚Jugendhilfe in der Schule' z. B. werden Themen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet. Kinder und Jugendliche haben hier die Möglichkeit, über den Unterricht hinaus in Begleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für sie wichtige Themenfelder zu vertiefen." Warum dies nicht für Gymnasialschüler gelten soll, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1772 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 120 = Kenntnis) 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.06.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (B 120 = Kenntnis, OA 186 = Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2017, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022
Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 entstanden aus Vorlage: OF 202/15 vom 29.12.2022 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandeln Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf kooperative Gesamtschulen unter Einbeziehung der Gymnasialschülerinnen und -schüler erweitert und die Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule so mit den integrierten Gesamtschulen gleichgestellt wird . Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 4. November 2022, hatte diese in Aussicht gestellt, die kooperativen Gesamtschulen, und damit auch die Otto-Hahn-Schule, mit den integrierten Gesamtschulen gleichzustellen, um allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Unterstützung zu geben. Wie seitens der Schulleitung berichtet wurde, ist die Not an der Schule groß und es muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass man Gymnasialschülerinnen und -schüler an kooperativen Gesamtschulen die nötige Hilfe versagt, während sie ihnen an integrierten Gesamtschulen gewährt wird. Hier muss schnell und entschlossen gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1784 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: A 188/23 CDU Zu 1. Die Stadt Frankfurt fördert Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischen Förderung in Schulen im Rahmen der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Jugendhilfe in der Grundschule", "bedarfsgerechte, zusätzliche, sozialpädagogische Angebote (2. Säule)", "Sternpiloten" sowie "Sozialpädagogische Förderung an Beruflichen Schulen". Das Land Hessen setzt in Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der "Unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)" ein. Die Angebote verteilen sich an den unterschiedlichen Schulformen wie folgt: Schulformen Gesamtzahl UBUS-Angebote Jugendhilfe-Angebote Grundschulen 74 73 54 Grund- und Hauptschulen 2 2 2 Grund-, Haupt- und Realschulen 3 3 3 Förderschulen 16 0 51 Haupt- und Realschulen 2 2 2 Realschulen 8 8 7 Integrierte Gesamtschulen 16 16 16 Kooperative Gesamtschulen 3 3 3 Gymnasien 24 22 42 Berufliche Schulen 16 15 163 Insgesamt 164 144 112 1 an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Rahmen des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule. 2 aktuelle 2.Säule Projekte, mit maximaler Laufzeit von zwei Jahren. Außerdem Projekt Haltekraft an der Bettinaschule. 3 Angebote der Sozialpädagogischen Förderung, im Unterschied zur Jugendhilfe nach SGBVIII. Zu beachten ist, dass sowohl die UBUS- als auch die Jugendhilfe-Angebote mit unterschiedlichen Personalressourcen bzw. Stundenanteilen ausgestattet sind. Die Förderprogramme der Jugendhilfe sind personell folgendermaßen aufgestellt: Jugendhilfe in der Schule (weiterführende, allgemeinbildende Schulen): Schüler*innen bis 500 500-750 über 750 Stellen Jugendhilfe 2 3 4 Jugendhilfe in der Grundschule: Pro Standort steht unabhängig von der Schüler*innenzahl eine Personalressource von einer halben Stelle (Wochenarbeitszeit 19,5) zur Verfügung. Zusätzlich stehen in jeder Bildungsregion ein bis zwei Fachkräfte für schulstandortübergreifende Angebote bereit. Die "Sternpiloten" sind ein Kleingruppenangebot an Grundschulen, dass zweimal in der Woche für zwei Stunden stattfindet. Das Projekt/Förderprogramm ist an 44 Standorten implementiert. Die Angebote der Sozialpädagogischen Förderung an den Beruflichen Schulen sind mit durchschnittlich einer Vollzeitstelle ausgestattet. Die Ressource bemisst sich hier standortspezifisch, anhand der Schüler*innenzahl. Die städtischen Jugendhilfe-Angebote an Gymnasien im Rahmen der "2. Säule", haben je nach Projektauftrag bzw. Bedarf der Schule eine Laufzeit von drei Wochen bis zu zwei Jahren. Zu. 2. Siehe dazu die Antwort auf Frage 1. Zu 3. Die Fachkräfte der Jugendhilfe, sowie die UBUS-Kräfte sind in der Regel einem Schulstandort fest zugeordnet und für die Schüler*innen ansprechbar. Der konkrete Einsatz in Angeboten, Projekten und Beratungszeiten wird jeweils standortspezifisch in Rücksprache mit der Schulleitung geplant. Zu 4. Die integrierte Bildungsplanung für die kommenden Jahre ist derzeit noch in Arbeit. Sie wird auch Aussagen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote in Schulen beinhalten. Dies gilt ebenso für das Frankfurter Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern". Hier wird jeweils eine Empfehlung zur Ausweitung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasien, sowie ein Rahmenkonzept für "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen", welches sich qualitativ an den Rahmenstandards des Programms "Jugendhilfe in der Schule" orientiert, erarbeitet. Ein Angebot der Jugendhilfe an Förderschulen befindet sich derzeit in der Ausschreibungsphase und soll Anfang des Schuljahres 2023/24 starten. Grundsätzlich ist unbestritten, dass alle Schülerinnen und Schüler von Angeboten der Schulsozialarbeit profitieren können. Der jeweilige konkrete Ausbau ist aber von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, darunter auch schulstandortbezogene wie der jeweilige konkrete Bedarf, die bereits vor Ort bestehenden Angebote und die Kooperationsbereitschaft der Schulen. Das Stadtschulamt steht hierzu mit vielen Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main in engem Austausch. Zu 5. Eine genaue Bezifferung der Kosten hängt von der tariflichen Entwicklung ab sowie von der Frage, was mit einer "flächendeckenden Ausweitung" gemeint ist. Eine Schätzung im Rahmen der obg. Arbeitsgruppe im Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern" zur Ausweitung der Jugendhilfe auf Gymnasien ergab, dass eine Ausstattung aller bestehenden Frankfurter Gymnasien entsprechend den Standards des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" jährliche Kosten von ca. zehn Millionen Euro verursachen würde. Dabei sind auch die Kooperativen Gesamtschulen, die Integrierten Gesamtschulen mit Gymnasialer Oberstufe sowie die Gymnasialen Oberstufenschulen mit bedacht. Dies würde etwa eine Verdoppelung des bisherigen finanziellen Aufwands für die Jugendhilfe in weiterführenden Schulen bedeuten. Eine schrittweise Ausstattung von Gymnasien mit lediglich zwei Fachkraftstellen je Standort als Minimallösung würde pro Schule und Jahr Kosten von derzeit ca. 180.000,- € verursachen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Antrag vom 11.06.2023, OF 790/6 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 18.01.2023, A 188 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 703 Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Etatanregung vom 19.04.2024, EA 68 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 76. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE. 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 13 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 703 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 790/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3488, 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 10.07.2023
Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mittel für die „Jugendhilfe in der Schule“ für die OttoHahnSchule auch für Gy
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 entstanden aus Vorlage: OF 225/15 vom 12.04.2023 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mittel für die "Jugendhilfe in der Schule" für die Otto-Hahn-Schule auch für Gymnasialschüler in den Haushalt 2023 einstellen und zeitnah die entsprechenden Stellen schaffen und besetzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden auch für Gymnasialschüler 100.000 Euro für die "Jugendhilfe in der Schule" in den Haushalt 2023 für die Otto-Hahn- Schule eingestellt, um auch dieser als kooperative Gesamtschule die Jugendhilfe für Gymnasialschülerinnen und -schüler zu ermöglichen und zeitnah die entsprechenden Stellen zu schaffen und zu besetzen. Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Sylvia Weber in den Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022 und 17.03.2023 hatte diese in Aussicht gestellt, die kooperativen Gesamtschulen, und damit auch die Otto-Hahn-Schule, mit den integrierten Gesamtschulen gleichzustellen, um allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Unterstützung zu geben. Wie seitens der Schulleitung berichtet wurde, ist die Not an der Schule groß und es muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass man Gymnasialschülerinnen und -schüler an kooperativen Gesamtschulen die nötige Hilfe versagt, während sie an integrierten Gesamtschulen gewährt wird. Hier muss schnell und entschlossen gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 15.05.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.07.2023, TO I, TOP 86 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 75 wird im Rahmen der Vorlage E 80 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 82 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage EA 75 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: AfD (= Ablehnung) GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme im Rahmen E 80) CDU (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme im Rahmen E 80) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 75 wird im Rahmen der Vorlage E 80 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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